Ausfertigungsdatum: 20.10.2015
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1763)
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.