(EKFG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“

Ausfertigungsdatum: 08.12.2010


Anlage EKFG (zu § 6 Satz 3) Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1809 - 1813)


Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2011
1 000 €
Soll
2010
1 000 €
Ist
2009
1 000 €
Vorbemerkung
Am 28. September 2010 hat die Bundesregierung ihr langfristig angelegtes Energiekonzept beschlossen. Deutschland will danach in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine Vorreiterrolle hinsichtlich Energieeffizienz und Umweltschonung anstreben. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein wirksamer Klima- und Umweltschutz sowie eine wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind zugleich wichtige Voraussetzungen dafür, dass Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt.Ab dem Jahr 2011 werden auf der Grundlage des Energiekonzeptes zusätzliche Mittel aus Förderbeiträgen der Betreibergesellschaften der deutschen Kernkraftwerke und aus den in § 4 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ genannten Mehrerlösen aus der Versteigerung der Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen bereitgestellt.
Zur Umsetzung der Zweckbestimmung des „Energie- und Klimafonds“ wird ein jährlicher Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Jahr 2011 fließen dem Sondervermögen Einnahmen in Höhe von 300 Mio. € zu.
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-960
Vermischte Einnahmen
Übrige Einnahmen
162 01
-960
Erträge aus der Anlage der vertraglich vereinbarten Zahlungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kernkraftwerke
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01.
282 01
-873
Vertraglich vereinbarte Zahlungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kernkraftwerke300 000
359 01
-950
Entnahme aus Rücklage
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1.Die Ausgaben sind übertragbar.
2.Einsparungen bei den Titeln 683 01, 683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
661 07
-411
Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW Förderbank
Verpflichtungsermächtigung...................... 500 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  60 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu......................  80 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu......................  80 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu......................  50 000 T€
im Haushaltsjahr 2016 bis zu......................  45 000 T€
im Haushaltsjahr 2017 bis zu......................  40 000 T€
im Haushaltsjahr 2018 bis zu......................  40 000 T€
im Haushaltsjahr 2019 bis zu ...................... 35 000 T€
im Haushaltsjahr 2020 bis zu......................  35 000 T€
im Haushaltsjahr 2021 bis zu......................  35 000 T€
Erläuterungen
Das Förderprogramm 2011 umfasst ein Volumen von 500 Mio. €.
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamt-
ausgaben
des
Bundes
Verausgabt
bis
2009
Bewilligt
2010
Nach 2010
über-
tragene
Ausgabe-
reste
Veran-
schlagt
2011
Vorbe-
halten
für
2012 ff
1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1234567
Förderprogramm 2011......................500 000500 000


683 01
-171
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien40 000
Verpflichtungsermächtigung...................... 400 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  25 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 125 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 150 000 T€

Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2011
1 000 €
Soll
2010
1 000 €
Ist
2009
1 000 €
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
1.Anwendungsorientierte Forschung31 000
2.Grundlagenforschung9 000
Zusammen40 000
683 02
-171
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz28 000
Verpflichtungsermächtigung...................... 400 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  25 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 125 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 150 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
1.Anwendungsorientierte Forschung22 000
2.Grundlagenforschung6 000
Zusammen28 000
686 01
-790
Klimaschonende Mobilität20 000
686 03
-629
Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung – Energieeffizienzfonds90 000
Verpflichtungsermächtigung...................... 820 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  70 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 300 000 T€
Erläuterungen:
1.Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte
2.Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffentlichkeitsarbeit
3.Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU
4.Förderung von Energiemanagementsystemen
5.Modernisierungsoffensive für innovative Netze
6.Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse
7.Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien gemäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bundesregierung
8.Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnahmen

Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2011
1 000 €
Soll
2010
1 000 €
Ist
2009
1 000 €
686 04
-629
Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien40 000
Verpflichtungsermächtigung...................... 330 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  30 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu......................  80 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 120 000 T€
Erläuterungen:
Förderung von innovativen Technologien zum Einsatz erneuerbarer Energien (insbesondere zur Wärme- und Kälteerzeugung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden).
686 05
-332
Nationale Klimaschutzinitiative40 000
Verpflichtungsermächtigung...................... 330 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  30 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu......................  80 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 120 000 T€
Erläuterungen:
1.Modellprojekte für den Klimaschutz
2.Förderung innovativer Technologien, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz
3.Klimaschutzkonzepte
4.Informations- und Qualifikationsmaßnahmen zum Klimaschutz
5.Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (z. B. Erstellung von Klimaschutzkonzepten)
687 01
-332
Internationaler Klima- und Umweltschutz35 000
Verpflichtungsermächtigung...................... 980 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2012 bis zu......................  30 000 T€
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2016 bis zu...................... 100 000 T€
im Haushaltsjahr 2017 bis zu......................  50 000 T€
Haushaltsvermerk:
1.Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 950 000 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2012......................  25 000 T€
Haushaltsjahr 2013...................... 295 000 T€
Haushaltsjahr 2014...................... 295 000 T€
Haushaltsjahr 2015...................... 195 000 T€
Haushaltsjahr 2016......................  95 000 T€
Haushaltsjahr 2017......................  45 000 T€
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2.Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1.Es sollen u. a. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Kohlenstoffsenken sowie zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden. Aus den Ausgaben sind 4 Mio. € für die Entwicklung eines globalen Kohlenstoffmarktes vorgesehen.
2.Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein.
687 02
-629
Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften7 000
Ausgaben für Investitionen
871 01
-680
Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des Bundes gegenüber der KfW für Maßnahmen der KfW zur Förderung der ersten zehn Offshore-Windparks
Erläuterungen:
Soweit Schadensfälle nicht aus Einnahmen der KfW, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen angefallen sind, abgedeckt werden können, sind diese aus Mitteln des Sondervermögens zu decken.
Besondere Finanzierungsausgaben
919 01
-950
Zuführungen an Rücklage
Haushaltsvermerk:
1.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 683 01, 683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02.
2.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01.
Abschluss der Anlage
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen300 000
Gesamteinnahmen300 000
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)300 000
Ausgaben für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben300 000