(EKFG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“

Ausfertigungsdatum: 08.12.2010


§ 1 EKFG Errichtung des Sondervermögens

Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet.