1 | Umgang mit Gästen;
Beratung und Verkauf
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
- a)
-
Auswirkung des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen
- b)
-
Gastgeberfunktion wahrnehmen
- c)
-
Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln
- d)
-
Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen
- e)
-
Gäste empfangen und betreuen
- f)
-
berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
- g)
-
Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
- h)
-
Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
- i)
-
berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden
| 10 | | |
- j)
-
Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen
- k)
-
sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten anwenden
- l)
-
Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
- m)
-
Reservierungswünsche entgegennehmen, Reservierungen ausführen
- n)
-
Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
| | 12 | |
2 | Einsetzen von Geräten,
Maschinen und Gebrauchsgütern; Arbeitsplanung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
- a)
-
Arbeitsaufträge erfassen, Informationen beschaffen sowie Arbeitsschritte selbständig und im Team planen
- b)
-
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten
- c)
-
Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
- d)
-
Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen
- e)
-
Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen
| 2 | | |
- f)
-
Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen
- g)
-
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
| | 4 | 2 |
3 | Hygiene
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
- a)
-
Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden
- b)
-
Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen
- c)
-
Qualität von Erzeugnissen unter Beachtung vor- und nachgelagerter Arbeitsschritte sichern, Kennzeichnungsvorschriften beachten
| 6 | | |
| |
- d)
-
lebensmittelrechtliche Vorschriften und Lebensmittelhygiene in den betrieblichen Abläufen anwenden
- e)
-
Eigenkontrollen und Reinigungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Geräten sowie in Räumen durchführen und dokumentieren
- f)
-
Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maßnahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen und zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Bereich beitragen
- g)
-
Hygienepläne erstellen und prüfen
| | 2 | 2 |
4 | Küchenbereich
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
- a)
-
Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen
- b)
-
Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen, insbesondere Suppen, Salat- und Toastvariationen sowie Aufläufe und Nudelgerichte, anwenden
- c)
-
einfache Speisen, insbesondere Suppen, Salat- und Toastvariationen sowie Aufläufe und Nudelgerichte, auf der Grundlage der Rezepturen, unter Berücksichtigung der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten
- d)
-
vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten
- e)
-
einfache Speisen, insbesondere Suppen, Salat- und Toastvariationen sowie Aufläufe und Nudelgerichte, nach Vorgabe anrichten
- f)
-
bei der Produktpräsentation mitwirken
| 10 | | |
- g)
-
Massen, insbesondere Baiser-, Biskuit-, Hippen-,italienische Meringe- und Waffelmassen, herstellen
- h)
-
Massen aufdressieren, trocknen und flämmen
- i)
-
Backwaren aus Massen mit Füllungen zubereiten
| | 4 | 7 |
5 | Servicebereich
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
- a)
-
Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
- b)
-
Aufguss- und Heißgetränke, insbesondere Kaffee-, Tee- und Schokoladenspezialitäten, zubereiten sowie Getränke ausschenken
- c)
-
Eisspeisen, Speisen und Getränke portionieren und servieren
- d)
-
Produkte nach Kundenwunsch verpacken
- e)
-
bei Servicebesprechungen und der Planung des Speisenangebotes mitwirken
- f)
-
betriebliches Kassensystem bedienen
| 12 | 6 | |
6 | Büroorganisation und
-kommunikation
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
- a)
-
arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen
- b)
-
Schriftstücke registrieren und ablegen
- c)
-
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten; Daten sichern
- d)
-
gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
| 8 | 4 | |
7 | Warenwirtschaft
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
- a)
-
Waren annehmen, auf Temperatur, Hygienemängel, Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- b)
-
Waren, insbesondere Rohstoffe, Lebensmittel und fertige Erzeugnisse, sowie Hilfsstoffe, Betriebsmittel, Verpackungsmaterialien und Umverpackungen unter Berücksichtigung von Hygiene, Temperatur, Licht und Feuchtigkeit lagern
- c)
-
Lagerbestände kontrollieren
| 4 | | |
- d)
-
arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln
- e)
-
Bestellungen einleiten
- f)
-
Inventuren durchführen, ein Inventar unter Anleitung aufstellen
- g)
-
Zahlungsvorgänge bearbeiten
- h)
-
kostenbewusstes Einsetzen von Materialien und Gebrauchsgütern begründen
| | 12 | |
8 | Werbung und
Verkaufsförderung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8) |
- a)
-
Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für die Werbung des Betriebes einsetzen
- b)
-
verkaufsfördernde Maßnahmen vorbereiten
- c)
-
bei Werbeaktionen mitwirken
- d)
-
anlassbezogene Dekorationen ausführen
- e)
-
werbewirksame Angebote erstellen
| | 4 | |
9 | Wirtschaftsdienst
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9) |
- a)
-
Gästeräume angebots- und anlassbezogen herrichten
- b)
-
Gästeräume reinigen und pflegen
| | 4 | |
10 | Herstellen von Speiseeis
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10) |
- a)
-
Zuckerlösungen unterschiedlicher Dichte herstellen und verarbeiten
- b)
-
Zutaten für Grundeismix nach vorgegebener und eigener Rezeptur auswählen und mischen
- c)
-
Grundeismix pasteurisieren und dabei Zeiten und Temperaturen kontrollieren
- d)
-
Reifeprozesse überwachen und steuern
- e)
-
Geschmack gebende Zutaten festlegen, dosieren und dem Grundeismix zufügen
- f)
-
Eismix gefrieren, Speiseeis kühlen und lagern
- g)
-
Dokumentationen nach rechtlichen Vorschriften erstellen
| | | 16 |
11 | Verarbeiten von Speiseeis
sowie Gestalten von
Erzeugnissen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11) |
- a)
-
Obstsalat herstellen
- b)
-
Fruchtmark herstellen
- c)
-
Früchte zum Weiterverarbeiten und Dekorieren vorbereiten
- d)
-
Fruchtdekor herstellen
- e)
-
Eisbecher anrichten und garnieren
- f)
-
Eismixgetränke zubereiten
- g)
-
Sahnefüllungen, Parfaits und Soufflés zubereiten
- h)
-
Soßen auf Frucht- und Milchbasis herstellen
- i)
-
Speiseeiserzeugnisse, insbesondere Eisbomben, Eistorten, Eisziegel und Eisdesserts, herstellen
- j)
-
Krokant und Karamell herstellen und verarbeiten
| | | 15 |
12 | Kaufmännische und
wirtschaftliche Grundlagen
zum Führen eines Eiscafés
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12) |
- a)
-
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischer Selbständigkeit aufzeigen
- b)
-
Personaleinsatz planen und durchführen
- c)
-
Personaldokumentationen führen
- d)
-
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
- e)
-
Marketingmaßnahmen, insbesondere Preis-, Produkt-, Kommunikations- und Vertriebspolitik sowie Wettbewerbsanalysen, durchführen
- f)
-
Verbindungen zu Geschäftspartnern aufbauen und pflegen
- g)
-
die Beachtung von Rechtsvorschriften und Standards sichern
| | | 5 |
13 | Planung und Kontrolle von Kosten und Leistungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 13) |
- a)
-
saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
- b)
-
an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leistungsstrukturen mitwirken
- c)
-
Verkaufspreise kalkulieren und bewerten
- d)
-
Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvorgängen zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen sowie einfache Buchführung anwenden
- e)
-
Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen vorbereiten
- f)
-
Rechnungen vorbereiten
- g)
-
betriebliche Investitions- und Finanzierungsentscheidungen erläutern
| | | 5 |