(1) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis gliedert sich in
- 1.
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berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
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integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
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Umgang mit Gästen; Beratung und Verkauf,
- 2.
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Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern; Arbeitsplanung,
- 3.
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Hygiene,
- 4.
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Küchenbereich,
- 5.
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Servicebereich,
- 6.
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Büroorganisation und -kommunikation,
- 7.
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Warenwirtschaft,
- 8.
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Werbung und Verkaufsförderung,
- 9.
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Wirtschaftsdienst,
- 10.
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Herstellen von Speiseeis,
- 11.
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Verarbeiten von Speiseeis sowie Gestalten von Erzeugnissen,
- 12.
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kaufmännische und wirtschaftliche Grundlagen zum Führen eines Eiscafés sowie
- 13.
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Planung und Kontrolle von Kosten und Leistungen.
(3) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz.