(1) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis gliedert sich in 
        
            - 1.
- 
                berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 
- 2.
- 
                integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. 
        (2) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
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                Umgang mit Gästen; Beratung und Verkauf, 
- 2.
- 
                Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern; Arbeitsplanung, 
- 3.
- 
                Hygiene, 
- 4.
- 
                Küchenbereich, 
- 5.
- 
                Servicebereich, 
- 6.
- 
                Büroorganisation und -kommunikation, 
- 7.
- 
                Warenwirtschaft, 
- 8.
- 
                Werbung und Verkaufsförderung, 
- 9.
- 
                Wirtschaftsdienst, 
- 10.
- 
                Herstellen von Speiseeis, 
- 11.
- 
                Verarbeiten von Speiseeis sowie Gestalten von Erzeugnissen, 
- 12.
- 
                kaufmännische und wirtschaftliche Grundlagen zum Führen eines Eiscafés sowie 
- 13.
- 
                Planung und Kontrolle von Kosten und Leistungen. 
        (3) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz.