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(EinigVtrG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz - und der Vereinbarung vom 18. September 1990


Ausfertigungsdatum: 23.09.1990

Eingangsformel
Art 1 Zustimmung zum Vertrag
Art 2 Verordnungsermächtigung (Verträge der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der sozialen Sicherheit)
Art 3 Verordnungsermächtigung (Verträge der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich der sozialen Sicherheit)
Art 4 Verordnungsermächtigung (EG-Recht und EG-bedingtes Recht)
Art 5 Verordnungsermächtigung (Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche)
Art 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsvorschriften
Art 7 Neufassung der durch den Vertrag geänderten Gesetze
Art 8 <I>Änderung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin (Ost)</I>
Art 9 Berlin-Klausel
Art 10 Inkrafttreten

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