(EhrZAnerkErl 3)
Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Ausfertigungsdatum: 03.08.1964


Art 2 EhrZAnerkErl 3

Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.