(EhrZAnerkErl 3)
Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Ausfertigungsdatum: 03.08.1964


Art 1 EhrZAnerkErl 3

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) erkenne ich

1.
das Leistungsabzeichen und das Lehrabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.,
2.
das Leistungsabzeichen und das Lehrabzeichen der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes
als Ehrenzeichen an.