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< § 7
Anlage 1 >

EG-Recht-Überleitungsverordnung (EGRechtÜblV)
Verordnung zur Überleitung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

Ausfertigungsdatum: 18.12.1990


Schlußformel EGRechtÜblV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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