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Schlußformel >

EG-Recht-Überleitungsverordnung (EGRechtÜblV)
Verordnung zur Überleitung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

Ausfertigungsdatum: 18.12.1990


§ 7 EGRechtÜblV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

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