EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge

Ausfertigungsdatum: 03.02.2011


§ 40 EG-FGV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872, 873) außer Kraft.