Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Ausfertigungsdatum: 02.12.2016


Inhaltsübersicht EfbV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Anforderungen an die
Organisation, die Ausstattung und
die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes

§  3Anforderungen an die Betriebsorganisation
§  4Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
§  5Betriebstagebuch
§  6Versicherungsschutz
§  7Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
Abschnitt 3Anforderungen an
den Inhaber und die im
Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen

§  8Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
§  9Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
§ 10Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
Abschnitt 4Abschluss eines Überwachungsvertrages
mit einer technischen Überwachungsorganisation

§ 11Überwachungsvertrag
§ 12Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
Abschnitt 5Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
§ 13Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
§ 14Überwachungsausschuss
§ 15Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
§ 16Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
Abschnitt 6Anforderungen an Sachverständige
und Kontrolle der Sachverständigen

§ 17Zuverlässigkeit von Sachverständigen
§ 18Unabhängigkeit von Sachverständigen
§ 19Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
§ 20Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
§ 21Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7Anforderungen an die Überwachung
§ 22Erstmalige und jährliche Überprüfung
§ 23Überwachungsbericht
Abschnitt 8Umfang der Zertifizierung
und Gestaltung des Zertifikats

§ 24Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
§ 25Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9Sonstige gemeinsame Vorschriften
§ 26Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
§ 27Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
§ 28Entsorgungsfachbetrieberegister
§ 29Ordnungswidrigkeiten
§ 30Zugänglichkeit privater Regelwerke
§ 31Übergangsvorschriften
Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2)
Anlage 2(zu § 23 Satz 2)
Anlage 3(zu § 25)