Ausfertigungsdatum: 20.03.2018
(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)
Begriff | Definition |
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Anbieter | Rechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt. |
Auskehr der Maut | Bezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber. |
Bankgarantie | Zahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt. |
BDSG | Bundesdatenschutzgesetz. |
Benannte Stelle | Siehe notifizierte Stelle. |
Betreibergesellschaft | Gesellschaft, die nach den Vorschriften des BFStrMG mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes im Geltungsbereich des BFStrMG beauftragt ist. |
Betreiber des Mautsystems | Siehe Betreibergesellschaft. |
BFStrMG | Bundesfernstraßenmautgesetz. |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch. |
EETS | Abkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD). |
EETS-Anbieter | Siehe Anbieter. |
EETS-Gebiet | Mautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt. |
EETS-Gebiet BFStrMG | Gebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird. |
Gebrauchstauglichkeit | Fähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das Gebiet BFStrMG definiert sind. |
Kapitalintakthalteerklärung | Verpflichtung der Gesellschafter, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen. |
Maut | Gebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG. |
Mautdienstregister | Auch: EETS-Register
Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG. |
Mautdienst-Teilsystem | Ein Mautdienst-Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut. |
Mauterheber | Englisch: Toll Charger.
Eine öffentliche oder private Stelle, die für den Verkehr von Fahrzeugen in einem Mautgebiet Maut erhebt. |
MautSysG | Mautsystemgesetz. |
Mauttransaktion | Einzelner Erhebungsvorgang in einem elektronischen Mauterhebungssystem. |
Muster-Zulassungsvertrag | Siehe Zulassungsvertrag. |
Nationales duales
Mauterhebungssystem | Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG. |
Notifizierte Stelle | Vom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in Artikel 17 der Entscheidung 2009/750/EG beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten. |
Nutzer | Natürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten. |
Rückwirkungsfreiheit | Das Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören. |
Verfahren zur Feststellung der
Gebrauchstauglichkeit | Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen. |
Verfahren zur Prüfung
der Erfüllung der wirtschaftlichen Vorgaben | Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Nachweis der Einhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zu erbringen. |
Vermittlungsstelle | Vermittlungsstelle mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern. |
Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG | Durch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung – GVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen:
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Zulassungsvertrag | Vertrag für die Zulassung zum EETS im EETS-Gebiet BFStrMG. |