Prüfvereinbarung (EEMD-ZVAnl I)
Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

Ausfertigungsdatum: 20.03.2018


Anlage 6 EEMD-ZVAnl I zur Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)

(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)


Glossar

BegriffDefinition
AnbieterRechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt.
Auskehr der MautBezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber.
BankgarantieZahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt.
BDSGBundesdatenschutzgesetz.
Benannte StelleSiehe notifizierte Stelle.
BetreibergesellschaftGesellschaft, die nach den Vorschriften des BFStrMG mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes im Geltungsbereich des BFStrMG beauftragt ist.
Betreiber des MautsystemsSiehe Betreibergesellschaft.
BFStrMGBundesfernstraßenmautgesetz.
BGBBürgerliches Gesetzbuch.
EETSAbkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD).
EETS-AnbieterSiehe Anbieter.
EETS-GebietMautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt.
EETS-Gebiet BFStrMGGebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird.
GebrauchstauglichkeitFähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das Gebiet BFStrMG definiert sind.
KapitalintakthalteerklärungVerpflichtung der Gesellschafter, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen.
MautGebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG.
MautdienstregisterAuch: EETS-Register
Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG.
Mautdienst-TeilsystemEin Mautdienst-Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut.
MauterheberEnglisch: Toll Charger.
Eine öffentliche oder private Stelle, die für den Verkehr von Fahrzeugen in einem Mautgebiet Maut erhebt.
MautSysGMautsystemgesetz.
MauttransaktionEinzelner Erhebungsvorgang in einem elektronischen Mauterhebungssystem.
Muster-ZulassungsvertragSiehe Zulassungsvertrag.
Nationales duales
Mauterhebungssystem
Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG.
Notifizierte StelleVom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in Artikel 17 der Entscheidung 2009/750/EG beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten.
NutzerNatürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten.
RückwirkungsfreiheitDas Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören.
Verfahren zur Feststellung der
Gebrauchstauglichkeit
Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.
Verfahren zur Prüfung
der Erfüllung der wirtschaftlichen Vorgaben
Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Nachweis der Einhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zu erbringen.
VermittlungsstelleVermittlungsstelle mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern.
Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMGDurch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-GebietsvorgabenverordnungGVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen:
wirtschaftliche Vorgaben
finanzielle Vorgaben
Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
technisch-organisatorische Vorgaben
Vorgaben zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
Vorgaben zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
Vorgaben zu Qualitätsanforderungen
ZulassungsvertragVertrag für die Zulassung zum EETS im EETS-Gebiet BFStrMG.