Prüfvereinbarung (EEMD-ZVAnl I)
Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

Ausfertigungsdatum: 20.03.2018


Anlage 3 EEMD-ZVAnl I zur Prüfvereinbarung

(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)


Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
dieses vertreten durch das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)


Europäischer elektronischer Mautdienst (EETS)

Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit

– Dokument B –
Prüfkonzept

Stand: 4. Oktober 2017

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Dokumentenhistorie

1 Einleitung

1.1 Zielsetzung des Dokuments

1.2 Referenzen/Grundlagen

1.3 Überblick/Aufbau des Dokuments

2 Allgemeine Voraussetzungen

2.1 Vorgaben und daraus abgeleitete Prüfverfahren

2.2 Prüforganisation und -planung

2.3 Durchführung von Inspektionen

2.4 Verantwortlichkeiten

2.5 Kriterien für das Bestehen von Prüfungen

2.6 Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen

2.7 Prüfergebnisse

2.8 Quality Gates

2.9 Kriterien für den Abbruch von Prüfungen

2.10 Risikomanagement

3 Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1)

3.1 Übersicht Prüfszenario

3.2 Schwerpunkte der Prüfung

3.3 Quality Gate – QG1

4 Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen (Prüfblock 2 – Phase 1)

4.1 Prüfgegenstand und Ziel

4.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen

4.3 Vorgehensweise und Dokumentation

4.4 Übersicht über die Prüfszenarien

4.5 Quality Gate – QG2

5 Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2)

5.1 Prüfgegenstand und Ziel

5.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen

5.3 Übersicht Prüfszenarien

5.3.1 P2-001 – korrekte Mauterhebung

5.3.2 P2-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr

5.3.3 P2-003 – Überwachung des EETS-Anbieters

5.3.4 P2-004 – Änderung der Maut-Basisdaten

5.3.5 P2-005 – korrekte Kontrollprozesse

5.4 Quality Gate – QG3

6 Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3)

6.1 Prüfgegenstand und Ziel

6.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen

6.3 Übersicht Prüfszenarien

6.3.1 P3-001 – korrekte Mauterhebung

6.3.2 P3-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr

6.3.3 P3-003 – Überwachung des EETS-Anbieters

6.3.4 P3-004 – Änderung der Maut-Basisdaten

6.3.5 P3-005 – korrekte Kontrollprozesse

6.4 Quality Gate – QG4

Anhang A:Vorgaben für Prüfprotokolle und -berichte
Anhang A.1:Prüfprotokoll für den einzelnen Prüffall (Phasen 1 und 2)
Anhang A.2:Prüfbericht für Prüfszenario
Anhang A.3:Abschlussbericht für jede Prüfphase
Anhang B:Prüffallvorgaben Schnittstellenprüfung
Anhang C:Abdeckungsmatrix Prüfszenarien – Prüffälle

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Testumgebung Phase 1

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:Prüfszenario für die Dokumentenprüfung
Tabelle 2:Schwerpunkte bei der Prüfung der Dokumentation
Tabelle 3:Verantwortlichkeit für die Ausrüstung der Prüfumgebung
Tabelle 4:Liste der Prüfszenarien für Phase 1 – Schnittstellentest
Tabelle 5:Struktur der Prüffallvorgaben
Tabelle 6:Liste der Prüfszenarien für Phase 2 – Probebetrieb
Tabelle 7:Liste der Prüfszenarien für Phase 3 – Pilotbetrieb

Dokumentenhistorie
VersionDatumBearbeiterBearbeitung/Änderung
0.0102.11.2010BAG, TÜVErstellung Gliederungsentwurf
0.9117.07.2012RTDEFertigstellung
0.9313.05.2013RTDEKomplettüberarbeitung zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen
0.9413.11.2014BAGAnpassung an aktuelle Version der Gebietsvorgaben
1.0004.10.2017BAG, RTGrundlegende Überarbeitung: Anpassung an aktuelle Schnittstellenversionen und Umstellung der Prüfumgebung beim BAG.
1.105.10.2018BAG, RTErgänzung um Kompatibilitätstests
1.226.02.2019BAG, RTAnpassung 6.4

1 Einleitung

1.1 Zielsetzung des Dokuments

Das vorliegende Prüfkonzept enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit und gibt die Rahmenbedingungen für das vom EETS-Anbieter zu erstellende Prüfprogramm vor.

1.2 Referenzen/Grundlagen

Dem Prüfkonzept liegen das in Dokument A – Verfahrensbeschreibung beschriebene Verfahren der Gebrauchstauglichkeitsprüfung sowie die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG zugrunde. Alle dort vorgenommenen Festlegungen gelten übergreifend für die Inhalte des Prüfkonzepts und für das durch den EETS-Anbieter zu erstellende Prüfprogramm.

1.3 Überblick/Aufbau des Dokuments

Das Prüfkonzept ist gemäß der in Dokument A festgelegten Inhalte der Prüfblöcke „Prüfung der Dokumentation“ (Prüfblock 1) und „Durchführung des Prüfprogramms“ (Prüfblock 2) aufgebaut.

Nummer 2 beschreibt allgemeine, für alle Prüfungen im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung geltende Vorgaben und Voraussetzungen.

Nummer 3 beschreibt die Vorgaben für die Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1).

Nummer 4 enthält die Vorgaben für die Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen (Prüfblock 2 – Phase 1).

Nummer 5 enthält die Vorgaben für den Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2).

Nummer 6 enthält die Vorgaben für den Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3).

Im Prüfkatalog sind spezifische Vorgaben der für die Schnittstellenprüfung (Prüfblock 2 – Phase 1) relevanten Prüfszenarien zusammengefasst. Die Vorgaben für die Tests zum Nachweis der Kompatibilität zwischen den Bordgeräten des EETS-Anbieters und den Kontrolleinrichtungen des deutschen Mautsystems werden in einem gesonderten Testkatalog dokumentiert.

2 Allgemeine Voraussetzungen

2.1 Vorgaben und daraus abgeleitete Prüfverfahren

Das Prüfkonzept basiert auf den Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG und enthält Prüfszenarien und Prüffallvorgaben, die anhand der in Dokument A definierten Stufen des Verfahrens zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit strukturiert sind.

Der Mauterheber behält sich im Einzelfall vor, dem Prüfkonzept weitere Inhalte hinzuzufügen und/oder bereits festgeschriebene Inhalte abzuändern.

2.2 Prüforganisation und -planung

Das vom EETS-Anbieter erstellte Prüfprogramm bildet die Grundlage für die Organisation und Planung aller Prüfphasen. Im Rahmen der Abstimmung des Prüfprogramms werden die zeitliche Planung des Prüfablaufs und die Spezifikation der Prüffälle mit Bezug auf die in diesem Dokument vorgegebenen Prüfszenarien und Prüffallvorgaben der einzelnen Prüfphasen festgelegt.

In diesem Kontext werden auch die Termine für die Bereitstellung des Prüfprogramms und für die Bereitstellung und Beschaffung des Prüfgeräts (Bordgeräte etc.) seitens des EETS-Anbieters festgelegt.

Zur Vorbereitung jeder einzelnen Prüfphase übermittelt der EETS-Anbieter dem Mauterheber die konkrete Planung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Prüfungen.

Übergreifend gelten alle in Dokument A genannten Fristen.

2.3 Durchführung von Inspektionen

Zu jedem Zeitpunkt der Gebrauchstauglichkeitsprüfung kann der Mauterheber Inspektionen beim EETS-Anbieter durchführen, wenn aus seiner Sicht andere Prüfmethoden unzureichend sind, die Einhaltung der Vorgaben des Mauterhebers zu bewerten.

Der Mauterheber kündigt dem EETS-Anbieter die Durchführung einer Inspektion an und gibt ihm die Inhalte der Inspektion sowie Hinweise zu den vom EETS-Anbieter bereitzustellenden Unterlagen bekannt. Die relevanten Unterlagen müssen dem Mauterheber mindestens zwei Wochen nach Mitteilung bereitgestellt werden.

Anhand der Unterlagen identifiziert der Mauterheber die Schwerpunkte für die Inspektionstätigkeiten. Auf Grundlage der identifizierten Schwerpunkte stimmen beide Parteien Ort und Zeit der Inspektionen ab.

Die Inspektionen werden durch den Mauterheber mit Unterstützung des EETS-Anbieters durchgeführt.

Die Ergebnisse der Inspektionen haben bei der Entscheidung über die Gebrauchstauglichkeit, bezogen auf die Quality Gates, denselben Stellenwert wie die Ergebnisse der Prüfungen der einzelnen Prüfphasen (Schnittstellenprüfungen, Probebetrieb und Pilotbetrieb). Die Bewertung der Ergebnisse der Inspektionen erfolgt in einem vom Mauterheber zu erstellenden Inspektionsbericht.

2.4 Verantwortlichkeiten

Der Mauterheber hat innerhalb der Prüfungen folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

Bereitstellung seines Teilsystems als Teil der Prüfumgebung für die jeweilige Prüfphase
Bereitstellung und Einbindung der Systemzugangsschlüssel und sicherheitsrelevanten Informationen
Benennung von Ansprechpartnern
Begleitung und Beaufsichtigung der Prüfdurchführung
Bereitstellung aller in den Systemen des Mauterhebers erzeugten und für die Auswertung der Prüfung erforderlichen Daten
Unterstützung des EETS-Anbieters bei der Fehleranalyse
Bewertung und Abnahme der Prüfergebnisse: der Mauterheber stellt seine Bewertung zu den durch den EETS-Anbieter erstellten Prüfprotokollen und Prüfberichten dem EETS-Anbieter zur Verfügung, sodass dieser spätestens zwei Wochen nach Abschluss aller Prüfungen und Inspektionen einer Prüfphase dem Mauterheber seinen Abschlussbericht für diese Prüfphase vorlegen kann (vgl. Dokument A, Nummer 4.5).

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des EETS-Anbieters innerhalb der Prüfungen lauten wie folgt:

Bereitstellung seines Teilsystems und Anbindung in der Prüfumgebung für die jeweilige Prüfphase
Bereitstellung und Einbindung der Systemzugangsschlüssel und sicherheitsrelevanten Informationen
Bereitstellung von Prüfgeräten (Bordgeräte etc.) und Ressourcen
Organisation und Durchführung der Prüfungen auf Basis des abgestimmten Prüfprogramms
Beschaffung, Zusammenstellung und Prüfung auf Vollständigkeit aller relevanten Prüfdaten
Dokumentation und Bereitstellung der Prüfergebnisse.

2.5 Kriterien für das Bestehen von Prüfungen

Für alle Prüfungen (Prüfszenarien, Prüffälle und Inspektionen) gelten die gleichen unten aufgeführten Bewertungskriterien.

Kriterien für eine bestandene Prüfung sind:

Alle Prüfkriterien sind erfüllt und
es sind keine Fehler aufgetreten.

In allen anderen Fällen kann eine Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.

2.6 Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen

Die Durchführung der Prüfungen ist so zu planen, dass sie in angemessener Zeit, mit angemessenen technischen und personellen Ressourcen durchgeführt werden kann. Eine kontinuierliche Durchführung wird bevorzugt.

Für den Fall, dass einzelne Prüfungen aus nicht vorhersehbaren Gründen unterbrochen werden müssen, ist der Mauterheber unverzüglich zu informieren. Das weitere Vorgehen legt der Mauterheber in Abstimmung mit dem EETS-Anbieter fest.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Unterbrechung der Prüfung möglich. Eine Unterbrechung ist im Prüfprotokoll zu dokumentieren, und der Aufsatzpunkt zur Wiederaufnahme der Prüfung ist zu beschreiben.

Sämtliche Prüfdaten müssen im Fall einer Unterbrechung und Wiederaufnahme einer Prüfung durch den EETS-Anbieter archiviert werden. Den Prüfdaten müssen in diesem Fall eindeutige Kennnummern (IDs) zugewiesen und diese in den Prüfprotokollen entsprechend referenziert werden.

2.7 Prüfergebnisse

Es gelten die Vorgaben für die Dokumentation der Prüfergebnisse aus Anhang A. Die entsprechende Detailtiefe für die Dokumentation ist den Prüfszenarien zu entnehmen.

Darüber hinausgehende Anforderungen sind in den Beschreibungen der jeweiligen Prüfszenarien definiert.

2.8 Quality Gates

Die folgenden Quality Gates definieren die Kriterien für das Bestehen eines Prüfblocks beziehungsweise einer Prüfphase der Gebrauchstauglichkeitsprüfung:

QG1 (Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters)
QG2 (Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen)
QG3 (Probebetrieb)
QG4 (Pilotbetrieb)

Für das Bestehen des Quality Gates in Prüfblock 1 gelten die folgenden Kriterien:

Der EETS-Anbieter muss mit der Dokumentation seines Teilsystems nachweisen, dass er die Vorgaben des Mauterhebers erfüllt beziehungsweise in welcher Form er beabsichtigt, die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers sicherzustellen.

Für das Bestehen der Quality Gates in Prüfblock 2 (QG2 bis QG4) gelten folgende Kriterien:

Alle Prüfszenarien müssen durch das Prüfprogramm des EETS-Anbieters vollständig abgedeckt sein. Die Abdeckung ist in einer Kreuz-Referenztabelle zu dokumentieren, so wie sie im Anhang C angefügt ist.
Alle Prüffälle aus dem Prüfprogramm des EETS-Anbieters müssen durchgeführt und bestanden sein (außer für QG4-Pilotbetrieb, da hier nicht basierend auf Prüffällen getestet wird). Die Kompatibilitätstests, die parallel zu der Schnittstellenprüfung durchgeführt werden, müssen erfolgreich bestanden sein.
Für jede Prüfung muss die erforderliche Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß den Vorgaben aus Anhang A vorliegen.
Für jede Prüfung liegt innerhalb von zwei Wochen eine abschließende Bewertung des Mauterhebers vor.
Prüfprotokolle für jeden Prüffall (QG2 und QG3)
Prüfberichte für jedes Prüfszenario (QG2, QG3 und QG4)
Abschlussbericht für die Prüfphase (QG2, QG3 und QG4)
Falls in der entsprechenden Phase Inspektionen durchgeführt wurden, müssen diese erfolgreich abgeschlossen sein.

Voraussetzung für den Übergang in eine nächste Prüfphase ist, dass im Rahmen der durchgeführten Prüfungen keine Fehler gemäß Nummer 2.5 festgestellt wurden. Alle im Rahmen einer Prüfphase aufgetretenen Fehler müssen im Rahmen derselben Prüfphase behoben und nachgeprüft worden sein. Abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Änderungen am Teilsystem des EETS-Anbieters müssen eventuell auch Prüfungen aus vorherigen Prüfphasen wiederholt werden.

2.9 Kriterien für den Abbruch von Prüfungen

Der Mauterheber kann einzelne Prüfungen, Prüfphasen oder im schwerwiegenden Fall auch die Gebrauchstauglichkeitsprüfung abbrechen, wenn:

der EETS-Anbieter seine im zwischen Mauterheber und EETS-Anbieter abgestimmten Prüfprogramm festgelegten Verpflichtungen verletzt,
im Rahmen der Prüfungen ein derart kritisches Fehleraufkommen auftritt, sodass die Prüfungen nicht mit vertretbarem Aufwand termingerecht durchgeführt werden können oder ein negatives Prüfergebnis absehbar wird oder
sich begründete Zweifel an der Qualität des Teilsystems des EETS-Anbieters einstellen.

Abbrüche und Wiederaufnahme von Prüfungen durch den EETS-Anbieter sind nur in Abstimmung mit dem Mauterheber zulässig. Daraus kann sich gegebenenfalls die Notwendigkeit zur Neuplanung des Prüfprogramms ergeben.

2.10 Risikomanagement

Dem EETS-Anbieter wird empfohlen, ein Risikomanagement für das gesamte Prüfprogramm durchzuführen. Ein geeignetes Risikomanagement kann sich z. B. an den folgenden internationalen Standards orientieren:

ISO 31000 Risk management – Principles and guidelines
ISO/IEC 16085:2006 Systems and software engineering – Life cycle processes – Risk management
ISO/IEC 15288:2016 Systems and software engineering – System life cycle processes.

3 Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1)

3.1 Übersicht Prüfszenario


Prüfblock 1 umfasst das folgende Prüfszenario:

PrüfszenarioBeschreibung
P0-001Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters

Tabelle 1: Prüfszenario für die Dokumentenprüfung

Mit Hilfe der Dokumentenprüfung des EETS-Anbieters soll die Einhaltung der für das BFStrMG geltenden Gebietsvorgaben bewertet werden. Der Mauterheber prüft dabei, ob und wie der EETS-Anbieter beabsichtigt, die Vorgaben des Mauterhebers zu erfüllen. Je besser die Dokumentation die Erfüllung der Gebietsvorgaben beschreibt, desto zügiger kann die Dokumentenprüfung abgeschlossen werden, da Rückfragen aufgrund von Unklarheiten oder Nachforderung von weiteren Dokumenten vermieden werden können. Grundsätzlich werden alle in der Dokumentation enthaltenen Informationen und Beschreibungen hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit und Korrektheit geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte für jede einzelne Vorgabe sind in Nummer 3.2 beschrieben.

Hinsichtlich der beizustellenden Dokumentation muss der EETS-Anbieter Folgendes berücksichtigen:

Die Dokumente müssen in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
Es ist eine tabellarische Aufstellung zu liefern, aus der für jede einzelne Gebietsvorgabe hervorgeht, in welchem der eingereichten Dokumente inkl. Kapitelangabe, Informationen zu finden sind, die die Erfüllung der jeweiligen Gebietsvorgabe beschreiben. Wenn die Erfüllung der Vorgabe nicht durch den Verweis auf entsprechende Dokumente erbracht werden kann, ist in der Tabelle eine aussagekräftige textuelle Erläuterung als Nachweis anzuführen.
EETS-Anbieter sollen auf bereits existierende Dokumente zurückgreifen und eine Auflistung aller bereitgestellten Dokumente liefern. Die Auflistung dient der Prüfung auf Vollständigkeit und als Basis für die erforderliche Referenzierung der Dokumente in tabellarischer Aufstellung.
Es ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen, aus dem Informationen über das Sicherheitsmanagement, erkannte Bedrohungen der Prozesse und IT-Systeme des EETS-Anbieters und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen hervorgehen.

Es wird empfohlen, dass die vom EETS-Anbieter bereitzustellende Dokumentation inhaltlich Folgendes umfasst:

1)
Aussagekräftige Beschreibungen der mautrelevanten Geschäftsprozesse des EETS-Anbieters.
2)
Beschreibungen der Betriebsprozesse und der betrieblichen Organisation. Dabei sollte insbesondere die Ausgestaltung der IT-Serviceprozesse und die Organisationseinheiten des EETS-Anbieters, die für den Betrieb seines Teilsystems verantwortlich sind, einschließlich ihrer Aufgaben und Funktionen sowie ihrer Einbindung in die Gesamtorganisation, beschrieben werden.
3)
Ein Datenschutzkonzept, in dem der EETS-Anbieter ausführlich auf den Schutz von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten in seinem Teilsystem eingeht und die Umsetzung der für ihn geltenden Vorgaben zum Datenschutz beschreibt.
4)
Eine High-Level-Systemdokumentation, die einen funktionalen Überblick über die vom EETS-Anbieter eingesetzten mautrelevanten IT-Komponenten, deren Schnittstellen und Hauptdatenflüsse gibt.
5)
Ein Risikomanagementplan in dem der EETS-Anbieter beschreibt, welche technischen, prozessualen, organisatorischen und finanziellen Risiken für seinen Geschäftsbetrieb bestehen und welche Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Maßnahmen zur Reduktion der Risikoauswirkungen vorgesehen werden.
6)
Ein Systemweiterentwicklungskonzept, welches das angewandte Vorgehensmodell des EETS-Anbieters bei der Umsetzung von Veränderungen und Erweiterungen seines technischen Systems beschreibt. Aus dem Konzept soll ersichtlich sein, welche Phasen (z. B. Spezifikation, Test, Integration, Abnahme) bei einer Weiterentwicklung des Systems durchlaufen werden und in welchem zeitlichen Rahmen und welcher Regelmäßigkeit (z. B. feste Releasetermine) Weiterentwicklungsvorhaben umgesetzt werden.

3.2 Schwerpunkte der Prüfung

In der nachfolgenden Tabelle sind die Schwerpunkte aufgeführt, die bei der Dokumentenprüfung vorrangig betrachtet werden. Der Mauterheber prüft in dieser Phase anhand der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters, ob und wie der EETS-Anbieter beabsichtigt, die Vorgaben des Mauterhebers zu erfüllen.

VorgabeSchwerpunkte der PrüfungKategorie
Nr.Kurzbeschreibung
wirtschaftliche Vorgaben
1Sicherheit – Bankgarantie oder gleichwertiges FinanzinstrumentPrüfung der ausreichenden Höhe der initialen Bankgarantie
Prüfung Kreditinstitut: „Europäischer Pass“, Rating-Wert für Langfrist- und Kurzfristverbindlichkeiten mindestens der Kreditqualitätsstufe 2 der harmonisierten Ratingskala des Rahmenwerks für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem
Prüfung, dass es sich um eine revolvierende Bankgarantie auf erstes Anfordern handelt
Prüfung des Prozesses, der die aktuelle Höhe der Bankgarantie ermittelt und eine Anpassung auslöst
finanzielle Vorgabe
2GebührenPrüfung vor jeder Verfahrensphase, ob Gebührenzahlungen gemäß Entgeltordnung geleistet wurdenfinanzielle Vorgabe
3MautauskehrPrüfung, ob die Risikobetrachtung des EETS-Anbieters alle verlangten Haftungsrisiken mit abdecktfinanzielle Vorgabe
4Verlust von MauteinnahmenPrüfung, ob das Risiko abgedeckt ist (siehe Prüfung zur Bankgarantie)finanzielle Vorgabe
5gesamtschuldnerische HaftungPrüfung des Prozesses, der die Umsetzung der Vorgabe betrifft, insbesondere zum Nachweis, dass es sich nicht um das Bordgerät des EETS-Anbieters handelt bzw. eine Nutzung ausgeschlossen warfinanzielle Vorgabe
6VerzugPrüfung der Prozesse, die die Zahlungsfristen betreffen, insbesondere das Vorhandensein eines „Prozesszweiges“, der die Verzugszinsen berücksichtigt
Berücksichtigung des korrekten Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank
finanzielle Vorgabe
7Beachtung des HaushaltsrechtsPrüfung, dass der EETS-Anbieter die Einhaltung der in der Vorgabe genannten Ordnungen, Vorschriften etc. akzeptiertVorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
8Berechnung der MauteinnahmenPrüfung, ob die Berechnung der Mauteinnahmen in Euro erfolgtVorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
9Mauterhebung und MautauskehrPrüfung des Prozesses zur Buchung auf das Abwicklungskonto
Prüfung der Einhaltung der Zeitvorgaben bzw. Fristen bei den verschiedenen Zahlungsarten hinsichtlich der Buchungen
Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
10MautabrechnungPrüfung des Abrechnungsprozesses auf Vollständigkeit
Prüfung wie der Abrechnungsprozess qualitätsgesichert wird, damit eine korrekte Abrechnung der Maut in allen Fallkonstellationen sichergestellt wird
Prüfung, wie mit Fehlern umgegangen wird
Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
11Bericht über MauteinnahmenPrüfung Tagesbericht auf Übereinstimmung Layout und Format, inklusive der rechnungsbegründenden Unterlagen
Prüfung des Prozesses der sicherstellt, dass die Zeitvorgabe eingehalten wird
Prüfung der Einhaltung der vom Mauterheber vorgegebenen Spezifikation zum Tagesbericht (siehe Vorgabe 16)
Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
12Überwachung des EETS-AnbietersPrüfung der Einhaltung der vom Mauterheber vorgegebenen Spezifikation der Schnittstellen – abschnittsbezogene Erhebungsdaten, Mautbuchungsnachweise
Prüfung, ob ein Archivierungsprozess für die oben genannten Daten vorgesehen ist und ob die Mindestspeicherdauer von vier Monaten berücksichtigt wird
Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
13manuelle Korrektur von DatenPrüfung, ob ein Prozess vorgesehen ist, mit dem eine manuelle Korrektur von abrechnungsrelevanten Daten vorgenommen werden kann. Der EETS-Anbieter muss berücksichtigen, dass der Auslöser für einen solchen Korrekturprozess auch der Mauterheber sein kann
Prüfung, ob dieser Prozess die Revisionsfestigkeit, die eindeutige Nachvollziehbarkeit von vorgenommenen Änderungen, sicherstellt
Prüfung, wie sichergestellt wird, dass dieser Prozess vor Missbrauch zuverlässig geschützt wird
Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
technisch-organisatorische Vorgaben
14Kompatibilität der EETS-TeilsystemeDie Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Dokumentation unter dem Aspekt des Zusammenspiels der beiden Teilsysteme. Eine spezielle Prüfung auf einzelne Aspekte ist hier nicht zielführend. Die Prüfung geht über die Schnittstellenprüfung (siehe Vorgabe 16) hinausVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
15Beeinflussung des nationalen MautsystemsPrüfung, ob das Teilsystem des EETS-Anbieters das EETS-Teilsystem des Mauterhebers, das Kontrollsystem oder externe Anwendungen negativ beeinflusstVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
16Funktionen des EETS-
Teilsystems
Prüfung, ob alle Geschäftsprozesse vollständig und plausibel beschrieben sind
Prüfung, ob die Spezifikation des Teilsystems des EETS-Anbieters alle für die Erbringung des EETS erforderlichen Einrichtungen umfasst
Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
17ZeitbasisPrüfung, ob ein Prozess zur Sicherstellung der Verwendung der Zeitbasis des EETS-Teilsystems des Mauterhebers vorgesehen ist und ob dieser plausibel die Einhaltung der Vorgabe belegt
Prüfung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen sind
Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
18SchnittstellenPrüfung, ob alle vom Mauterheber vorgegebenen Schnittstellen berücksichtigt und korrekt spezifiziert wurden
Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte, die Formate und die Übertragung der jeweiligen Datenobjekte. Maßgeblich sind die in den Vorgaben für das EETS-Gebiet genannten Datenobjekte des Mauterhebers
Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
19Schwarze ListePrüfung, ob ein Prozess vorgesehen ist, der sicherstellt, dass Einträge auf der Schwarzen Liste (Blacklist) nur dann vorgenommen werden, wenn das Bordgerät tatsächlich gesperrt ist. Dabei ist darauf zu achten, dass alle denkbaren Fälle (z. B. technischer Defekt des Bordgeräts, Bordgerät kann per GSM nicht erreicht werden) in dem Prozess berücksichtigt sind
Prüfung der Spezifikation des Bordgeräts dahingehend, ob unterbunden wird, dass die Erhebungsbereitschaft signalisiert wird, obwohl der EETS-Anbieter das Gerät gesperrt hat
Prüfung auf vollständige Übermittlung der Blacklist
Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
20NutzerlistePrüfung auf regelmäßige Übermittlung der Nutzerliste im vorgegebenen Format zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Kontrolle und Ahndung durch den MauterheberVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
21TrustobjectsPrüfung, ob vorgesehen ist, dass sicherheitsrelevante Daten (Trustobjects) über die Schnittstelle 004 ausgetauscht werdenVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
22abschnittsbezogene ErhebungsdatenPrüfung, ob vorgesehen ist, dass abschnittsbezogene Erhebungsdaten regelmäßig über die Schnittstelle 006 an den Mauterheber übermittelt werdenVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
23MautbuchungsnachweisePrüfung, ob vorgesehen ist, dass Mautbuchungsnachweise regelmäßig über die Schnittstelle 007 an den Mauterheber übermittelt werdenVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
24TagesberichtPrüfung, ob vorgesehen ist, dass der EETS-Anbieter dem Mauterheber werktäglich bis 15.00 Uhr MEZ/MASZ einen Tagesbericht über die Schnittstelle 008 die an den Mauterheber ausgekehrten Mauteinnahmen übermitteltVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
25nicht übermittelte MautbuchungsnachweisePrüfung, ob eine organisatorische Schnittstelle für die Entgegennahme von Zahlungsaufforderungen des Mauterhebers wegen nachweislich nicht übermittelter Mautbuchungsnachweise vorhanden istVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
26nicht einbringliche NacherhebungenPrüfung, ob eine organisatorische Schnittstelle für die Entgegennahme von Zahlungsaufforderungen des Mauterhebers an den EETS-Anbieter wegen nicht einbringlicher Nacherhebungen vorhanden istVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
Technisch-organisatorische Vorgaben
27Maut-BasisdatenPrüfung, ob der EETS-Anbieter eine Schnittstelle zur Entgegennahme von Maut-Basisdaten vorhältVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
28ÜberwachungsreportsPrüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation hinsichtlich der vollständigen Abdeckung aller mit dem EETS-Anbieter im Vertrag vereinbarten ÜberwachungsdatenVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
29DSRC-DatenPrüfung, ob der EETS-Anbieter dem Mauterheber die zur Kontrolle erforderlichen DSRC-Daten über eine 5,8-GHz-Schnittstelle (SST 301) überträgtVorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
30GebührenklassenPrüfung der Spezifikation dahingehend, in welcher Form die veränderlichen, gebührenrelevanten Parameter deklariert werden
Prüfung des Verfahrens zur Zuordnung der statischen, gebührenrelevanten Parameter
Prüfung des Verfahrens zur Zuordnung der mautrelevanten Gebührenklassen, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die bei der Einfahrt in den mautpflichtigen Streckenabschnitt gültigen gebührenrelevanten Parameter verwendet werden
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
31Ort der MauterhebungPrüfung des Verfahrens zur Unterscheidung von mautpflichtigen und nicht mautpflichtigen Fahrten, auch unter Berücksichtigung der Behandlung von Ausnahmen von der regulären Gebührenpflicht
Prüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Abschnitts, insbesondere dahingehend, ob eine Erkennung bei Fahrten außerhalb des mautpflichtigen Streckennetzes ausgeschlossen wird
Prüfung des Verfahrens zur Behandlung von Fahrtunterbrechungen innerhalb eines mautpflichtigen Streckenabschnitts, insbesondere dahingehend, ob eine mehrfache Mauterhebung ausgeschlossen wird
Prüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Abschnitts, insbesondere dahingehend, ob ungerechtfertigte Mauterhebungen bei veränderten Spurführungen im Bereich von Baustellen ausgeschlossen werden
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
32abschnittsweise MauterhebungPrüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts, insbesondere dahingehend, in welcher Form die Erhebung auch in als besonders kritisch eingeschätzten Fahrsituationen (z. B. Grenzübertritte, Wendemöglichkeiten, extrem kurze und extrem lange Abschnitte, Tunnel und Einschnitte) sichergestellt wird
Prüfung des Prozesses zur Entgegennahme und Verarbeitung der Maut-Basisdaten
Prüfung des Verfahrens zur Zuordnung der bei der Einfahrt in den mautpflichtigen Streckenabschnitt gültigen, gebührenrelevanten Parameter
Prüfung des Verfahrens zur korrekten Rundung der Mautgebühren
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
33Zuordnung der MauterhebungPrüfung der Verfahren und Prozesse zur Sicherstellung der eineindeutigen Zuordnung jeder Mauterhebung zu einem amtlichen Kennzeichen einschließlich der Nationalität des mautpflichtigen FahrzeugsVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
34Zuordnung des BordgerätsPrüfung der Verfahren und Prozesse zur Sicherstellung der eineindeutigen Zuordnung von Bordgerät, Fahrzeug und amtlichem Kennzeichen einschließlich der Nationalität des mautpflichtigen Fahrzeugs, auch für den Fall, dass ein EETS-Nutzer Verträge mit mehreren Anbietern abgeschlossen hatVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
35Funktionsfähigkeit der BordgeräteEs soll anhand der Systemdokumentation und der Dokumentation von durch den Hersteller/EETS-Anbieter durchgeführter Tests überprüft werden, ob alle für den Betrieb im EETS-Gebiet BFStrMG notwendigen Funktionen vollständig und korrekt spezifiziert und auf ihre Basisfunktionalität hin geprüft wurden. Dies beinhaltet auch ein Monitoring der BordgeräteVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
36Erhebungsbereitschaft des BordgerätsPrüfung, dass eine angemessene, korrekte und eindeutige Signalisierung der Erhebungsbereitschaft durch das Bordgerät vorgesehen istVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
37Benutzerschnittstelle der BordgerätePrüfung der Systemdokumentation, der Benutzeranleitungen der Bordgeräte und der Systemspezifikation hinsichtlich der vollständigen und korrekten Benutzerschnittstelle zur Eingabe und Anzeige aller variablen Deklarationsparameter (dies kann umfassen: Zug-Gewicht, Anhänger, Achszahl, Kennzeichen, emissions-relevante Parameter – je nachdem ob und wie der EETS-Anbieter z. B. Wechselkennzeichen erlaubt)Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
38Sicherstellung korrekter MauterhebungPrüfung des Prozesses zur Information der Nutzer im Fall eines Ausfalls oder einer Störung des Teilsystems des EETS-Anbieters, insbesondere dahingehend, in welcher Form dem Nutzer derartige Ausfälle oder Störungen mitgeteilt werden und in welcher Form auf die Nutzung eines alternativen Einbuchungsverfahrens hingewiesen wird
Prüfung, ob die Spezifikation des EETS-Anbieters ein alternatives Einbuchungsverfahren vorsieht, falls ja, Prüfung ob dieses die Vorgabe der Gewährleistung der Möglichkeit zur Kontrolle (Vorgabe 28) erfüllt
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
39Anpassungen des EETS-TeilsystemsPrüfung der technischen und organisatorischen Verfahren und Prozesse zur Anpassung des Teilsystems des EETS-Anbieters für alle in den Vorgaben aufgeführten Änderungs- und Anpassungsszenarien unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen, die den störungsfreien Betrieb des Teilsystems des EETS-Anbieters sicherstellen
Prüfung der Angaben des EETS-Anbieters, wie für die verschiedenen Anpassungsfälle die jeweils vom Mauterheber vorgegebenen Vorankündigungs-, Reaktions- und Anpassungszeiten eingehalten werden sollen
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
40zeitlich begrenzte VeränderungenPrüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts, insbesondere dahingehend, in welcher Form die korrekte Erkennung auch im Fall zeitlich begrenzter Veränderungen gewährleistet wirdVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
41Unterstützung der
Kontrollprozesse
Prüfung der Verfahren und Prozesse zur Unterstützung der Kontrollprozesse des Mauterhebers, insbesondere bzgl. der Bereitstellung von Beteiligtendaten und der geplanten Maßnahmen zur Information der Nutzer bzgl. der bestehenden gesetzlichen Ausnahmen von der MautpflichtVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
42Datenübermittlung für
Kontrollzwecke
Prüfung der Verfahren und Prozesse zur Bereitstellung der Daten für die Kontrolle
Prüfung, durch welche Prozesse oder Maßnahmen die Eindeutigkeit der Daten gewährleistet wird
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
43Ermöglichung der KontrollePrüfung der Verfahren und Prozesse, mit denen gewährleistet wird, dass jedes mautpflichtige Fahrzeug auf jedem mautpflichtigen Streckenabschnitt kontrolliert werden kannVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
44Information über technische ProblemePrüfung des Prozesses zur Meldung von Fehlern und Ausfällen
Prüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, einschließlich der durch die Qualitätssicherung erfassten Systemkomponenten, Prozesse und Schnittstellen und der dafür erfassten Daten
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
45Sicherheit – Gefahren für Menschen, Sachgüter und UmweltFür die in Verkehr gebrachten Geräte sollte dies bereits durch die entsprechenden Konformitätsnachweise der Baumuster erbracht sein. Es soll hier durch Sichtung der Dokumentation ermittelt werden, ob durch die vorgesehene Art der Inverkehrbringung, Installation und des Betriebs potenzielle Gefahrensituationen identifizierbar sindVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
46VerkehrssicherheitPrüfung, ob der EETS-Anbieter die Vorschriften der einschlägigen nationalen Gesetzgebung einhält, sodass von seinen Einrichtungen keine Gefahren für Menschen, Sachgüter und Umwelt ausgehen
Prüfung, ob die Verkehrssicherheit sowie der Ausbau und die Erhaltung des mautpflichtigen Streckennetzes und des übrigen Straßennetzes durch das Teilsystem des EETS-Anbieters inklusive eventueller straßenseitiger Einrichtungen nicht eingeschränkt wird
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
47Einbauten in FahrbahnPrüfung, ob das System des EETS-Anbieters ohne Einbauten in die Fahrbahn zur Kanalisierung des Verkehrs auskommtVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
48Kommunikation mit straßenseitigen EinrichtungenDie korrekte Implementierung einer zur SST 301 konformen DSRC-Schnittstelle wird bereits durch den Konformitätsnachweis belegt. Hier wird nur geprüft, dass in der Systemspezifikation auch die anforderungsgerechte Implementierung des erweiterten DSRC-Kontrolldatensatzes vorgesehen ist.Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
49gebührenrelevante ParameterPrüfung, ob laut Systemspezifikation und Systemdokumentation die nicht variablen, gebührenrelevanten Parameter (komplementär zu Nummer 37 – also z. B. Kennzeichen, falls keine Wechselkennzeichen oder mehrere Fahrzeuge pro Bordgerät erlaubt sind) gesichert gegen Veränderungen hinterlegt sind.
Ist ein Prozess vorgesehen, der bei der Erfassung und Hinterlegung dieser Parameter eine Validierung vorsieht (Abgleich mit Fahrzeugpapieren, Anfrage beim nationalen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsstelle)?
Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
50Änderung von ParameternPrüfung der Systemdokumentation, der Benutzeranleitungen der Bordgeräte und der Systemspezifikation hinsichtlich der Implementierung der Benutzerschnittstelle ohne Erfordernis von aktiven Interaktionen (Eingaben, Bestätigungen) des Fahrers während der Fahrt. Alle notwendigen Parameter müssen entweder statisch im Fahrzeuggerät hinterlegt sein oder aber vor Fahrtantritt durch den Fahrer deklariert sein. Die variablen Parameter können sich nur während einer Fahrtunterbrechung ändern (Trailer, Lift-Achsen); dann muss auch die Umdeklaration während dieser Fahrtunterbrechung erfolgen.Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
51Sicherung von DatenPrüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation: Sind angemessene Sicherheitsmaßnahmen gegen bekannte Bedrohungen der Sicherheit enthalten (z. B. in Anlehnung an den „Security Framework“ Standard, vgl. ISO 19299)Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
52MissbrauchsschutzPrüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation hinsichtlich der voraussichtlichen Wirksamkeit der dort vorgesehenen Maßnahmen (vgl. ISO 19299)Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
53Überwachung interner Einrichtungen des EETS-AnbietersPrüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen zur ÜberwachungVorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
54QualitätsparameterPrüfung, ob vorgesehen ist, dass der EETS-Anbieter die Qualitätsparameter erfüllt und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hatVorgabe zu Qualitätsanforderungen
55System zur QualitätsmessungPrüfung, ob der EETS-Anbieter ein System zur Messung und Überwachung der Qualität seines Systems und seiner Prozesse unterhält, kontinuierlich anwendet und Maßnahmen gegen Qualitätsverschlechterung ergreiftVorgabe zu Qualitätsanforderungen

Tabelle 2: Schwerpunkte bei der Prüfung der Dokumentation

Der Mauterheber fasst die Ergebnisse der Dokumentenprüfung in einem Prüfbericht zusammen. In dem Prüfbericht ist für jede Vorgabe vermerkt, ob basierend auf der vom EETS-Anbieter vorgelegten Dokumentation von einer Erfüllung der Vorgabe ausgegangen werden kann.

3.3  Quality Gate – QG1

Für das Bestehen des ersten Prüfblocks „Dokumentationsprüfung“ gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien.

4 Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen (Prüfblock 2 – Phase 1)

4.1 Prüfgegenstand und Ziel

Im Rahmen der Schnittstellenprüfung und der initialen fachlichen Funktionsprüfungen (Phase 1) erfolgt die Überprüfung der grundlegenden Funktionalität des Teilsystems des EETS-Anbieters, bestehend aus:

der Feststellung des robusten, korrekten und vollständigen Datenaustausches über alle für die Phase 1 relevanten Schnittstellen des Teilsystems des EETS-Anbieters und des EETS-Teilsystems des Mauterhebers (siehe Tabelle 3)
dem Nachweis einfacher funktionaler Abläufe im Teilsystem des EETS-Anbieters.

Ziel der Prüfung ist die Feststellung dieser grundlegenden Funktionalität.

Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 1 ist das Bestehen des Quality Gates 1 gemäß Nummer 3.3 und die Verfügbarkeit der für den Schnittstellentest benötigten Ressourcen.

Der erfolgreiche Abschluss der Phase 1 ist Voraussetzung für den Beginn des Probebetriebs (Phase 2).

Prüfgegenstand ist das Teilsystem des EETS-Anbieters. Zur Prüfung wird die Testumgebung des Mauterhebers verwendet. Parallel zur Schnittstellenprüfung erfolgen Kompatibilitätstests mit den Bordgeräten des EETS-Anbieters und den Kontrolleinrichtungen des deutschen Mautsystems. Die Planung und Durchführung dieser Tests erfolgt durch den Betreiber der Kontrolleinrichtungen im Auftrag des Mauterhebers auf Grundlage eines separaten Testfallkatalogs. Der EETS-Anbieter hat die Möglichkeit, diese Tests zu begleiten. Das Ziel und die Vorgaben für die Kompatibilitätstests sind in Nummer 3.3.1.21, Dokument A – Verfahrensbeschreibung beschrieben.

4.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen

Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für die gesamte Schnittstellenprüfung zur Verfügung stehen.

Die in der Phase 1 verwendete Prüfumgebung – die Schnittstellenprüfumgebung – besteht seitens des Mauterhebers aus der Testumgebung und seitens des EETS-Anbieters aus einem wirkbetriebsnahen Erprobungssystem oder seinem Wirkbetriebssystem.

Die Systeme sind über die technischen Schnittstellen gekoppelt.

Die folgende Abbildung veranschaulicht die verwendete Prüfumgebung:

Abbildung 1: Testumgebung Phase 1

Testumgebung des Mauterhebers – die Testumgebung repräsentiert das EETS-Teilsystem des Mauterhebers, sie umfasst:

Wirksystem-identische Schnittstellen vom EETS-Teilsystem des Mauterhebers zum Teilsystem des EETS-Anbieters (diese Schnittstelle beinhaltet neben den Schnittstellen zwischen den Zentralsystemen auch die DSRC-Schnittstelle SST 301 zwischen dem Bordgerät des EETS-Anbieters und den Kontrolleinrichtungen des Mauterhebers)
Bedienschnittstelle für die Prüfungsbegleitung.

Teilsystem des EETS-Anbieters – wirkbetriebsnahes Erprobungssystem des EETS-Anbieters in der Wirkbetriebskonfiguration oder Wirkbetriebssystem unter folgenden Randbedingungen:

Eingriffe in die Software des Teilsystems des EETS-Anbieters sind nach Absprache mit dem Mauterheber zur Behebung von Fehlern zulässig. Weiterhin müssen in Abstimmung mit dem Mauterheber die erneut zu durchlaufenden Prüffälle festgelegt werden.
Die Anpassung der Konfiguration ist in Abstimmung mit dem Mauterheber zulässig.
Es kommen die für den Wirkbetrieb bestimmten Bordgeräte des EETS-Anbieters zum Einsatz.
Der EETS-Anbieter muss sicherstellen, dass ausschließlich Daten zur Testumgebung des Mauterhebers gesendet werden, die im Rahmen der Prüfungen erzeugt werden.

Die im Rahmen der Phase 1 zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber ausgetauschten Schlüssel unterliegen auf Seite des Mauterhebers keinem besonderen Schutzbedürfnis.

Die Durchführung der Prüfungen erfolgt unter Verwendung der folgenden Ausrüstung. Die hier genannten Verantwortlichkeiten gelten in Ergänzung zu den in Kapitel 2.4 genannten Verantwortlichkeiten speziell für diese Prüfphase.

AusrüstungVerantwortlich
Bereitstellung der für die Durchführung der Kontrolle notwendigen Einrichtungen.Mauterheber
Bereitstellung, Betrieb und Administration einer Testumgebung zur Entgegennahme von Daten des EETS-Anbieters an den technischen Schnittstellen (z. B. abschnittsbezogene Erhebungsdaten, DSRC-Daten).Mauterheber
Betriebsbereites Zentralsystem im wirkbetriebsnahen Erprobungssystem oder im Wirkbetriebssystem des EETS-Anbieters.EETS-Anbieter
In Fahrzeugen verbaute Bordgeräte in ausreichender Zahl.
Die Anzahl ist im Prüfprogramm zu dokumentieren und mit dem Mauterheber abzustimmen.
EETS-Anbieter

Tabelle 3: Verantwortlichkeit für die Ausrüstung der Prüfumgebung

Die Prüfungen der Phase 1 erfolgen unter folgenden Prüfbedingungen:

Fahrtests unter realen Verkehrsbedingungen auf öffentlichen Straßen
Betrachtung des Teilsystems des EETS-Anbieters als Blackbox, d. h. die Betrachtung erfolgt anhand des Verhaltens an der Schnittstelle zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber
keine Durchführung von Last- oder Performancetests in dieser Phase.

Die Definition der Vorgaben für die Prüfungen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:

korrekter und vollständiger Datenaustausch an den zentralseitigen Schnittstellen zum Mauterheber und an den DSRC-Empfangseinheiten des Mauterhebers
Kompatibilität des Teilsystems des EETS-Anbieters mit dem EETS-Teilsystem des Mauterhebers
ergänzende Negativtests in Form von Stichproben zum Nachweis der Robustheit des Teilsystems des EETS-Anbieters gegenüber vom Regelfall abweichendem Verhalten des EETS-Teilsystems des Mauterhebers
Eingangsdaten für die Prüffallvorgaben werden vom Mauterheber definiert
Dateneinspeisung erfolgt ausschließlich über folgende Schnittstellen: Standard-Benutzerschnittstellen des Teilsystems des EETS-Anbieters, Schnittstellen der Testumgebung und Bordgeräte.

4.3 Vorgehensweise und Dokumentation

Basis für die Prüfungen in dieser Phase ist das Prüfprogramm des EETS-Anbieters, das mindestens aus den Prüffallvorgaben des Mauterhebers abgeleitet ist.

Die im Prüfkatalog (Anhang B) vom Mauterheber vorgegebenen Prüffallvorgaben werden durch den EETS-Anbieter – sofern nötig – konkretisiert und im Rahmen der Erstellung des Prüfprogramms spezifiziert und dokumentiert.

Weitere Prüffälle, die nicht durch Prüffallvorgaben abgedeckt sind, dürfen in Abstimmung mit dem Mauterheber ergänzend in das Prüfprogramm aufgenommen werden.

Sofern der EETS-Anbieter andere Dienste, basierend auf dem Teilsystem zur Mauterhebung, vorsieht, sind diese im Prüfprogramm des EETS-Anbieters entsprechend zu berücksichtigen. D. h., diese Dienste sind bei der Durchführung der Prüffälle, wie im realen Betrieb zu erwarten, parallel zu betreiben.

Die Prüffälle werden dann gemäß ihrer Beschreibung im Prüfprogramm des EETS-Anbieters durchgeführt, in der die durchzuführenden Schritte detailliert beschrieben sind. Die bei der Durchführung über die Schnittstellen vom Teilsystem des EETS-Anbieters zur Testumgebung übertragenen Daten werden in der Testumgebung aufgezeichnet.

Für alle Prüfszenarien ist ein erwartetes Ergebnis definiert, das als Referenz für die Auswertung verwendet wird.

Der EETS-Anbieter ist für die Durchführung aller Prüfaktivitäten und damit auch für die Dokumentation der Prüfergebnisse in Form von Prüfprotokollen, Prüfberichten und Abschlussbericht verantwortlich.

Der EETS-Anbieter muss sich die notwendigen Informationen zur Dokumentation der Prüfergebnisse, die für jedes Prüfszenario notwendig sind, aus seinem Teilsystem und dem Teilsystem des Mauterhebers (Testumgebung) beschaffen.

4.4 Übersicht über die Prüfszenarien

Für die Phase 1 definiert der Mauterheber Prüffallvorgaben für die in dieser Phase durchzuführenden Prüfungen.

Die Prüffallvorgaben des Mauterhebers sind in folgenden Szenarien gruppiert:

Prüf-
szenario
BezeichnungSchwerpunkt der Prüfung
P1-001technische Prüfung der Schnittstellen zum EETS-Anbieter (SST 001, SST 002, SST 006, SST 007, SST 008, SST 099)korrekter Kommunikationsablauf
P1-002Verwalten der Blacklist (SST 001)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Blacklist
P1-003Verwalten der Whitelist (SST 002a)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Fahrzeug- und Bordgerätedaten
P1-004Verwalten von Nutzeradress- und Fahrzeugdaten (SST 002b)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Nutzeradress- und Fahrzeugdaten
P1-005Verwalten der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern (SST 002c)Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern
P1-006Übertragung und Verwendung der Maut-Basisdaten (SST 003)Korrektheit der Übernahme der erhaltenen Maut-Basisdaten übergreifend prüfen
P1-007Austausch von sicherheitsrelevanten Objekten (SST 004)korrekter Austausch und Verwendung sicherheitsrelevanter Objekte
P1-008Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten (SST 006)fachliche Korrektheit der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten
P1-009Erzeugung von Mautbuchungsnachweisen (SST 007)fachliche Korrektheit der Mautbuchungsnachweise
P1-010Erzeugung von Tagesberichten (SST 008)fachliche Korrektheit der Tagesberichte
P1-011Abfrage des technischen Zustands eines Bordgeräts (SST 016)fachliche Korrektheit der übertragenen Daten zum technischen Zustand des Bordgeräts
P1-012Kontrolle (DSRC SST 301)Korrektheit der DSRC-Daten

Tabelle 4: Liste der Prüfszenarien für Phase 1 – Schnittstellentest

Im Prüfkatalog finden sich die relevanten Informationen und vollständigen Definitionen zu den in den oben aufgeführten Prüfszenarien gruppierten Prüffallvorgaben:

ID:eindeutige Kennzeichnung der Prüffallvorgabe
Beschreibung:fachliche Beschreibung der Prüffallvorgabe
Prüfkriterien:Prüfkriterien, die vom EETS-Anbieter zu prüfen sind
Vorbedingungen:vor Start der Durchführung einer Prüffallvorgabe herzustellender Zustand
Erwartetes Ergebnis:nach Durchführung der Prüffallvorgabe vorliegendes Ergebnis
Eingabedaten:für die Durchführung der Prüffallvorgabe notwendige Daten
Akteur:die für die Prüffall-Durchführung aktiv Tätigen
Bemerkungen:zusätzliche Informationen zur Prüffallvorgabe

Tabelle 5: Struktur der Prüffallvorgaben

4.5 Quality Gate – QG 2

Für das Bestehen der Schnittstellenprüfung und den Übergang in die nächste Prüfphase gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien.

5 Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2)

5.1 Prüfgegenstand und Ziel

Im Rahmen des Probebetriebs (Phase 2) erfolgt eine Überprüfung des Teilsystems des EETS-Anbieters, für die der Mauterheber ein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem und der EETS-Anbieter ein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem oder sein Wirkbetriebssystem verwenden.

Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 2 ist der in Nummer 4.5 beschriebene, erfolgreiche Abschluss der Phase 1 und die Verfügbarkeit der für den Probebetrieb benötigten Ressourcen.

Ziel des Probebetriebs ist die Überprüfung der Funktions- und Betriebsfähigkeit des Teilsystems des EETS-Anbieters in Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung, dass das Teilsystem des EETS-Anbieters das nationale deutsche Mautsystem und die Teilsysteme anderer EETS-Anbieter nicht negativ beeinflusst.

Der erfolgreiche Abschluss der Phase 2 ist Voraussetzung für den Eintritt in die dritte Prüfphase, den Pilotbetrieb.

5.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen

Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Probebetrieb zur Verfügung stehen.

Die Probebetriebsumgebung unterstützt alle für diese Prüfphase relevanten Verfahren und Prozesse des EETS-Anbieters und des Mauterhebers.

Der EETS-Anbieter stellt dazu sein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem oder alternativ sein Wirkbetriebssystem zur Verfügung, welches über die technischen Schnittstellen an das wirkbetriebsnahe Erprobungssystem des Mauterhebers angebunden wird. Zu diesem Zweck werden zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber die notwendigen Systemzugangsschlüssel und weitere notwendige und sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht.

Nach erfolgter Anbindung der Systeme wird die Funktionsfähigkeit der Probebetriebsumgebung verifiziert, erst dann können die Prüfungen beginnen.

Die Prüfungen werden durch Fahrten im mautpflichtigen Streckennetz, Teilen des nicht mautpflichtigen Streckennetzes und auf ausgewählten Referenzstrecken durchgeführt. Die genaue Ausprägung der Fahrten wird im vom EETS-Anbieter vorgelegten Prüfprogramm abgestimmt und festgelegt.

Für die Durchführung der anteiligen Befahrung des mautpflichtigen Streckennetzes kann der EETS-Anbieter PKW mit eingebautem Bordgerät einsetzen. Allerdings ist für das Prüfszenario P2-005 „korrekte Kontrollprozesse“ zwingend der Einsatz von mautpflichtigen LKWs vorzusehen.

5.3 Übersicht Prüfszenarien

Die in der folgenden Tabelle dargestellten Szenarien bilden die Grundlage für die Prüfungen, die im Rahmen des Programms zur Betriebsbewährung des Teilsystems des EETS-Anbieters abgedeckt und durchgeführt werden müssen.

PrüfszenarioBeschreibung
P2-001korrekte Mauterhebung
P2-002korrekte Abrechnung und Auskehr
P2-003Überwachung des EETS-Anbieters
P2-004Änderung der Maut-Basisdaten
P2-005korrekte Kontrollprozesse

Tabelle 6: Liste der Prüfszenarien für Phase 2 – Probebetrieb

In den folgenden Nummern werden die einzelnen Prüfszenarien beschrieben. Übergreifend gelten für alle Szenarien die Inhalte der Nummer 5.2.

5.3.1 P2-001 – korrekte Mauterhebung

In diesem Szenario wird geprüft, ob die Mauterhebung als übergreifender Prozess technisch funktioniert und fachlich korrekt erfolgt. Es werden Fahrtests auf Basis einer abgestimmten Streckenplanung im realen Streckennetz durchgeführt, mit dem Ziel, die erforderlichen Prüfkriterien abzudecken. Der EETS-Anbieter stellt Fahrzeuge mit eingebautem Bordgerät inklusive Fahrpersonal in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Der Mauterheber behält sich vor, einige Fahrzeuge des EETS-Anbieters parallel mit Geräten für Referenzmessungen auszustatten. Er behält sich ebenfalls vor, Prüffahrten zu begleiten. Während des Probebetriebs werden Kontrollen auf Basis der Kontrollprozesse des Mauterhebers durchgeführt. Sie dienen dazu, die Mauterhebung und die Abrechnungsdaten zu verifizieren.

Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt auf Einzeldatenbasis.

Das Prüfszenario ist in zwei Teile unterteilt:

Teil A):
Durchführung von Fahrten auf dem mautpflichtigen Streckennetz
Teil B):
Durchführung von nicht mautpflichtigen Fahrten.

5.3.1.1 Vorgaben für die Prüffälle

Die folgenden Vorgaben müssen mindestens in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:

Vorgaben für Teil A – Fahrten auf dem mautpflichtigen Streckennetz:

1.
Befahrung von mindestens 10 % des mautpflichtigen Streckennetzes
2.
Fahrten auf besonderen Strecken:
4-streifige Bundesstraßen
2-streifige Bundesstraßen
Sonnborner Kreuz mit vier verschiedenen Fahrtkombinationen
Kreuz Wuppertal-Nord mit vier verschiedenen Fahrtkombinationen
Maschener Kreuz mit vier verschiedenen Fahrtkombinationen
Baustellen
Wenden an Rastplätzen mit Wendemöglichkeit
mindestens drei Tunneldurchfahrten mit mindestens je 500 m Länge, davon eine mit einer Abzweigung im Tunnel.
3.
Bei den durchzuführenden Fahrten sollen alle Gewichts-, Schadstoff- und Achsklassen angewendet werden. Es sind jedoch nicht alle denkbaren Kombinationen erforderlich.
4.
Bei den durchzuführenden Fahrten ist jeweils auf einem Parkplatz durch Aufnahme und durch Abhängen eines Anhängers die Achs- und Gewichtsklasse zu ändern.
5.
Nachstehende Fälle sind zu berücksichtigen: Fahrzeugverkauf mit Bordgerät, Tausch des Bordgeräts in einem Fahrzeug, Weitergabe des Bordgeräts an ein anderes Fahrzeug. Diesbezügliche Fahrten sind vor und nach den Fällen durchzuführen.
6.
Es ist eine Fahrtunterbrechung auf einem Autobahnparkplatz von mindestens 72 Stunden vorzusehen, die zu einer Zwangsbeendigung der Fahrt führt.

Vorgaben für Teil B – nicht mautpflichtige Fahrten:

7.
drei Fahrten auf nicht mautpflichtigen Strecken, die parallel zu mautpflichtigen Strecken verlaufen
8.
Fahrten mit Fahrzeugen, die in Deutschland nicht mautpflichtig sind, aber trotzdem eine aktive EETS-OBU haben, da sie in anderen Ländern mautpflichtig sind.

5.3.1.2 Kriterien

Voraussetzung für das Bestehen des Prüfszenarios ist die Erfüllung aller Vorgaben und der nachstehenden Kriterien:

korrekte Erkennung und Mauterhebung auf Basis der einzelnen mautpflichtigen und nicht mautpflichtigen Streckenabschnitte (getrennte Ermittlung der Maut für jeden Streckenabschnitt)
nicht mautpflichtige Fahrzeuge dürfen keine Maut erheben
korrekte Anwendung der Mautrundungsregel
korrekte Zuordnung von genau einem Mautbuchungsnachweis zu einer Fahrt
eineindeutige Zuordnung von Kennzeichen (inkl. Nationalität) und Fahrzeug
eineindeutige Zuordnung von Bordgerät zu Fahrzeug
Bereitstellung der Daten an den Schnittstellen gemäß Schnittstellenspezifikation.

5.3.1.3 Vorbereitung

Vorbereitung des EETS-Anbieters

Planung der einzelnen Prüffahrten in Bezug auf die Vorgaben pro Fahrt
Erstellung einer Streckenplanung unter Angabe der einzusetzenden technischen und personellen Ressourcen und Übermittlung der Planung an den Mauterheber.

Vorbereitung des Mauterhebers

Bereitstellung und Einbau von Geräten für Referenzmessungen (parallel zu den Bordgeräten des EETS-Anbieters)
Abstimmung der Planung mit dem EETS-Anbieter.

5.3.1.4 Durchführung

Durchführung EETS-Anbieter

Der EETS-Anbieter führt die Prüffahrten auf Basis der abgestimmten Streckenplanung hinsichtlich aller Prüfkriterien sowie für Teil A als auch für Teil B durch.

Durchführung Mauterheber

gegebenenfalls Begleitung der Prüffahrten.

5.3.1.5 Bewertung

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.

Prüfung des EETS-Anbieters

Der EETS-Anbieter gleicht mindestens folgende Daten pro Fahrt miteinander ab:

Solldaten (sämtliche Details zur Streckenvorgabe und zum erwarteten Ergebnis einer Prüffahrt)
Übereinstimmung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten mit den Angaben in den Mautbuchungsnachweisen
Abgleich der Zeitstempel in allen Daten, die an den Schnittstellen übergeben werden.

Ausgewiesen werden müssen mindestens die Details pro Fahrt, die zum Nachweis der Prüfkriterien (siehe Nummer 5.3.2.3) erforderlich sind. Die Bereitstellung von zusätzlichen Daten (z. B. Logdateien) durch den EETS-Anbieter ist erlaubt, falls sie zur angemessenen Bewertung des Prüffalls beitragen.

Es ist vom EETS-Anbieter nachzuweisen, dass mindestens 10 % des mautpflichtigen Streckennetzes befahren wurden.

Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis gemäß Anhang A zur Verfügung.

Prüfung des Mauterhebers

Der Mauterheber prüft folgende Punkte:

Auswertung des EETS-Anbieters über die korrekte Mauterhebung
Abgleich der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und der Mautbuchungsnachweise im wirkbetriebsnahen Erprobungssystem
gegebenenfalls zur jeweiligen Prüffahrt gehörige Daten der Geräte für die Referenzmessung.

5.3.2 P2-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr

In diesem Prüfszenario wird die korrekte Abrechnung sowie die korrekte Auskehr an den Mauterheber auf Einzeldatenbasis mit realen Fahrdaten geprüft. Die Datenbasis der Fahrten, die im Prüfszenario P2-001 durchgeführt werden, kann verwendet werden.

Der EETS-Anbieter prüft den Tagesbericht mit sämtlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Mautbuchungsnachweisen) gegen den ausgekehrten Betrag auf dem Abwicklungskonto. Zudem erfolgt ein Abgleich mit den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Die Prüfung erfolgt auf Einzeldatenbasis, damit der übergreifende Prozess von der Mauteinnahme bis zur Auskehr nachverfolgt werden kann. Gegebenenfalls müssen Prozessschritte bei Banken simuliert werden, das heißt Einnahmen und Zahlungseingänge müssen simuliert werden, um den Prozess mit realen Wertstellungsfristen vollständig abzudecken. Das Prüfszenario wird ohne realen Geldverkehr durchgeführt.

Es sind sämtliche Fristen zur Auskehr und Wertstellung zu berücksichtigen. Es werden ausschließlich reale Fristen geprüft, Fristverkürzungen sind nicht vorgesehen.

Die Prüfung erfolgt mit realen Fahrdaten und realen, im System hinterlegten Fristen zur Wertstellung. Eine Simulation ist nur dann zulässig, wenn dies vorher mit dem Mauterheber abgestimmt wurde, und zwar dann, wenn ein Zahlungsverkehr Geldfluss/Zahlungseingänge vorgesehen ist, das Prüfszenario ansonsten aber ohne realen Geldverkehr abläuft.

5.3.2.1 Vorgaben für die Prüffälle

Die folgenden Vorgaben müssen in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:

Manuelle Korrektur abrechnungsrelevanter Daten:

manuelle Korrektur von abrechnungsrelevanten Daten, bevor diese an den Mauterheber übermittelt worden sind
manuelle Korrektur von abrechnungsrelevanten Daten, nachdem diese an den Mauterheber übermittelt worden sind
manuelle Korrektur von abrechnungsrelevanten Daten, bevor diese an den Mauterheber übermittelt worden sind, bei erneuter Veränderung (Durchführung der Korrektur von bereits korrigierten Daten)
Berücksichtigung von möglichen Fehlerquellen aus der Mauterhebung (z. B. Verwendung einer unbekannten Abschnitts-ID).

5.3.2.2 Kriterien

Prüfkriterien für die Korrektheit der Abrechnung

Berechnung erfolgt in Euro
Übereinstimmung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten mit den Angaben in den Mautbuchungsnachweisen und dem Tagesbericht
Übereinstimmung der Details des simulierten Zahlungseingangs mit der Summe auf dem Abwicklungskonto.

Prüfkriterien für die Korrektheit der Auskehr

fachlich korrekte, vollständige und fristgerechte Auskehr des Gesamtbetrags
korrekte Berücksichtigung aller Wertstellungsfristen und Fälligkeiten für das Abwicklungskonto
regelmäßige Erstellung und fristgerechte Übermittlung des Tagesberichts (spätestens 15.00 Uhr MEZ)
regelmäßige Erstellung und Übermittlung der dazugehörigen, rechnungsbegründenden Unterlagen (Mautbuchungsnachweise).

5.3.2.3 Vorbereitung

Vorbereitung des EETS-Anbieters

Planung des Prüfszenarios auf Basis der erwarteten Datenbasis aus P2-001
alternativ: Planung der einzelnen Prüffahrten in Bezug auf die Vorgaben.

Vorbereitung des Mauterhebers

Einrichtung und Einbindung eines Abwicklungskontos für EETS-Anbieter
Vorbereitung der Simulation von Eingangs-Zahlverkehr (z. B. Austauschen der Bankverbindung mit dem EETS-Anbieter).

5.3.2.4 Durchführung

Der EETS-Anbieter führt die Auskehr an den Mauterheber als übergreifenden Prozess regelmäßig und mit realen Wertstellungsfristen durch. Alle zur Prüfung relevanten Daten für die Auskehr werden prozesskonform verarbeitet. Der EETS-Anbieter übermittelt eine E-Mail mit den normalerweise in einer Überweisung enthaltenen Daten. Anschließend erfolgt die Auswertung der Daten.

5.3.2.5 Bewertung

Der EETS-Anbieter gleicht folgende Daten pro Prüffahrt miteinander ab:

Details der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten
Details des Mautbuchungsnachweises pro Fahrt
Details des Tagesberichts pro Fahrt
Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis gemäß Anhang A zur Verfügung.

Der Mauterheber prüft folgende Punkte:

Auswertung des EETS-Anbieters über die korrekte Abrechnung und Auskehr
Abgleich der Mautbuchungsnachweise mit der simulierten Überweisung.

5.3.3 P2-003 – Überwachung des EETS-Anbieters

Ziel dieses Prüfszenarios ist es, einerseits die technisch und fachlich korrekte Durchführung der Überwachungsprozesse des EETS-Anbieters gemäß SST 013 zu prüfen (im Folgenden Teil A), andererseits die Auswirkungen von möglichen Störungen im System des EETS-Anbieters auf den Mauterheber zu prüfen (im Folgenden Teil B). Dazu werden zwei Prüfziele gesetzt:

Teil A: Prüfungen im Regelbetrieb

Prüfung der technisch und fachlich korrekten Implementierung der Überwachungsprozesse beim EETS-Anbieter in einem dauerhaften Regelbetrieb
Prüfung der Anwendung der SST 013.

Teil B: Prüfungen im Störungsbetrieb

Prüfung der Überwachungsprozesse und des Monitoring bei Systemausfall des EETS-Anbieters durch Auslösung von Störungen
Prüfung der internen Überwachung des EETS-Anbieters durch Auslösung von Störungen.

Dieses Prüfszenario sollte nicht parallel zu den restlichen Szenarien der Prüfphase durchgeführt werden, da negative Auswirkungen auf deren Testverlauf nicht ausgeschlossen werden können. Sinnvoll ist eine Durchführung am Ende der Prüfphase.

5.3.3.1 Vorgaben für die Prüffälle

Die folgenden Vorgaben müssen in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:

Durchführung von Störungen in Teilbereichen des Teilsystems des EETS-Anbieters, die von der Überwachung betroffen sind (dezentrale und zentrale Systeme, Einrichtungen und Prozesse)
Durchführung von Störungen an den Schnittstellen des Teilsystems des EETS-Anbieters zum Teilsystem des Mauterhebers
Durchführung von Störungen an den Bordgeräten (z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Abdeckung des GSM- und GPS-Signals)
Es werden alle Bordgeräte verwendet, die in den anderen Szenarien der Prüfphase 2 eingesetzt wurden
Verwaltung aller Soft- und Hardware Konfigurationsstände
Die Bordgeräte werden überwacht, Änderungen und Fehlverhalten werden dokumentiert.

5.3.3.2  Kriterien

Für Teil A:

regelmäßige und vollständige Bereitstellung der Überwachungsreports über die SST 013, vollständiges Monitoring des EETS-Anbieters
Monitoring aller Bordgeräte durch den EETS-Anbieter; bei Problemen Darstellung des Fehlers.

Für Teil B:

Prüfung, dass die Betriebsbereitschaft des Teilsystems des EETS-Anbieters umgehend wiederhergestellt werden kann
Überwachung aller dezentralen und zentralen Systeme, Einrichtungen und Prozesse durch den EETS-Anbieter.

5.3.3.3 Vorbereitung

Vorbereitung des EETS-Anbieters

Planung der einzelnen Störungsszenarien in Bezug auf die abzudeckenden Kriterien
fristgemäße Bereitstellung von Ressourcen.

Vorbereitung des Mauterhebers

Abstimmung der Planung mit dem EETS-Anbieter insbesondere hinsichtlich Durchführung der Störungsszenarien.

5.3.3.4 Durchführung

Durchführung durch den EETS-Anbieter

Für Teil A:

Der EETS-Anbieter kontrolliert dazu alle eingesetzten Bordgeräte und steuert deren Einsatz.
Er verwaltet während der gesamten Prüfphase eine Liste mit einer Übersicht über alle verwendeten Bordgeräte (inkl. Hardware- und Softwarestand) sowie der damit durchgeführten Prüfungen, Prüfergebnisse und Fehlermeldungen sowie das Monitoring über den Gesamtbestand der Bordgeräte.
Es werden während der gesamten Laufzeit des Probebetriebs Überwachungsdaten generiert und alle Überwachungsprozesse werden angewendet.

Für Teil B:

Es werden auf Basis der Planung gezielte Störungen im Teilsystem des EETS-Anbieters ausgelöst, die anhand der bereitgestellten Überwachungsdaten plausibilisiert werden. Der EETS-Anbieter nennt dazu Art und Dauer der Störung.

Durchführung durch den Mauterheber

Für Teil A:

Der Mauterheber prüft die vollständige Bereitstellung des Reports der SST 013.

Für Teil B:

Der Mauterheber prüft die dazugehörigen Überwachungsdaten und gleicht diese mit den Störungsdaten ab.

5.3.3.5 Bewertung

Die Auswertung erfolgt auf Basis der Überwachungsdaten und der Störungsinformationen des EETS-Anbieters. Zu jeder erfolgten Störung müssen sämtliche Überwachungsdaten vorgelegt und miteinander abgeglichen werden.

Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis in Form eines Prüfberichts gemäß Anhang A zur Verfügung.

Der Mauterheber verifiziert die Angaben des EETS-Anbieters.

5.3.3.6 Kriterien für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen

Die Prüfungen zu Teil A können daher an sich nicht unterbrochen werden. Da Bordgeräte verwendet werden, die in anderen Prüfszenarien zum Einsatz kommen, kann es sein, dass in dem anderen Prüfszenario die Prüfung unterbrochen wird. Für diesen Fall sind die betroffenen Bordgeräte während der Unterbrechung an einem gesicherten Ort aufzubewahren inklusive ihres dokumentierten Software- und Hardwarestands.

Die Prüfungen zu Teil B enthalten Störungsprüfungen, das heißt, die einzelnen Durchführungen der Störungen müssen einzeln vollständig durchgeführt und beendet worden sein. Zwischen den einzelnen Störungsprüfungen können jedoch Unterbrechungen sein.

5.3.4 P2-004 – Änderung der Maut-Basisdaten

In diesem Szenario wird geprüft, ob die über die SST 003 bereitgestellten Maut-Basisdaten korrekt verwendet werden. Die fachliche und funktionale Korrektheit muss sowohl während als auch nach Änderungen der Maut-Basisdaten nachgewiesen werden. Dazu wird der Prozess der Änderung der Maut-Basisdaten im Teilsystem des EETS-Anbieters vollständig durchgeführt. Der Mauterheber gibt die Änderungen vor.

5.3.4.1 Vorgaben für die Prüffälle

Die folgenden Vorgaben müssen mindestens in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:

Das Prüfszenario P2-004 darf nicht während der Befahrung für P2-001 und P2-002 durchgeführt werden, damit die Bewertung dieser Szenarien (aufgrund gleichbleibender Maut-Basisdaten) erleichtert wird.

Es müssen Fahrten unter den folgenden Sonderkonstellationen durchgeführt werden:

eine Fahrt speziell über den Gültigkeitsbeginn der neuen Betriebsdaten hinaus (Start vor und Ende nach Gültigkeitsbeginn)
eine Fahrt, die nach dem Gültigkeitsbeginn der neuen Betriebsdaten startet
es müssen Fahrten durchgeführt werden, die neue oder weggefallene Abschnitte berühren.

5.3.4.2 Kriterien

Es müssen folgende Prüfkriterien berücksichtigt werden:

Einhaltung von Gültigkeiten (z. B. Überlappung des Gültigkeitszeitraums während einer Fahrt)
korrekter Abgleich von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten, Mautbuchungsnachweisen, Tagesbericht und den Daten des GPS-Referenzsystems pro Bordgerät und Fahrt.

5.3.4.3 Vorbereitung

Vorbereitung durch den EETS-Anbieter

Der EETS-Anbieter stellt zur Vorbereitung sicher, dass:

die Prüffälle auf Basis der festgelegten Kriterien spezifiziert und mit dem Mauterheber abgestimmt sind,
die Maut-Basisdaten vor Beginn der Änderung mit den Maut-Basisdaten des Mauterhebers identisch sind und
Prüffälle mit erwartetem Ergebnis zur Mauterhebung (auf Basis neuer Maut-Basisdaten) festgelegt sind.

Vorbereitung durch den Mauterheber

Abstimmung über den Zeitpunkt der Bereitstellung und den Gültigkeitsbeginn der neuen Maut-Basisdaten zwischen dem Mauterheber und dem EETS-Anbieter.
Der Mauterheber bereitet die Änderungen der Maut-Basisdaten zur Übergabe an den EETS-Anbieter vor. Dabei werden folgende Konstellationen berücksichtigt:
Änderung der Tarife für existierende Abschnitte
Entfernen von existierenden mautpflichtigen Abschnitten
Hinzufügen neuer mautpflichtiger Abschnitte.

5.3.4.4 Durchführung

Durchführung durch den EETS-Anbieter

Der EETS-Anbieter stellt die Änderung in sein Teilsystem ein.
Der EETS-Anbieter bereitet seine Fahrzeuge und Bordgeräte vor.
Der EETS-Anbieter fährt gemäß Streckenplanung.

Durchführung durch den Mauterheber

Die geänderten Maut-Basisdaten werden dem EETS-Anbieter vom Mauterheber über die SST 003 bereitgestellt.

5.3.4.5 Bewertung

Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis seiner Bewertung in Form eines Prüfberichts zur Verfügung.

Die Bewertung erfolgt durch den Mauterheber auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten. Die Korrektheit der Maut-Basisdaten vor und nach Gültigkeitsbeginn wird geprüft. Die Prüfung der Vollständigkeit und Konsistenz der Daten erfolgt anhand von:

abschnittsbezogenen Erhebungsdaten,
korrekten Mautbuchungsnachweisen,
Tagesberichten und
Daten des GPS-Referenzsystems pro Bordgerät und Fahrt.

5.3.5 P2-005 – korrekte Kontrollprozesse

Die Korrektheit der Kontrollprozesse wird im Rahmen von Fahrten mit Kontrollen im realen Verkehr geprüft. Dazu werden vom EETS-Anbieter verschiedene Fahrten zur Prüfung der DSRC-Kommunikation durchgeführt.

Das Prüfszenario umfasst die Erkennung (DSRC-Kommunikation des Bordgerätes mit den Kontrolleinrichtungen) bis zur Sachverhaltsfeststellung. Dies deckt den Prozess der Datenerhebung vom Bordgerät des EETS-Anbieters bis zum zentralseitigen Eingang beim Mauterheber ab. Berücksichtigt werden alle Einrichtungen der automatischen, portablen und manuellen Kontrolle.

Einrichtungen der Betriebskontrolle werden nicht berücksichtigt.

5.3.5.1 Vorgaben für die Prüffälle

Die Prüffälle müssen mindestens die folgenden Vorgaben abdecken:

Varianten der mautrelevanten Daten (Informationen über die Erhebungsbereitschaft des Bordgeräts, alle Achs- und Gewichtsklassen, eindeutige Merkmale zur Identifizierung des Fahrzeugs, Kfz-Kennzeichen, Nationalität)
Blacklist: Durchführung von Fahrten mit Fahrzeugen, die auf der Blacklist stehen
Befahrung von Strecken mit den vom Mauterheber für dieses Prüfszenario bereitgestellten Kontrolleinrichtungen
Fahrzeug eines gebietsfremden Nutzers
Es sind, soweit verfügbar und nach Anforderung durch den Mauterheber, alle Einrichtungen der Kontrolle zu berücksichtigen (automatische Kontrolle, Kontrollsäule, Einrichtungen der manuellen Kontrolle und portable Kontrolle).

5.3.5.2 Kriterien

Die folgenden Prüfkriterien gelten für alle Kontrollarten:

korrekte Funktionalität der DSRC-Schnittstelle an den Bordgeräten
Fähigkeit, dass jedes mautpflichtige Fahrzeug auf jedem mautpflichtigen Streckenabschnitt (Stichprobe) kontrolliert werden kann
Das Teilsystem des EETS-Anbieters darf das Lkw-Mautsystem des Mauterhebers und insbesondere das Kontrollsystem nicht negativ beeinflussen
Verwendung der korrekten Zeitbasis (UTC).

5.3.5.3 Vorbereitung

Vorbereitung durch den EETS-Anbieter

Vorbereitung der Bordgeräte auf Basis der geforderten Vorgaben für dieses Prüfszenario.
Streckenplanung auf Basis der vom Mauterheber bekannt gegebenen Kontrollorte zur Abdeckung der Prüfkriterien in den Prüffällen (abgestimmt mit dem Mauterheber).
Der EETS-Anbieter stellt eine Blacklist bereit.

Vorbereitung durch den Mauterheber

Bereitstellung der Kontrolleinrichtungen.
Bekannt geben der Kontrollorte.
Laden der Blacklist auf die Kontrolleinrichtung.
Operative Unterstützung des EETS-Anbieters bei der Durchführung der Prüfung.

5.3.5.4 Durchführung

Durchführung durch den EETS-Anbieter

Der EETS-Anbieter führt die Fahrten durch.

Durchführung durch den Mauterheber

Der Mauterheber bedient die Kontrolleinrichtungen.
Auslesung der DSRC-Daten der Bordgeräte des EETS-Anbieters aus:
der automatischen Kontrolle,
der Kontrollsäule,
der stationären Kontrolle mit automatischer Vorauswahl,
der manuellen Kontrolle,
der portablen Kontrolle.
Nutzung der DSRC-Daten zentralseitig bei der manuellen Nachbearbeitung im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung.
Durchführung EETS-Halterdatenabfrage über die SST 002b und 002c.
Der Mauterheber stellt dem EETS-Anbieter die von ihm erhobenen und für die Auswertung der Prüfung erforderlichen DSRC-Daten zur Verfügung.
Der Mauterheber dokumentiert alle während der Durchführung der Prüffälle auftretenden Auffälligkeiten (z. B. fortwährende Verbindungsabbrüche in der Kontrollkommunikation).

5.3.5.5 Bewertung

Zur Auswertung werden folgende Daten miteinander abgeglichen:

Der EETS-Anbieter anhand der bereitgestellten DSRC-Daten:

Abgleich der DSRC-Daten (Informationen über die Erhebungsbereitschaft des Bordgeräts, variable Mautparameter, Parameter der Fahrzeugklassifizierung, eindeutige Merkmale zur Identifizierung des Fahrzeugs, Kfz-Kennzeichen, Nationalität) mit den Erhebungsdaten
Whitelist (Informationen zu den Fahrzeugen und Bordgeräten vom EETS-Anbieter)
Blacklist (gesperrte Bordgeräte)
Plausibilisierung des Zeitstempels der DSRC-Daten mit den Erhebungsdaten.

Der Mauterheber:

Übereinstimmung der Angaben in den Prüfprotokollen und im Prüfbericht mit den Feststellungen des Mauterhebers während der Durchführung der Prüffälle
Durchführung einer EETS-Halterdatenabfrage über SST 002b zu einem Fahrzeug eines gebietsfremden Nutzers über die Schnittstelle des EETS-Teilsystems des Mauterhebers (Adressabfrage).

5.4 Quality Gate – QG3

Für das Bestehen des Probebetriebs und den Übergang in die nächste Prüfphase gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien.

6 Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3)

6.1 Prüfgegenstand und Ziel

Im Rahmen der dritten Prüfphase, des Pilotbetriebs, erfolgt eine Überprüfung des Teilsystems des EETS-Anbieters in der Wirkbetriebsumgebung des Mauterhebers und des EETS-Anbieters.

Der EETS-Anbieter stellt eine Nutzerreferenzgruppe bereit, die im Rahmen des Pilotbetriebs wirkbetriebskonform Maut im EETS-Gebiet BFStrMG erhebt. Die Nutzerreferenzgruppe ist eine ausgewählte Gruppe von Nutzern des EETS-Anbieters, die grundsätzlich aus Transportunternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs besteht. Diese ausgewählte Gruppe von Nutzern muss beim EETS-Anbieter für den EETS-Dienst registriert und bereit sein, am Pilotbetrieb teilzunehmen. Die Nutzerreferenzgruppe hat zum Ziel, ein realistisches Fahrverhalten im Pilotbetrieb abzubilden. Sie muss so ausgewählt sein, dass sie die Vorgaben abdeckt. Vorgaben sind z. B. eine bestimmte Anzahl von Kilometern, die im EETS-Gebiet BFStrMG während der Dauer des Pilotbetriebs zurückzulegen sind.

Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 3 ist der in Nummer 5.4 beschriebene, erfolgreiche Abschluss der Phase 2 und die Verfügbarkeit der für die Prüfphase benötigten Ressourcen.

Ziel des Pilotbetriebs ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Teilsystems des EETS-Anbieters auf Basis der übergreifenden Prozesse des Mauterhebers und des EETS-Anbieters sowie die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung, dass das Teilsystem des EETS-Anbieters das nationale deutsche Mautsystem und gegebenenfalls die Teilsysteme anderer EETS-Anbieter nicht negativ beeinflusst.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Phase 3 ist das Prüfprogramm beendet und die Voraussetzung für die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit gegeben.

6.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen

Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Pilotbetrieb zur Verfügung stehen.

Im Pilotbetrieb werden die Wirkbetriebsumgebungen des EETS-Anbieters und des Mauterhebers verwendet.

Dabei gelten insbesondere die folgenden Randbedingungen des Wirkbetriebs:

Alle Schnittstellen des EETS-Anbieters zu Dritten sind in Betrieb (z. B. Banken, Kreditkartengesellschaften, Erfüllungsstellen, Verrechnungsstellen, Kundenbetreuung).
Das Teilsystem des EETS-Anbieters befindet sich im regulären Systembetrieb inklusive aller Betriebsprozesse, wie z. B. Betrieb und Wartung zentraler und dezentraler Komponenten sowie Release- und Changemanagement.
Es gelten die Regelungen der zwischen Mauterheber und EETS-Anbieter getroffenen EETS-Prüfvereinbarung.
Die vertraglich vereinbarten SLAs zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber sowie Dritten sind wirksam (z. B. Überwachung der Erfassungsquote).
Es gelten die für den Wirkbetrieb vereinbarten Bestimmungen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit.
Es gelten die vereinbarten Fristen, wie z. B. Wertstellungs- und Archivierungsfristen.

Die Prüfungen werden durch Fahrten im gesamten mautpflichtigen Streckennetz durchgeführt.

Der EETS-Anbieter ist für die Bereitstellung von technischen und personellen Ressourcen für die Durchführung des Pilotbetriebs verantwortlich, insbesondere für die Bereitstellung und Ausstattung der Nutzerreferenzgruppe sowie für die Wartung der Bordgeräte.

Vorgaben für die Nutzerreferenzgruppe:

Anzahl der Fahrzeuge: mindestens 60 und maximal 2 000 Fahrzeuge
Verteilung der Bordgerätetypen: minimal 15 Fahrzeuge pro Gerätetyp
Anzahl der zu erreichenden DSRC-Kontakte mit Kontrolleinrichtungen des Mauterhebers: 5 000
Quote der Abdeckung der mautpflichtigen Streckenabschnitte: 75 % bei Autobahnen und 10 % der Bundesstraßen.

Die Zeitdauer des Pilotbetriebs beträgt mindestens drei Monate.

Bei der Erstellung des Prüfprogramms ist sicherzustellen, dass der Pilotbetrieb mindestens eine Änderung der Maut-Basisdaten umfasst (einschließlich Nachlauf zur Berücksichtigung der Wertstellungsfrist).

Sollten sich Änderungen an den mautbezogenen Rahmenbedingungen (mautpflichtiges Streckennetz, mautpflichtige Fahrzeuge) ergeben, behält sich der Mauterheber eine Anpassung des Mengengerüsts vor.

Der Pilotbetrieb ist ein laufender Betrieb mit Quotenermittlung. Er darf als Gesamtphase vom EETS-Anbieter nicht unterbrochen werden.

Der Mauterheber darf die Prüfung stoppen, falls begründete Zweifel an der Qualität der Prüfdaten und Prozesse bestehen.

Sollten im Rahmen des Pilotbetriebs eine negative Beeinflussung des Wirkbetriebs des Mauterhebers und/oder EETS-Teilsysteme anderer EETS-Anbieter oder eine Gefährdung der Mauteinnahmen festgestellt werden, kann der Mauterheber den Pilotbetrieb mit sofortiger Wirkung abbrechen.

Wird während der Prüfungen festgestellt, dass die Qualität oder Fahrleistung der Nutzerreferenzgruppe nicht ausreichend ist, ist der EETS-Anbieter verpflichtet, Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität oder Fahrleistung zu ergreifen. Sollte dies nicht erfolgen, so kann der Mauterheber den Pilotbetrieb abbrechen.





6.3 Übersicht Prüfszenarien

Die in der folgenden Tabelle dargestellten Szenarien bilden die Grundlage für die Prüfungen, die im Rahmen des Programms zur Validierung durch Betriebsbewährung des Teilsystems des EETS-Anbieters abgedeckt und durchgeführt werden müssen.

PrüfszenarioBeschreibung
P3-001korrekte Mauterhebung
P3-002korrekte Abrechnung und Auskehr
P3-003Überwachung des EETS-Anbieters
P3-004Änderung der Maut-Basisdaten
P3-005korrekte Kontrollprozesse

Tabelle 7: Liste der Prüfszenarien für Phase 3 – Pilotbetrieb

In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Prüfszenarien beschrieben.

6.3.1 P3-001 – korrekte Mauterhebung

In diesem Szenario wird geprüft, ob die Mauterhebung unter Wirkbetriebsbedingungen als übergreifender Prozess technisch funktioniert und fachlich korrekt erfolgt.

Der EETS-Anbieter stellt eine Nutzerreferenzgruppe in ausreichender Größe zur Verfügung. Der EETS-Anbieter ist verantwortlich für die Nutzerreferenzgruppe hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben für die Anzahl der verwendeten Fahrzeuge mit eingebautem Bordgerät und der erbrachten Fahrleistungen. Die Nutzerreferenzgruppe fährt mit mautpflichtigen Fahrzeugen und Bordgeräten unter den Regeln für die Teilnahme am Wirkbetrieb (z. B. Mitwirkungspflicht und korrekte Selbstdeklaration). Der EETS-Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Nutzerreferenzgruppe bezüglich der Teilnahme am Pilotbetrieb ausreichend informiert ist.

Alle Fahrten, die im Rahmen des Pilotbetriebs durchgeführt werden, müssen in diesem Szenario geprüft werden. Zusätzlich überwacht der EETS-Anbieter die Nutzerreferenzgruppe hinsichtlich der Erfüllung der Prüfkriterien. Können die Kriterien nicht vollständig von der Nutzerreferenzgruppe abgedeckt werden, so können vom EETS-Anbieter zur Abdeckung dieser Prüfkriterien in Abstimmung mit dem Mauterheber besondere Nutzer eingesetzt werden.

Der Mauterheber behält sich vor, den EETS-Anbieter aufzufordern, einige Fahrzeuge seiner Nutzerreferenzgruppe parallel mit vom Mauterheber bereitgestellten Geräten für Referenzmessungen auszustatten.

Während des Pilotbetriebs werden Kontrollen auf Basis der Kontrollprozesse des Mauterhebers durchgeführt. Sie dienen dazu, die Mauterhebung und die Abrechnungsdaten zu verifizieren.

Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt auf Einzeldatenbasis.

Das Prüfszenario umfasst die Prüfung der korrekten Mauterhebung über alle EETS-Nutzerkonten. Die Nutzerreferenzgruppe repräsentiert im Pilotbetrieb die Gruppe der späteren EETS-Nutzer und verhält sich wirkbetriebskonform. Insofern handelt es sich um ein vom Prüfvorgang unbeeinflusstes Fahr- und Nutzerverhalten.

Wenn nach Ablauf der Mindestdauer des Pilotbetriebs das unbeeinflusste Fahrverhalten der Nutzerreferenzgruppe nicht ausgereicht hat die Vorgaben des Szenarios abzudecken, so kann in Abstimmung mit dem Mauterheber darüber entschieden werden, ob spezielle Prüffahrten durchzuführen sind, oder ob auf den Nachweis der Erfüllung der Vorgabe verzichtet werden kann.

6.3.1.1 Vorgaben für das Szenario

Der EETS-Anbieter beachtet, dass mit den Fahrten der Nutzerreferenzgruppe die folgenden Datenvarianten abgedeckt werden:

Es sind alle Gewichts- und Achsklassen sowie mindestens zwei verschiedene Schadstoffklassen abzudecken.
Jedes Fahrzeug darf nur ein Bordgerät des EETS-Anbieters enthalten.
Änderung der Achszahl durch Anhängen und Abkoppeln von Anhängern bzw. Wechsel eines Aufliegers bei einer Fahrtunterbrechung auf einem Rastplatz.

6.3.1.2 Kriterien

Übermittlung einer vollständigen Nutzerliste durch den EETS-Anbieter
Prüfung aller Mautbuchungsnachweise auf korrekte Anwendung der Mauttarife
Übereinstimmung der Mautbuchungsnachweise mit den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten
eindeutige Zuordnung von Kennzeichen (inkl. Nationalität) und Fahrzeug
eindeutige Zuordnung von Bordgerät zu Fahrzeug
korrekte Mauterhebung unter Berücksichtigung aller Vorgaben für das Prüfszenario
korrekte Erkennung und Mauterhebung auf Basis der einzelnen mautpflichtigen und nicht mautpflichtigen Streckenabschnitte (getrennte Ermittlung der Maut für jeden Streckenabschnitt).

6.3.1.3 Vorbereitung

Vorbereitung des EETS-Anbieters

Die Nutzerreferenzgruppe wird bereitgestellt.
Alle internen Prozesse des EETS-Anbieters sowie die Schnittstellen zum Mauterheber sind technisch und prozessual implementiert und wirkbetriebsbereit.

Vorbereitung des Mauterhebers

Alle internen Prozesse des Mauterhebers sowie die Schnittstellen zum EETS-Anbieter sind technisch und prozessual implementiert und im Wirkbetrieb.

6.3.1.4 Durchführung

Die Nutzerreferenzgruppe fährt während des Pilotbetriebs auf dem mautpflichtigen Streckennetz.

Der EETS-Anbieter überwacht die Nutzerreferenzgruppe hinsichtlich der Abdeckung der Vorgaben (siehe Nummer 6.3.1.1).

6.3.1.5 Bewertung

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.

Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.

Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber. Dabei umfasst die Prüfung mindestens, dass die vom EETS-Anbieter vorgelegten Prüfergebnisse hinsichtlich der Prüfkriterien abgeglichen, bewertet sowie dokumentiert werden.

6.3.2 P3-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr

In diesem Prüfszenario wird die korrekte Abrechnung sowie die korrekte Auskehr an den Mauterheber auf Einzeldatenbasis mit realen Fahrdaten geprüft. Der EETS-Anbieter prüft den Tagesbericht mit sämtlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Mautbuchungsnachweisen) gegen den ausgekehrten Betrag auf dem Abwicklungskonto. Zudem erfolgt ein Abgleich mit den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Die Prüfung erfolgt auf Einzeldatenbasis, damit der vollständige Prozess von der Mauteinnahme bis zur Auskehr nachverfolgt werden kann. Die Zahlungseingänge müssen wirkbetriebskonform ablaufen und die reale Wertstellungsfrist berücksichtigen. Das Prüfszenario wird mit realem Geldverkehr durchgeführt.

6.3.2.1 Vorgaben für das Szenario

Es gibt keine besonderen Vorgaben für dieses Szenario.

6.3.2.2 Kriterien

Prüfkriterien für die Korrektheit der Abrechnung

rechtzeitige und vollständige Abrechnung der Mauteinnahmen bei Fälligkeit
Berechnung erfolgt in Euro
taggenaue Buchung der Forderung auf das Abwicklungskonto
Vollständigkeit der Abrechnung
Übereinstimmung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten mit den Angaben in den Mautbuchungsnachweisen
Methodik der Zinsberechnung.

Prüfkriterien für die Korrektheit der Auskehr

fachlich korrekte und vollständige Auskehr des Gesamtbetrags (Prüfung der Auskehr der Mauteinnahmen an den Mauterheber in voller Höhe über die gesamte Laufzeit im Pilotbetrieb [Vollständigkeitsnachweis])
korrekte Berücksichtigung der Wertstellungsfrist und Fälligkeit für das Abwicklungskonto
regelmäßige Erstellung und fristgerechte Übermittlung des Tagesberichts (spätestens 15.00 Uhr MEZ)
regelmäßige Erstellung und fristgerechte Übermittlung der dazugehörigen, rechnungsbegründenden Unterlagen (Mautbuchungsnachweise).

6.3.2.3 Vorbereitung

Vorbereitung des EETS-Anbieters

Einrichten und Einbinden eines Abwicklungskontos
Anbindung an den wirkbetrieblichen Zahlverkehr sowie an alle relevanten internen und externen Schnittstellen.

6.3.2.4 Durchführung

Der EETS-Anbieter führt die Abrechnung sowie die Auskehr an den Mauterheber regelmäßig und mit der realen Wertstellungsfrist durch.

Alle Wirkbetriebsprozesse müssen regelkonform zur Anwendung kommen. Anschließend erfolgt die Auswertung der Daten nach den definierten Kriterien.

6.3.2.5 Bewertung

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.

Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.

Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber.

6.3.3 P3-003 – Überwachung des EETS-Anbieters

Ziel dieses Prüfszenarios ist es, einerseits die technisch und fachlich korrekte Durchführung der Überwachung des EETS-Anbieters gemäß SST 013 zu prüfen, andererseits die Auswirkungen von möglichen Störungen im System des EETS-Anbieters auf den Mauterheber zu prüfen. Dazu werden folgende Prüfungen durchgeführt:

Prüfung der Überwachung und der technisch und fachlich korrekten Implementierung der Überwachungsprozeduren beim EETS-Anbieter in einem dauerhaften Regelbetrieb
Prüfung der Anwendung der SST 013.

Es darf nicht simuliert werden. Es dürfen keine Datenbearbeitung und -extraktion erfolgen, wenn diese nicht in definierten, nachvollziehbaren Betriebsprozessen vorgesehen sind.

6.3.3.1 Vorgaben für das Prüfszenario

Folgende Vorgabe muss vom EETS-Anbieter berücksichtigt werden: Der EETS-Anbieter muss die Überwachungsdaten (Überwachungsreports) dem Mauterheber regelmäßig in korrekter und vollständiger Form über die SST 013 bereitstellen.

6.3.3.2 Kriterien

Es gelten folgende Prüfkriterien:

Regulär auftretende Störungen im Pilotbetrieb wurden durch den EETS-Anbieter mit den definierten Mitteln überwacht, erfasst und ausgewertet.
Die Überwachungsdaten wurden dem Mauterheber regelmäßig, vollständig und korrekt bereitgestellt.
Die Überwachungsreports spiegeln die durch den Mauterheber wahrgenommenen Entwicklungen und Vorkommnisse (z. B. Störungen) im Teilsystem des EETS-Anbieters in korrekter Form wider.

6.3.3.3 Vorbereitung

Die Prozesse des EETS-Anbieters zur Überwachung und Bereitstellung von Überwachungsdaten (Überwachungsreports) sind definiert und übergreifend implementiert.

6.3.3.4 Durchführung

Während der gesamten Laufzeit des Pilotbetriebs werden unter Wirkbetriebsbedingungen seitens des EETS-Anbieters Überwachungsdaten (Überwachungsreports) generiert und alle Überwachungsprozesse durchgeführt.

6.3.3.5 Bewertung

Die Auswertung erfolgt auf Basis der vom EETS-Anbieter übermittelten Überwachungsdaten (Überwachungsreports).

Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.

Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber.

6.3.4 P3-004 – Änderung der Maut-Basisdaten

In diesem Szenario wird die Prüfung durchgeführt, ob die Anwendung der Maut-Basisdaten beim EETS-Anbieter korrekt verläuft. Die Korrektheit muss sowohl während als auch nach Änderungen der Maut-Basisdaten fachlich und funktional nachgewiesen werden. Dazu wird unter Wirkbetriebsbedingungen der Prozess der Änderung der Maut-Basisdaten durchgeführt.

Ausgangspunkt für die Prüfung ist, dass die korrekte Verwendung der aktuellen Maut-Basisdaten nachgewiesen wird. Anschließend wird im Rahmen einer regulären Aktualisierung der Maut-Basisdaten diese Änderung auch im Teilsystem des EETS-Anbieters durchgeführt. Dabei müssen die entsprechenden Vorgaben berücksichtigt werden (siehe Nummer 6.3.5.1).

6.3.4.1 Vorgaben für das Prüfszenario

Die folgenden Vorgaben müssen vom EETS-Anbieter berücksichtigt werden:

Der Pilotbetrieb muss eine Änderung der Maut-Basisdaten während der Laufzeit umfassen.
Der Pilotbetrieb muss nach der Änderung der Maut-Basisdaten mindestens sechs Wochen weiterlaufen, um die Stabilität der Änderung insbesondere hinsichtlich der Auskehr nachzuweisen.

6.3.4.2 Kriterien

Es müssen folgende Prüfkriterien berücksichtigt werden:

Einhaltung von Fristen
Einhaltung von Gültigkeiten (z. B. Überlappung des Gültigkeitszeitraums während einer Fahrt).

6.3.4.3 Vorbereitung

Der EETS-Anbieter stellt zur Vorbereitung sicher, dass:

die Prüfplanung die Vorgaben berücksichtigt und
die aktuellen Maut-Basisdaten korrekt verwendet werden.

6.3.4.4 Durchführung

Die geänderten Maut-Basisdaten werden dem EETS-Anbieter vom Mauterheber über die SST 003 bereitgestellt. Der EETS-Anbieter arbeitet die Änderungen in seinem Teilsystem ein. Nach dem Stichtag der geänderten Maut-Basisdaten werden Fahrten durchgeführt, abschnittsbezogene Erhebungsdaten bereitgestellt und Mautbuchungsnachweise versandt.

6.3.4.5 Bewertung

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.

Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.

Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber.

Es werden die Korrektheit der Maut-Basisdaten jeweils vor und nach Gültigkeitsbeginn der Änderung sowie die Vollständigkeit und Konsistenz der nachstehenden Daten geprüft:

abschnittsbezogene Erhebungsdaten
Mautbuchungsnachweise
Tagesberichte
gegebenenfalls Daten des GPS-Referenzsystems.

6.3.5 P3-005 – korrekte Kontrollprozesse

Die Korrektheit der Kontrollprozesse wird im Rahmen von Fahrten mit Kontrollen im realen Verkehr im Pilotbetrieb geprüft.

Das Prüfszenario umfasst die Erkennung (DSRC-Kommunikation des Bordgeräts mit den Kontrolleinrichtungen) bis zur Sachverhaltsfeststellung. Dies deckt den Prozess der Datenerhebung vom Bordgerät des EETS-Anbieters bis zum zentralseitigen Eingang beim Mauterheber ab. Berücksichtigt werden alle Einrichtungen der automatischen, portablen und manuellen Kontrolle.

Einrichtungen der Betriebskontrolle werden nicht berücksichtigt.

6.3.5.1 Vorgaben für das Prüfszenario

Da die Kontrollprozesse mit realen Fahrten im Pilotbetrieb geprüft werden, gibt es keine besonderen Vorgaben.

6.3.5.2 Kriterien

Folgende Prozesse müssen unterstützt werden:

Sachverhaltsermittlung (Bereitstellung der Nachweise über die Erfüllung der Mitwirkungspflicht)
Nacherhebungsverfahren (Unterstützung bei der Ermittlung der Beteiligtendaten)
Ordnungswidrigkeitsverfahren (Unterstützung bei der Ermittlung der Beteiligtendaten).

6.3.5.3 Vorbereitung

Der EETS-Anbieter bereitet die Bordgeräte für den Pilotbetrieb vor.

6.3.5.4 Durchführung

Die Nutzerreferenzgruppe des EETS-Anbieters befährt das mautpflichtige Streckennetz. Der EETS-Anbieter stellt eine Blacklist bereit.

Der Mauterheber führt alle relevanten Kontrollarten durch und ermittelt die dabei entstehenden Sachverhalte im Rahmen der übergreifenden Kontrollprozesse. Die Kontrolleure des Mauterhebers erfassen und dokumentieren dabei besondere Vorkommnisse und Auffälligkeiten in Bezug auf den Pilot-EETS-Anbieter (z. B. fortwährende Verbindungsabbrüche in der Kontrollkommunikation).

6.3.5.5 Bewertung

Die Prüfergebnisse werden vom Mauterheber hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und dokumentiert.

6.4 Quality Gate – QG4

Das Quality Gate 4 schreibt die Kriterien für die Ausgangsqualität des Teilsystems des EETS-Anbieters nach dem Pilotbetrieb vor.

Für das Bestehen des Pilotbetriebs gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien sowie die Erfüllung der durch den Mauterheber festgestellten Quoten bezüglich der Güte der Mauterhebung und der Kontrolle.

Anhang A: Vorgaben für Prüfprotokolle und -berichte

Dieser Anhang enthält die detaillierten Anforderungen an die Inhalte aller Protokolle und Berichte, die im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung zu erstellen sind.

Anhang A.1: Prüfprotokoll für den einzelnen Prüffall (Phase 1 und 2)

Die Durchführung von durch den EETS-Anbieter erstellten Prüffällen ist in den Phasen 1 und 2 relevant. Für jeden Prüffall ist ein separates Prüfprotokoll zu erstellen, welches das abschließende Prüfergebnis dieses Prüffalls dokumentiert. Alle Detailinformationen zu den Prüfbedingungen und Ereignissen während der Prüfdurchführung müssen in das Prüfprotokoll aufgenommen werden.

Das Prüfprotokoll muss mindestens die folgenden Inhalte umfassen:

eindeutige Referenznummer für das Prüfprotokoll
Diese sollte sich zusammensetzen aus der Nummer des Prüffalls gemäß dem abgestimmten Prüfprogramm, einem eindeutigen Bezeichner des EETS-Anbieters und einem eindeutigen Suffix (z. B. Zeitstempel).
Datum der Fertigstellung des Prüfprotokolls
Prüfzeitraum (Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Prüfungen)
Angabe des Prüfszenarios
Angaben zum EETS-Anbieter inklusive Firmenname und Anschrift
Angaben zum Verantwortlichen für die Durchführung der Prüfung und Erstellung des Prüfprotokolls
Angaben zu den Teilnehmern an der Prüfung (vom EETS-Anbieter und vom Mauterheber)
eindeutige Konfigurations-, beziehungsweise Versionsbezeichnung aller beteiligten Teilsysteme des EETS-Anbieters (Zentralsystem und verwendete Bordgeräte)
aktuelle Prüfbedingungen (Informationen zu eingesetzten Fahrzeugen, Bordgeräten und Systemen sowie zu Teststrecken und weiteren Umgebungsbedingungen)
besondere Beobachtungen, die für Analyse und Auswertung sowie für die Bestimmung des Prüfergebnisses relevant sein könnten
ausschließlich Phase 1:
Bewertung der Prüfabdeckung: Welche Prüffallvorgaben werden durch den Prüffälle abgedeckt?
Angabe des Standes des verwendeten Prüfkatalogs (Anhang B – Prüfkatalog)
Ergebnis für die Prüffallvorgaben mit:
festgestellten Übereinstimmungen mit dem erwarteten Ergebnis je Prüffallvorgabe
festgestellten Abweichungen von den Prüffallvorgaben inklusive Bewertung der festgestellten Abweichungen
Kommunikationsabläufen gemäß Schnittstellen des EETS-Anbieters in maschinenlesbarem Format
Bewertungsvorschlag des EETS-Anbieters („bestanden“ oder „nicht bestanden“)
abschließender Zusammenfassung des PrüfergebnissesFalls die Prüffallvorgabe trotz festgestellter Abweichungen als „bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis begründet werden.
ausschließlich Phase 2 und 3:
Bewertung der Prüfabdeckung: Welche Vorgabe(n) des Prüfszenarios werden durch den Prüffall abgedeckt?
festgestellte Übereinstimmungen mit den Vorgaben beziehungsweise erwarteten Ergebnissen
festgestellte Abweichungen von den Vorgaben beziehungsweise erwarteten Ergebnissen inklusive Bewertung der festgestellten Abweichungen
abschließende Zusammenfassung des PrüfergebnissesFalls der Prüffall trotz festgestellter Abweichungen als „bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis begründet werden
Unterschrift des Verantwortlichen für die Erstellung des Prüfprotokolls.

Zusätzlich sollte das Prüfprotokoll ausreichend Platz vorsehen für:

Kommentare des Mauterhebers, insbesondere zu der Bewertung der Prüfabdeckung und eventuell festgestellter Abweichungen sowie dem Prüfergebnis, inkl. Name des Kommentierenden
Bewertung des Mauterhebers einzelner Prüffälle
Unterschrift des Mauterhebers.

Anhang A.2: Prüfbericht für Prüfszenario

Für jedes Prüfszenario ist ein separater Prüfbericht zu erstellen, der das abschließende Prüfergebnis dieses Szenarios in Form einer Übersicht dokumentiert und mindestens die folgenden Inhalte umfasst:

eindeutige Referenznummer für den PrüfberichtDiese sollte sich zusammensetzen aus der Nummer des Prüfszenarios, einem eindeutigen Bezeichner des EETS-Anbieters und einem eindeutigen Suffix (z. B. Zeitstempel).
Datum der Fertigstellung des Berichts
Angabe des Prüfszenarios
Angaben zum EETS-Anbieter inklusive Firmenname und Anschrift
Angaben zum Verantwortlichen für die Erstellung des Prüfberichts
eindeutige Konfigurations- beziehungsweise Versionsbezeichnung aller beteiligten Teilsysteme des EETS-Anbieters (Zentralsystem und verwendete Bordgeräte)
Falls während der Prüfung mehr als eine Konfiguration beziehungsweise Version der Teilsysteme des EETS-Anbieters zum Einsatz kam, sind hier alle Konfigurations- beziehungsweise Versionsbezeichnungen aufzuführen.
eindeutige Konfigurations- oder Versionsbezeichnung des Mauterhebers
Für die Phase 1 und 2 muss der Prüfbericht eine Übersicht mit allen im Rahmen des Prüfszenarios durchgeführten Prüffällen enthalten. Für jeden Prüffall muss die Liste folgende Informationen enthalten:
Nummer des Prüffalls gemäß des abgestimmten Prüfprogramms
Prüfergebnis (Bestanden/Nicht bestanden)
Abweichungen festgestellt (Ja/Nein)
eindeutige Referenznummer für das entsprechende Umgebungsprotokoll bzw. Prüfprotokoll.
Für Phase 1 und 2 muss eine Bewertung der Prüfabdeckung erfolgen: Wie deckt die Gesamtheit der Prüffälle das Prüfszenario und die zugrunde liegenden Prüffallvorgaben ab?
Für die Phase 3 muss der Prüfbericht eine Übersicht aller Vorgaben des Prüfszenarios enthalten. Für jede Vorgabe muss nachvollziehbar erläutert werden, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt sie durch das Fahrverhalten der Nutzerreferenzgruppe, durch die Prozesse im Teilsystem des EETS-Anbieters oder durch die Prozesse des Mauterhebers (z. B. im Kontrollbereich) erfüllt wurde. Für jede Vorgabe muss die Liste folgende Informationen enthalten:
Beschreibung der Vorgabe
Beschreibung der Art und Weise der Erfüllung
Zeitpunkt der Erfüllung
Beschreibung eventuell festgestellter Abweichungen.
Abschließende Zusammenfassung des Prüfergebnisses für das Prüfszenario:Falls das Prüfszenario trotz festgestellter Abweichungen in einzelnen Prüffällen oder trotz unvollständiger Abdeckung als „Bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen beziehungsweise der Abdeckungsgrad in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis ausführlich begründet werden.
Gegebenenfalls Beschreibungen der Maßnahmen, mit denen die Abweichungen behoben werden sollen.
Unterschrift des Verantwortlichen für die Erstellung des Prüfberichts.

Zusätzlich sollte der Prüfbericht ausreichend Platz vorsehen für:

Kommentare des Mauterhebers, insbesondere zu der Bewertung der Prüfabdeckung und eventuell festgestellter Abweichungen sowie dem Prüfergebnis
Unterschrift des Mauterhebers.

Anhang A.3: Abschlussbericht für jede Prüfphase

Für jede Prüfphase ist ein separater Abschlussbericht zu erstellen, der das abschließende Prüfergebnis dieser Phase dokumentiert. Der Abschlussbericht enthält eine Übersicht über alle in der Phase durchgeführten Prüfungen und Inspektionen und umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

eindeutige Referenznummer für den Abschlussbericht
Diese sollte sich zusammensetzen aus der Bezeichnung der Prüfphase, einem eindeutigen Bezeichner des EETS-Anbieters und einem eindeutigen Suffix (z. B. Zeitstempel).
Datum der Fertigstellung des Berichts
Angabe der Prüfphase
Angaben zum EETS-Anbieter inklusive Firmenname und Anschrift
Angaben zum Verantwortlichen für die Erstellung des Abschlussberichts
für Phase 1: Übersicht über die Durchführung aller Prüffallvorgaben inklusive Ergebnis
Übersicht mit allen im Rahmen der Prüfphase durchgeführten Prüfszenarien; für jedes Prüfszenario muss die Liste folgende Informationen enthalten:
Nummern der Prüfszenarien und Prüfergebnis (Bestanden/Nicht bestanden)
Abweichungen festgestellt (Ja/Nein)
Prüfabdeckung unvollständig (Ja/Nein)
eindeutige Referenznummer für den entsprechenden Prüfbericht;
sofern Inspektionen durchgeführt wurden: Übersicht mit allen im Rahmen der Prüfphase durchgeführten Inspektionen; für jede Inspektion muss die Liste folgende Informationen enthalten:
erfolgreich abgeschlossen (Ja/Nein)
eindeutige Referenznummer des zugeordneten Inspektionsberichts;
abschließende Zusammenfassung des Prüfergebnisses für die PrüfphaseFalls die Prüfphase trotz festgestellter Abweichungen oder trotz unvollständiger Abdeckung in einzelnen Prüfszenarien als „Bestanden“ eingestuft wird, müssen die Abweichungen beziehungsweise der Abdeckungsgrad in Form einer Risikoanalyse bewertet und das Ergebnis ausführlich begründet werden.
Unterschrift des Verantwortlichen für die Erstellung des Abschlussberichts

Nachdem der EETS-Anbieter den Abschlussbericht zur Verfügung gestellt hat, erstellt der Mauterheber einen eigenen Abschlussbericht.

Anhang B: Prüffallvorgaben Schnittstellenprüfung

Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
dieses vertreten durch das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Europäischer elektronischer Mautdienst (EETS)



Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit
Anhang B – Prüfkatalog
zum Dokument B – Prüfkonzept


Stand: 27. November 2017
Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Zielsetzung des Dokuments

1.2 Referenzen und Grundlagen

1.3 Überblick und Aufbau des Dokuments

2 Aufbau der Prüffallvorgaben

2.1 Kategorien von Prüffallvorgaben

2.2 Struktur der Prüffallvorgaben

3 Übersicht Prüffallvorgaben

4 Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüffallvorgaben

5 Prüffallvorgaben zu technischen Schnittstellentests

6 Prüffallvorgaben zu fachlichen Tests

6.1 Whitelist

6.2 Blacklist

6.3 User-Details

6.4 User-IDs eines EETS-Nutzers

6.5 Abschnittsbezogene Erhebungsdaten

6.6 Mautbuchungsnachweise

6.7 Tagesberichte

6.8 DSRC-Kontrolldaten

6.9 Mautbasisdaten

6.10 Trust Objects

6.11 Technischer Zustand Bordgerät

7 Prüffallvorgaben-übergreifend zu verwendende Daten

7.1 Stammdaten

7.2 Fahrszenarien

Tabellenverzeichnis
Tabelle  1:Kategorien von Prüffallvorgaben
Tabelle  2:Struktur der Prüffallvorgabe
Tabelle  3:Übersicht Prüffallvorgaben
Tabelle  4:Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Blacklist
Tabelle  5:Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung einer leeren EETS-Whitelist
Tabelle  6:Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr
Tabelle  7:Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen
Tabelle  8:Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit
Tabelle  9:Prüffallvorgabe: Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug
Tabelle 10:Prüffallvorgabe: Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen
Tabelle 11:Prüffallvorgabe: Abmelden eines Fahrzeugs
Tabelle 12:Prüffallvorgabe: Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug
Tabelle 13:Prüffallvorgabe: Sperrung eines Bordgeräts
Tabelle 14:Prüffallvorgabe: Sperrung mehrerer Bordgeräte
Tabelle 15:Prüffallvorgabe: Entsperrung eines Bordgeräts
Tabelle 16:Prüffallvorgabe: Entsperrung mehrerer Bordgeräte
Tabelle 17:Prüffallvorgabe: Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID
Tabelle 18:Prüffallvorgabe: Übertragung von Fahrzeugdaten zu einer User-ID
Tabelle 19:Prüffallvorgabe: Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs
Tabelle 20:Prüffallvorgabe: Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten
Tabelle 21:Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID
Tabelle 22:Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs
Tabelle 23:Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
Tabelle 24:Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
Tabelle 25:Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
Tabelle 26:Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Achsklasse
Tabelle 27:Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse mit Änderung der Mautpflicht
Tabelle 28:Prüffallvorgabe: Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts
Tabelle 29:Prüffallvorgabe: Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
Tabelle 30:Prüffallvorgabe: Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten
Tabelle 31:Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse
Tabelle 32:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
Tabelle 33:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
Tabelle 34:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
Tabelle 35:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse
Tabelle 36:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse
Tabelle 37:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts
Tabelle 38:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
Tabelle 39:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen
Tabelle 40:Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse
Tabelle 41:Prüffallvorgabe: Tagesberichte
Tabelle 42:Prüffallvorgabe: Portable Kontrolle
Tabelle 43:Prüffallvorgabe: Manuelle Kontrolle
Tabelle 44:Prüffallvorgabe: Automatische Kontrolle
Tabelle 45:Prüffallvorgabe: Kontrollsäule
Tabelle 46:Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse
Tabelle 47:Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse
Tabelle 48:Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgeräts
Tabelle 49:Prüffallvorgabe: Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
Tabelle 50:Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
Tabelle 51:Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
Tabelle 52:Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
Tabelle 53:Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
Tabelle 54:Prüffallvorgabe: Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
Tabelle 55:Prüffallvorgabe: Anfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts
Tabelle 56:Stammdatenzuordnung
Tabelle 57:EETS-Nutzerdaten Teil 1
Tabelle 58:EETS-Nutzerdaten Teil 2
Tabelle 59:Fahrzeugdaten Teil 1
Tabelle 60:Fahrzeugdaten Teil 2
Tabelle 61:Fahrzeugdaten Teil 3
Tabelle 62:Update der Tarifparameter
Tabelle 63:Update Orts- und Zeitklassen
Tabelle 64:Fahrszenarien

Dokumentenhistorie
VersionDatumBearbeiterBearbeitung/Änderung
0.126.09.2011EETS ProjektteamErstellung
1.213.11.2014BAGRedaktionelle Überarbeitung
1.3222.09.2015EETS ProjektteamAnpassung Integration WS-3.2.0.1:
Redaktionelle Überarbeitung
Versionen SST-EETS-Anbieter
1.3312.10.2015EETS ProjektteamÜberarbeitung der Formulierung in Aktionsbeschreibung der Prüffallvorgaben P1-AED-006-007 und P1-MBN-007-007
1.3402.11.2015EETS ProjektteamEntfernen der Hinweise auf Tarifkategorie, Zeit- und Ortsklassen in den Prüffallvorgaben P1-AED-006-007 und P1-MBN-007-007 und Beschreibung Fahrszenario FS_07 sowie der Anschlussstellennummern
1.3515.04.2016EETS ProjektteamÜberarbeiten der Prüffallvorgaben P1-AED-006-007 und P1-MBN-007-007 und Solldaten bzgl. mautreiner Fahrten bei Orts- und Zeitklassenwechsel
2.0004.10.2017BAG, RTGrundlegende Überarbeitung: Anpassung an aktuelle Schnittstellenversionen und Umstellung der Prüfumgebung beim BAG
2.127.11.2017BAG, RTSpezifizierung P1-KON-301-006

1 Einleitung

1.1 Zielsetzung des Dokuments

Der vorliegende Prüfkatalog enthält die Prüffallvorgaben, deren Erfüllung im Rahmen der Feststellung der Gebrauchstauglichkeit in Prüfblock 2, Phase 1 nachzuweisen ist. In diesem Katalog finden sich die relevanten Informationen zu den in Dokument B (Prüfkonzept) aufgeführten Prüfszenarien in Form von Prüffallvorgaben.

Die Prüffallvorgaben müssen im Rahmen der Erstellung der Prüfspezifikation durch den EETS-Anbieter konkretisiert und in seiner Prüfspezifikation dokumentiert werden. Im Rahmen der Erstellung der Prüfspezifikation durch den EETS-Anbieter ist eine Gruppierung mehrerer Prüffallvorgaben des Mauterhebers in einem Prüffall des EETS-Anbieters zulässig.

1.2 Referenzen und Grundlagen

Dem Prüfkatalog liegen das Dokument B (Prüfkonzept) des Verfahrens der Gebrauchstauglichkeitsprüfung sowie die im Rahmendokument EETS-Schnittstellen aufgeführten Schnittstellenspezifikationen zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber zugrunde. Alle dort vorgenommenen Festlegungen gelten übergreifend für die Inhalte des Prüfkatalogs und für die durch den EETS-Anbieter zu erstellende Prüfspezifikation. Die in den Schnittstellenspezifikationen definierten und verwendeten Datentypen sowie Fehlercodes werden im vorliegenden Prüfkatalog ohne weitere Erläuterung verwendet.

1.3 Überblick und Aufbau des Dokuments

Der Prüfkatalog umfasst die Prüffallvorgaben für die Durchführung des Prüfprogramms (Prüfblock 2), Schnittstellenprüfung (Phase 1).

Zunächst wird mit Nummer 1 eine Einleitung in das Dokument gegeben. Nummer 2 beschreibt den Aufbau der im Prüfkatalog enthaltenen Prüffallvorgaben, bevor Nummer 3 eine Übersicht über die Prüffallvorgaben gibt, die in den einzelnen Szenarien der Schnittstellenprüfung durchzuführen sind. Im Anschluss daran wird in Nummer 4 die Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüffallvorgaben beschrieben. Nummer 5 enthält die Prüffallvorgaben zu technischen Schnittstellentests und Nummer 6 die Prüffallvorgaben zu fachlichen Tests. In Nummer 7 werden die zur Durchführung der Prüffallvorgaben zu verwendenden Daten beschrieben.

2 Aufbau der Prüffallvorgaben

2.1 Kategorien von Prüffallvorgaben

Die Prüffallvorgaben sind in zwei Kategorien strukturiert:

Kategorie von PrüffallvorgabenBeschreibung
Technische SchnittstellentestsPrüffallvorgaben dieser Kategorie sollen den robusten, korrekten und vollständigen Datenaustausch über alle relevanten Schnittstellen des Teilsystems des EETS-Anbieters und des EETS-Teilsystems des Mauterhebers feststellen.
Bezeichner für Messages, Attribute und Fehlercodes, welche in diesen Prüffallvorgaben verwendet werden, sind den entsprechenden Schnittstellenspezifikationen inkl. deren Anhänge entnommen.
Fachliche TestsPrüffallvorgaben dieser Kategorie sollen die grundlegende Funktionalität des Teilsystems des EETS-Anbieters prüfen und den Nachweis einfacher funktionaler Abläufe im Teilsystem des EETS-Anbieters erbringen.

Tabelle 1: Kategorien von Prüffallvorgaben

2.2 Struktur der Prüffallvorgaben

Jede Prüffallvorgabe ist folgendermaßen strukturiert:

AttributnameBeschreibung
ID:Eindeutige Kennzeichung der Prüffallvorgabe
Der Bezeichner hat folgende Struktur: P1-XXX-YYY-ZZZ mit folgender Bedeutung:
XXXHauptkategorie (2 bis 3 Zeichen) für die Prüffallvorgaben:
SST
BL
WL
UDA
FBH
AED
MBN
TB
KON
TRO
MBD
TZB
Kategorie „Technische Schnittstellentests“
Fachlicher Bereich „Blacklist“
Fachlicher Bereich „Whitelist“
Fachlicher Bereich „User-Details“-Anfragen
Fachlicher Bereich „Fahrzeugbestand eines Halters“
Fachlicher Bereich „abschnittsbezogene Erhebungsdaten“
Fachlicher Bereich „Mautbuchungsnachweise“
Fachlicher Bereich „Tagesbericht“
Fachlicher Bereich „Kontrolle“
Fachlicher Bereich „Trust Objects“
Fachlicher Bereich „Mautbuchungsdaten“
Fachlicher Bereich „Technischer Zustand eines Bordgeräts (EETS)“
YYYYDiese Unterkategorie entspricht der Nummer der betroffenen Schnittstelle (3 bis 4 Zeichen). Ausnahme: Die Kennzeichnung „00X“ wird für schnittstellenübergreifende Prüffallvorgaben verwendet.
ZZZEindeutige dreistellige Nummer innerhalb der Unterkategorie
Beschreibung:Fachliche Beschreibung der Prüffallvorgabe
Prüfkriterien:Prüfkriterien, die vom EETS-Anbieter zu prüfen sind
Vorbedingungen:Vor Start der Durchführung einer Prüffallvorgabe herzustellender Zustand
Erwartetes Ergebnis:Nach Durchführung der Prüffallvorgabe vorliegendes Ergebnis
Eingabedaten:Für die Durchführung der Prüffallvorgabe notwendige Daten
Akteur:Die für die Durchführung der Prüffallvorgaben aktiv Tätigen
Bemerkungen:Zusätzliche Informationen zur Prüffallvorgabe

Tabelle 2: Struktur der Prüffallvorgabe



3 Übersicht Prüffallvorgaben

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht, welche Prüffallvorgaben in den einzelnen Szenarien der Schnittstellenprüfung und der initialen fachlichen Prüfung in Phase 1 durch den EETS-Anbieter nachzuweisen sind.

SzenarioPrüffallvorgabe – BezeichnungPrüffallvorgabe-ID
P1-001Technische Prüfung der Schnittstellen zum EETS-Anbieter
(SST 001, SST 002, SST 006, SST 007, SST 008, SST 099)
Übertragung einer leeren EETS-BlacklistP1-SST-001-001
Übertragung einer leeren EETS-WhitelistP1-SST-002a-001
Übertragung eines Tagesberichts ohne AuskehrP1-SST-008-001
Kommunikationsablauf gemäß SchnittstellenspezifikationenP1-SST-00X-001
Kommunikationsablauf bei NichtverfügbarkeitP1-SST-00X-002
P1-002Verwalten der Blacklist (SST 001)
Sperrung eines BordgerätsP1-BL-001-001
Sperrung mehrerer BordgeräteP1-BL-001-002
Entsperrung eines BordgerätsP1-BL-001-003
Entsperrung mehrerer BordgeräteP1-BL-001-004
P1-003Verwalten der Whitelist (SST 002a)
Neuanlage eines Nutzers mit einem FahrzeugP1-WL-002a-001
Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren FahrzeugenP1-WL-002a-002
Abmelden eines FahrzeugsP1-WL-002a-003
Neues Bordgerät für ein bestehendes FahrzeugP1-WL-002a-004
P1-004Verwalten der Nutzeradress- und Fahrzeugdaten (SST 002b)
Abfrage von Adressdaten zu einer User-IDP1-UDA-002b-001
Abfrage von Fahrzeugdaten zu einer User-IDP1-UDA-002b-002
Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDsP1-UDA-002b-003
Abfrage nach Änderung der FahrzeugdatenP1-UDA-002b-004
P1-005Verwalten der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern (SST 002c)
Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-IDP1-FBH-002c-001
Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDsP1-FBH-002c-002
P1-006Übertragung und Verwendung der Mautbasisdaten (SST 003)
Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-AnbieterP1-MBD-003-001
Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der MautbasisdatenP1-AED-006-007
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach UpdateP1-MBN-007-007
Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der MautbasisdatenP1-AED-006-008
Mautbuchungsnachweise für eine Fahrt mit verschiedenen Orts- und ZeitklassenP1-MBN-007-008
P1-007Austausch von sicherheitsrelevanten Objekten (SST 004)
Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-AnbieterP1-TRO-004-001
Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum MauterheberP1-TRO-004-002
Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-AnbieterP1-TRO-004-003
Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum MauterheberP1-TRO-004-004
Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum MauterheberP1-TRO-004-005
P1-008Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten (SST 006)
Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer AusfahrtP1-AED-006-001
Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer AusfahrtP1-AED-006-002
Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer DurchfahrtP1-AED-006-003
Erhebung mit Änderung der AchsklasseP1-AED-006-004
Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der MautpflichtP1-AED-006-005
Erhebung und Sperrung eines BordgerätsP1-AED-006-006
Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der MautbasisdatenP1-AED-006-007
Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der MautbasisdatenP1-AED-006-008
Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen GewichtsklasseP1-AED-006-009
P1-009Erzeugung von Mautbuchungsnachweisen (SST 007)
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer AusfahrtP1-MBN-007-001
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer AusfahrtP1-MBN-007-002
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer DurchfahrtP1-MBN-007-003
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der AchsklasseP1-MBN-007-004
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der MautpflichtP1-MBN-007-005
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines BordgerätsP1-MBN-007-006
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der MautbasisdatenP1-MBN-007-007
Mautbuchungsnachweise für eine Fahrt mit verschiedenen Orts- und ZeitklassenP1-MBN-007-008
Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der GewichtsklasseP1-MBN-007-009
P1-010Erzeugung von Tagesberichten (SST 008)
Tagesberichte für die durchgeführten FahrtenP1-TB-008-001
P1-011Abfrage des technischen Zustands eines Bordgeräts (SST 016)
Anfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts durch den MauterheberP1-TZB-016-001
P1-012Kontrolle (DSRC SST 301)
Portable KontrolleP1-KON-301-001
Manuelle KontrolleP1-KON-301-002
Automatische KontrolleP1-KON-301-003
KontrollsäuleP1-KON-301-004
Kontrolle vor und nach Änderung der AchsklasseP1-KON-301-005
Kontrolle vor und nach Änderung der GewichtsklasseP1-KON-301-006
Kontrolle vor und nach Sperrung des BordgerätsP1-KON-301-007

Tabelle 3: Übersicht Prüffallvorgaben

Anmerkungen zu Tabelle 3:

Die korrekte und vollständige Kommunikation des EETS-Anbieters über die Schnittstelle SST 301 wird nicht in separaten Prüffallvorgaben beschrieben, sondern erfolgt im Rahmen der Kontrolle der DSRC-Daten in Verbindung mit der Konformitätserklärung.

4 Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüffallvorgaben

Die vorgegebenen Prüffallvorgaben werden durch den EETS-Anbieter konkretisiert und im Rahmen der Erstellung des Prüfprogramms in seiner Prüfspezifikation in Prüffälle umgesetzt. Der EETS-Anbieter kann mehrere Prüffallvorgaben in einem Prüffall zusammenfassen. Die Durchführungsreihenfolge der Prüffallvorgaben ist initial in Tabelle 5 festgelegt.

Lfd. Nr.IDBezeichnung
 1P1-TRO-004-001Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
 2P1-TRO-004-002Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
 3P1-TRO-004-003Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
 4P1-TRO-004-004Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
 5P1-TRO-004-005Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
 6P1-MBD-003-001Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
 7P1-SST-001-001Übertragung einer leeren EETS-Blacklist
 8P1-SST-002a-001Übertragung einer leeren EETS-Whitelist
 9P1-SST-008-001Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr
10P1-WL-002a-001Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug
11P1-WL-002a-002Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen
12P1-WL-002a-003Abmelden eines Fahrzeugs
13P1-WL-002a-004Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug
14P1-UDA-002b-001Abfragen von Adressdaten zu einer User-ID
15P1-UDA-002b-002Abfragen von Fahrzeugdaten zu einer User-ID
16P1-UDA-002b-003Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs
17P1-UDA-002b-004Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten
18P1-FBH-002c-001Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID
19P1-FBH-002c-002Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs
20P1-BL-001-001Sperrung eines Bordgeräts
21P1-BL-001-002Sperrung mehrerer Bordgeräte
22P1-BL-001-003Entsperrung eines Bordgeräts
23P1-BL-001-004Entsperrung mehrerer Bordgeräte
24P1-AED-006-001Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
25P1-MBN-007-001Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
26P1-AED-006-002Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
27P1-MBN-007-002Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
28P1-AED-006-003Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
29P1-MBN-007-003Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
30P1-AED-006-004Erhebung mit Änderung der Achsklasse
31P1-MBN-007-004Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse
32P1-AED-006-005Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht
33P1-MBN-007-005Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht
34P1-AED-006-006Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts
35P1-MBN-007-006Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts
36P1-AED-006-007Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
37P1-MBN-007-007Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
38P1-AED-006-008Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten
39P1-AED-006-009Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse
40P1-MBN-007-008Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen
41P1-MBN-007-009Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse
42P1-TB-008-001Tagesberichte
43P1-TZB-016-001Abfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts durch den Mauterheber
44P1-KON-301-001Portable Kontrolle
45P1-KON-301-002Manuelle Kontrolle
46P1-KON-301-003Automatische Kontrolle
47P1-KON-301-004Kontrollsäule
48P1-KON-301-005Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse
49P1-KON-301-006Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse
50P1-KON-301-007Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgeräts
51P1-SST-00X-001Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen
52P1-SST-00X-002Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit

Tabelle 5 Initiale Durchführungsreihenfolge der Prüffallvorgaben

Folgende Randbedingungen sind zu berücksichtigen:

Die im Rahmen der Durchführung eines Prüffalls erzeugten Ergebnisdaten können prinzipiell zur Auswertung mehrerer Prüffallvorgaben herangezogen werden.
In den Prüffallvorgaben zu SST 006 und SST 007 werden identische Fahrszenarien verwendet. Somit muss ein Fahrszenario nur einmal durchgeführt werden und die hierbei erzeugten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und Mautbuchungsnachweise können zum Nachweis der jeweiligen Prüffallvorgabe der Schnittstellen SST 006 und SST 007 verwendet werden.
Die vorgegebenen Stammdaten dürfen nur gemäß der Beschreibung in den Prüffallvorgaben geändert werden. Insbesondere dürfen sie nicht durch Testdaten, die nicht im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben erzeugt werden, verändert werden.

5 Prüffallvorgaben zu technischen Schnittstellentests

Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Blacklist

ID:P1-SST-001-001
Beschreibung:Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet die EETS-Blacklist via BlacklistProService ohne Einträge (leere Blacklist) an die Testumgebung.
Diese Nachricht wird seitens der Testumgebung bestätigt.
Nach der asynchronen Verarbeitung quittiert die Testumgebung die Daten mit einem AckADU via AckService.
Prüfkriterien:korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikation
Sind keine Bordgeräte gesperrt, so wird trotzdem eine Blacklist via BlacklistProService übermittelt.
Vorbedingungen:Aktuell sind keine Bordgeräte im Teilsystem des EETS-Anbieters gesperrt (die Blacklist ist leer).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekte Verwendung folgender Nachricht:
Nachricht sendApdu vom EETS-Anbieter über BlacklistProService (SST001) ohne Einträge
Annahmebestätigung der Nachricht durch die Antwort-Nachricht sendApduResponse vom BAG über BlacklistProService (SST001) ohne Apdu-Element
Bestätigung der fachlichen Korrektheit dieser Nachricht durch die Nachricht sendApdu vom BAG über AckService (SST099) ohne Fehler (Issues)
Antwort-Nachricht sendApduResponse vom EETS-Anbieter über AckService (SST099) ohne Apdu-Element
Eingabedaten:keine
Akteur:EETS-Anbieter (Senden einer leeren Blacklist)
Bemerkungen:keine

Tabelle 4 Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Blacklist

Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Whitelist

ID:P1-SST-002a-001
Beschreibung:Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet die EETS-Whitelist via WhitelistProService ohne Einträge (leere Whitelist) zur Testumgebung.
Die Nachricht wird seitens der Testumgebung bestätigt.
Nach der asynchronen Verarbeitung quittiert die Testumgebung die Daten mit einem AckADU via AckService.
Prüfkriterien:korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikation
Liegen keine Nutzer, Fahrzeuge, Bordgeräte im Teilsystem des EETS-Anbieters vor, so wird trotzdem eine Whitelist via WhitelistProService übermittelt.
Vorbedingungen:Im Teilsystem des EETS-Anbieters sind keine Nutzer, Fahrzeuge, Bordgeräte angelegt.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekte Verwendung folgender Nachrichten:
Nachricht sendApdu vom EETS-Anbieter über WhitelistProService (SST002a) ohne Einträge
Annahmebestätigung der Nachricht durch die Antwort-Nachricht sendApduResponse vom BAG über WhitelistProService (SST002a) ohne Apdu-Element
Bestätigung der fachlichen Korrektheit dieser Nachricht durch die Nachricht sendApdu vom BAG über AckService (SST099) ohne Fehler (Issues)
Antwort-Nachricht sendApduResponse vom EETS-Anbieter über AckService (SST099) ohne Apdu-Element
Eingabedaten:keine
Akteur:EETS-Anbieter (Senden einer leeren Whitelist)
Bemerkungen:keine

Tabelle 5 Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung einer leeren EETS-Whitelist

Prüffallvorgabe: Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr

ID:P1-SST-008-001
Beschreibung:Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet im Rahmen der täglichen Übertragung die PaymentAnnouncementADUs ohne Auskehrinformation via TagesberichtProService zur Testumgebung.
Die Nachricht wird seitens der Testumgebung bestätigt.
Nach der asynchronen Verarbeitung quittiert die Testumgebung die Daten mit einem AckADU via AckService.
Prüfkriterien:korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikation
Liegen keine Auskehrinformationen zu einem Stichtag vor, so werden trotzdem PaymentAnnouncementADUs via TagesberichtProService übermittelt.
Vorbedingungen:Es liegen im Teilsystem des EETS-Anbieters keine Auskehrinformationen für den Tagesbericht zum betreffenden Stichtag vor.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekte Verwendung folgender Nachrichten:
Nachricht sendApdu vom EETS-Anbieter über TagesberichtProService (SST008) ohne Auskehr
Annahmebestätigung der Nachricht durch die Antwort-Nachricht sendApduResponse vom BAG über TagesberichtProService (SST008) ohne Apdu-Element
Bestätigung der fachlichen Korrektheit dieser Nachricht durch die Nachricht sendApdu vom BAG über AckService (SST099) ohne Fehler (Issues)
Antwort-Nachricht sendApduResponse vom EETS-Anbieter über AckService (SST099) ohne Apdu-Element
Eingabedaten:keine
Akteur:EETS-Anbieter (Senden einer Nachricht ohne Auskehr)
Bemerkungen:keine

Tabelle 6 Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr

Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen

ID:P1-SST-00X-001
Beschreibung:Das Teilsystem des EETS-Anbieters tauscht im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben
P1-BL-001-001
P1-WL-002a-001
P1-UDA-002b-001
P1-FBH-002c-001
P1-AED-006-002
P1-MBN-007-002
P1-TB-008-001
Nachrichten mit der Testumgebung gemäß der Spezifikation der Web-Schnittstelle zum EETS-Anbieter aus.
Prüfkriterien:korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf je Schnittstelle gemäß Schnittstellenspezifikationen anhand der oben genannten Prüffallvorgaben
Vorbedingungen:Die oben genannten Prüffallvorgaben sind bereits durchgeführt und erfolgreich bestanden.
Erwartetes Ergebnis:An den Schnittstellen SST001, SST002a, SST006, SST007, SST008 wird jeweils folgende Nachrichtensequenz ausgetauscht:
Nachricht sendApdu vom EETS-Anbieter über den entsprechenden Web-Service
Annahmebestätigung der Nachricht durch die Antwort-Nachricht sendApduResponse vom BAG über den entsprechenden Web-Service ohne Apdu-Element
Bestätigung der fachlichen Korrektheit dieser Nachricht durch die Nachricht sendApdu vom BAG über AckService (SST099) ohne Fehler (Issues)
Antwort-Nachricht sendApduResponse vom EETS-Anbieter über AckService (SST099) ohne Apdu-Element
An den Schnittstellen SST002b und SST002c wird jeweils folgende Nachrichtensequenz ausgetauscht:
Anfrage-Nachricht sendApdu vom BAG über den entsprechenden Web-Service mit RequestADUs
Antwort-Nachricht sendApduResponse vom EETS-Anbieter über den entsprechenden Web-Service ohne Apdu-Element
Nachricht sendApdu vom EETS-Anbieter über den entsprechenden Web-Service mit angefragten Daten
Antwort-Nachricht sendApduResponse vom BAG mit AckADUs ohne Fehler bzw. Warnungen
Eingabedaten:keine
Akteur:EETS-Anbieter (Nachrichtenaustausch hat bereits in den oben genannten Prüffallvorgaben stattgefunden)
Bemerkungen:keine

Tabelle 7 Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen

Prüffallvorgaben: Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit

ID:P1-SST-00X-002
Beschreibung:Das Teilsystem des EETS-Anbieters tauscht im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben
P1-WL-002a-002
P1-BL-001-002
P1-AED-006-003
P1-MBN-007-003
P1-TB-008-001
Nachrichten mit der Testumgebung gemäß der Spezifikation der Web-Schnittstelle zum EETS-Anbieter aus. Zum Zeitpunkt der erwarteten Datenübertragung durch den EETS-Anbieter ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht erreichbar, sodass das Teilsystem des EETS-Anbieters die Datenübertragung wiederholt (Retries).
Prüfkriterien:korrekte Wiederholung der Datenübertragung und erfolgreiche Datenübertragung gemäß Spezifikation der Web-Schnittstellen zum EETS-Anbieter
Vorbedingungen:Der Web-Server der Testumgebung ist während der Durchführung der oben genannten Prüffallvorgaben vorübergehend nicht erreichbar.
Erwartetes Ergebnis:Alle Nachrichten wurden erfolgreich (nach Wiederverfügbarkeit des Web-Servers) vom EETS-Anbieter übertragen. Der EETS-Anbieter wiederholt die nicht erfolgreiche Nachrichtenübertragung mit identischer Nachrichten-ID.
Eingabedaten:keine
Akteur:EETS-Anbieter (Nachrichtenaustausch hat bereits in den oben genannten Prüffallvorgaben stattgefunden)
Bemerkungen:Die Durchführung der oben genannten Prüffallvorgaben muss zur Herstellung der Vorbedingung in enger Abstimmung mit dem Mauterheber erfolgen.

Tabelle 8 Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit

6 Prüffallvorgaben zu fachlichen Tests

6.1 Whitelist

Prüffallvorgabe: Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug

ID:P1-WL-002a-001
Beschreibung:Ein neuer Nutzer meldet ein mautpflichtiges Fahrzeug beim EETS-Anbieter an. Das Fahrzeug erhält ein Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters. Die entsprechenden Daten werden im System des EETS-Anbieters angelegt.
Der EETS-Anbieter sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist die neuen Daten an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung aller im System des EETS-Anbieters angelegten User-IDs
Vorbedingungen:keine
Erwartetes Ergebnis:Die neu angelegten Nutzer- und Fahrzeug-IDs liegen zeitgerecht und korrekt in der Testumgebung des Mauterhebers vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Stammdaten für einen neuen Nutzer NZ_01, dem Fahrzeug FZ_01 und dazugehörigem Bordgerät BG_01 mit den im Kapitel 7 beschriebenen Inhalten neu angelegt.
Akteur:EETS-Anbieter (Anlegen der Stammdaten und Versenden der Whitelist)
Bemerkungen:keine

Tabelle 9 Prüffallvorgabe: Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug

Prüffallvorgabe: Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen

ID:P1-WL-002a-002
Beschreibung:Im System des EETS-Anbieters werden sieben neue Nutzer und 13 mautpflichtige Fahrzeuge mit neuen Bordgeräten angelegt. Den einzelnen Nutzern sind dabei bis zu drei Fahrzeuge zugeordnet. Falls der EETS-Anbieter gleichzeitig Bordgeräte verschiedener Hersteller oder unterschiedliche Varianten beziehungsweise Versionen eines Bordgeräts verwendet, sind diese hier einzusetzen.
Der EETS-Anbieter sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist die neuen Daten an die Testumgebung. Im System bereits angelegte Datensätze werden dabei im Rahmen der Komplettübertragung ebenfalls mit übertragen.
Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung aller im System des EETS-Anbieters angelegten User-IDs
Vorbedingungen:Der Nutzer NZ_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 und dem dazugehörigen Bordgerät BG_01 wurden bereits im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und per Whitelist mindestens einmal an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Nutzer- und Fahrzeug-IDs der sieben neuen Nutzer und der 13 Fahrzeuge liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung vor. Die im System des EETS-Anbieters bereits vorher angelegten Datensätze werden im Rahmen der Komplettübertragung ebenfalls mit übertragen.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Stammdaten für die sieben neuen Nutzer NZ_02 – NZ_08, den 13 Fahrzeugen FZ_02 – FZ_14 und den dazugehörigen Bordgeräten BG_02 – BG_14 mit den im Kapitel 7 beschriebenen Inhalten neu angelegt.
Akteur:EETS-Anbieter (Anlegen der Stammdaten und Versenden der Whitelist).
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 10 Prüffallvorgabe: Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen

Prüffallvorgabe: Abmelden eines Fahrzeugs

ID:P1-WL-002a-003
Beschreibung:Der EETS-Anbieter meldet ein Fahrzeug mit zugehörigem Bordgerät in seinem System ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist den betreffenden Datensatz nicht mehr an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung der geänderten Whitelist
Vorbedingungen:Der Nutzer NZ_08 mit dem Fahrzeug FZ_13 und dem dazugehörigem Bordgerät BG_13 wurden bereits im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und per Whitelist mindestens einmal an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Der Datensatz mit dem abgemeldeten Fahrzeug wird nicht mehr mit der Whitelist an die Testumgebung übertragen.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird das Fahrzeug FZ_13 abgemeldet.
Akteur:EETS-Anbieter (Abmelden des Fahrzeugs).
Bemerkungen:keine

Tabelle 11 Prüffallvorgabe: Abmelden eines Fahrzeugs

Prüffallvorgabe: Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug

ID:P1-WL-002a-004
Beschreibung:In einem Fahrzeug muss ein defektes Bordgerät ausgetauscht werden.
Der EETS-Anbieter löscht das defekte Bordgerät in seinem System und trägt das neue Bordgerät für das bestehende Fahrzeug ein. Die PAN wird dabei übernommen.
Der EETS-Anbieter sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist die Änderung an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung der geänderten Whitelist
Vorbedingungen:Im Teilsystem des EETS-Anbieters ist das FZ_14 mit mit NZ_08 und BG_14 konfiguriert und wurde mit der Whitelist bereits an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Die geänderten Daten liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird bei Fahrzeug FZ_14 das bestehende Bordgerät BG_14 durch BG_15 ersetzt.
Akteur:EETS-Anbieter (Ändern der Bordgeräte-ID in den Stammdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 12 Prüffallvorgabe: Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug

6.2 Blacklist

Prüffallvorgabe: Sperrung eines Bordgeräts

ID:P1-BL-001-001
Beschreibung:Der EETS-Anbieter setzt ein Bordgerät in seinem Teilsystem auf die EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist mit Informationen zum gesperrten Bordgerät an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte Sperrung des Bordgeräts
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_06 ist für das Fahrzeug FZ_06 konfiguriert und aktuell nicht gesperrt.
Es befindet sich auf der Whitelist und ist in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die Sperrung des Bordgeräts wurde durchgeführt und nur dieses Bordgerät befindet sich auf der Blacklist.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird das Bordgerät BG_06 auf die EETS-Blacklist gesetzt. Ein Sperrgrund ist anzugeben.
Akteur:EETS-Anbieter (Setzen des Bordgeräts auf die Blacklist).
Bemerkungen:keine

Tabelle 13 Prüffallvorgabe: Sperrung eines Bordgeräts

Prüffallvorgabe: Sperrung mehrerer Bordgeräte

ID:P1-BL-001-002
Beschreibung:Der EETS-Anbieter setzt 4 Bordgeräte in seinem Teilsystem auf die EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist mit Informationen zu den gesperrten Bordgeräten an die Testumgebung.
Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers.
Prüfkriterien:korrekte Sperrung der Bordgeräte
Vorbedingungen:Die verwendeten Bordgeräte, BG_07, BG_08, BG_09 und BG_11 sind aktuell nicht gesperrt. (Das Bordgerät BG_06 ist bereits gesperrt, siehe Prüffallvorgabe P1-BL-001-001).
Die Bordgeräte befinden sich auf der Whitelist und sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die Sperrung der entsprechenden Bordgeräte wurde durchgeführt und diese sind in der übermittelten Blacklist vollständig und korrekt enthalten.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Bordgeräte BG_07, BG_08, BG_09 und BG_11 auf die EETS-Blacklist gesetzt. Die Sperrgründe sind anzugeben.
Akteur:EETS-Anbieter (Setzen der Bordgeräte auf die Blacklist).
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 14 Prüffallvorgabe: Sperrung mehrerer Bordgeräte

Prüffallvorgabe: Entsperrung eines Bordgeräts

ID:P1-BL-001-003
Beschreibung:Der EETS-Anbieter löscht ein Bordgerät in seinem Teilsystem von der EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist ohne Information zum entsperrten Bordgerät an die Testumgebung
In der Blacklist der Testumgebung wird daraufhin der Datensatz zum betroffenen Bordgerät mit einem Gültigkeitsende versehen.
Prüfkriterien:korrekte Entsperrung des Bordgeräts
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_06 ist aktuell gesperrt.
Erwartetes Ergebnis:Die Entsperrung des Bordgeräts BG_06 wurde korrekt durchgeführt und dieses Bordgerät befindet sich nicht mehr auf der übermittelten Blacklist.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird das Bordgerät BG_06 von der EETS-Blacklist gelöscht.
Akteur:EETS-Anbieter (Entsperren des Bordgeräts).
Bemerkungen:keine

Tabelle 15 Prüffallvorgabe: Entsperrung eines Bordgeräts

Prüffallvorgabe: Entsperrung mehrerer Bordgeräte

ID:P1-BL-001-004
Beschreibung:Der EETS-Anbieter löscht 3 Bordgeräte in seinem Teilsystem von der EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist ohne Informationen zu den entsperrten Bordgeräten an die Testumgebung.
In der Blacklist der Testumgebung werden daraufhin die Datensätze zu den betroffenen Bordgeräten mit einem Gültigkeitsende versehen.
Prüfkriterien:korrekte Entsperrung der Bordgeräte
Vorbedingungen:Die verwendeten Bordgeräte BG_07, BG_08, BG_09 und BG_11 sind aktuell gesperrt.
Erwartetes Ergebnis:Die Entsperrung der Bordgeräte wurde vollständig und korrekt durchgeführt und diese Bordgeräte befinden sich nicht mehr auf der übermittelten Blacklist. Bordgerät BG_08 befindet sich weiterhin auf der Blacklist.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Bordgeräte BG_07, BG_09 und BG_11 von der EETS-Blacklist gelöscht.
Akteur:EETS-Anbieter (Entsperren der Bordgeräte).
Bemerkungen:keine

Tabelle 16 Prüffallvorgabe: Entsperrung mehrerer Bordgeräte

6.3 User-Details

Prüffallvorgabe: Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID

ID:P1-UDA-002b-001
Beschreibung:Der Mauterheber sendet eine Abfrage für die Adressdaten zu einer User-ID.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt dann die gewünschten Adressdaten an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage der Adressdaten
Vorbedingungen:Zum Nutzer wurde das Fahrzeug FZ_07 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID wurde über die Whitelist an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Adressdaten des Nutzers für die angefragte User-ID liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vollständig und korrekt vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu Adressdaten für den Nutzer von Fahrzeug FZ_07 bearbeitet und versendet.
Akteur:Mauterheber (Stellen der Abfrage für Adressdaten für den Nutzer von Fahrzeug FZ_07),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfrage).
Bemerkungen:keine

Tabelle 17 Prüffallvorgabe: Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID

Prüffallvorgabe: Abfrage von Fahrzeugdaten zu einer User-ID

ID:P1-UDA-002b-002
Beschreibung:Der Mauterheber sendet eine Abfrage für die Fahrzeugdaten zu einer User-ID.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt dann die gewünschten Fahrzeugdaten an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zu Fahrzeugdaten
Vorbedingungen:Zum Nutzer wurde das Fahrzeug FZ_08 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID wurde über die Whitelist an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten und vollständigen Fahrzeugdaten des Nutzers für die angefragte User-ID liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu den Fahrzeugdaten für FZ_08 bearbeitet und versendet.
Akteur:Mauterheber (Stellen der Abfrage für die Fahrzeugdaten für das FZ_08),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfrage).
Bemerkungen:keine

Tabelle 18 Prüffallvorgabe: Übertragung von Fahrzeugdaten zu einer User-ID

Prüffallvorgabe: Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs

ID:P1-UDA-002b-003
Beschreibung:Der Mauterheber sendet Abfragen für Fahrzeug- und Adressdaten zu verschiedenen User-IDs.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt dann die gewünschten Fahrzeug- und Adressdaten an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zu Fahrzeug- und Adressdaten
Vorbedingungen:Zu unterschiedlichen Nutzern wurden die Fahrzeugen FZ_01 bis FZ_06, FZ_10, FZ_11 und FZ_12 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-IDs wurden über die Whitelist an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Fahrzeug- und Adressdaten für die angefragten User-IDs liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vollständig vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu den Fahrzeugdaten für die Fahrzeuge FZ_01 bis FZ_06, den Fahrzeug- und Adressdaten für die Fahrzeuge FZ_10, FZ_11 und FZ_12 bearbeitet und und versendet.
Akteur:Mauterheber (Stellen der Abfragen für die Fahrzeugdaten der Fahrzeuge FZ_01 bis FZ_06, FZ_10, FZ_11 und FZ_12 und die Adressdaten für die Nutzer der Fahrzeuge FZ_10, FZ_11 und FZ_12),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfragen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 19 Prüffallvorgabe: Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs

Prüffallvorgabe: Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten

ID:P1-UDA-002b-004
Beschreibung:Der EETS-Anbieter ändert Fahrzeugdaten in seinem Teilsystem.
Der Mauterheber sendet eine Abfrage für die Fahrzeugdaten zu einer User-ID.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zu Fahrzeugdaten
Vorbedingungen:Zum Nutzer wurde das Fahrzeug FZ_12 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID wurde über die Whitelist an die Testumgebung übertragen. Die Fahrzeugdaten zu diesem Fahrzeug wurden bereits einmal abgefragt.
Erwartetes Ergebnis:Die geänderten Fahrzeugdaten für die angefragte User-ID liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vollständig und korrekt vor.
Eingabedaten:Der EETS-Anbieter ändert das Leergewicht auf 7 t und das zulässige Gesamtgewicht auf 13,5 t.
Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu Fahrzeugdaten für den Nutzer von Fahrzeug FZ_12 bearbeitet und versendet.
Akteur:Mauterheber (Stellen der Abfrage für Fahrzeugdaten von FZ_12),
EETS-Anbieter (Ändern der Fahrzeugdaten und Beantworten der Abfrage).
Bemerkungen:Ein Vergleich der Daten vorher/nachher ist möglich, da die geänderten Fahrzeugdaten in der Testumgebung Datenbank historisiert werden.

Tabelle 20 Prüffallvorgabe: Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten

6.4 User-IDs eines EETS-Nutzers

Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID

ID:P1-FBH-002c-001
Beschreibung:Der Mauterheber stellt eine Abfrage zum Fahrzeugbestand eines Nutzers.
Der EETS-Anbieter sendet den Fahrzeugbestand des entsprechenden Nutzers an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zum Fahrzeugbestand des Nutzers
Vorbedingungen:Zum Nutzer wurden die Fahrzeuge FZ_06, FZ_07 und FZ_08 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-IDs wurden über die Whitelist an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Der korrekte und vollständige Fahrzeugbestand des Nutzers für die angefragte User-ID liegt nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zum Fahrzeugbestand für den Nutzer NZ_05 bearbeitet und versendet.
Akteur:Mauterheber (Stellen der Abfrage zum Fahrzeugbestand für den Nutzer von Fahrzeug FZ_06),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfrage).
Bemerkungen:keine

Tabelle 21 Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID

Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs

ID:P1-FBH-002c-002
Beschreibung:Der Mauterheber stellt eine Abfrage zum Fahrzeugbestand mehrerer Nutzer.
Der EETS-Anbieter sendet den Fahrzeugbestand an die Testumgebung.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zum Fahrzeugbestand der Nutzer
Vorbedingungen:Im Teilsystem des EETS-Anbieters liegen keine unbeantworteten Fahrzeugbestandsabfragen vor.
Zu unterschiedlichen Nutzern wurden die Fahrzeuge FZ_01, FZ_02, FZ_04, FZ_11 und FZ_12 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und bereits mit der Whitelist an die Testumgebung übertragen.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten und vollständigen Fahrzeugbestände für die angefragten User-IDs liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Fahrzeugbestandsabfragen für die Nutzer NZ_01 und NZ_02 bearbeitet und und versendet.
Akteur:Mauterheber (Stellen der Fahrzeugbestandsabfragen für die Nutzer der Fahrzeuge FZ_01 und FZ_04),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfragen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 22 Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs

6.5 Abschnittsbezogene Erhebungsdaten

Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt

ID:P1-AED-006-001
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 23 Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt

Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt

ID:P1-AED-006-002
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_02 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 24 Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt

Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt

ID:P1-AED-006-003
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug mit einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_03 fährt das Fahrszenario FS_03 mit dem Fahrzeug FZ_03 (2-Achs-Anhänger, Bordgerät BG_03) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 25 Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt

Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Achsklasse

ID:P1-AED-006-004
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Achsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Ankoppeln eines 3-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen den vorgegebenen Konfigurationen des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_04 mit dem Fahrzeug FZ_04 (Bordgerät BG_04) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt ohne Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird die Achszahl auf fünf Achsen deklariert (3-Achs-Anhänger wird angekoppelt).
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 26 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Achsklasse

Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht

ID:P1-AED-006-005
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug und einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Abkoppeln des 2-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen den vorgegebenen Konfigurationen des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_05 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_04, Fahrzeug FZ_05 und Bordgerät BG_05 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_04 fährt das Fahrszenario FS_05 mit dem Fahrzeug FZ_05 (Bordgerät BG_05) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt mit einem 2-Achs-Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird das Fahrzeuggewicht < 7,5 t deklariert (Anhänger wird abgekoppelt).
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 27 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse mit Änderung der Mautpflicht

Prüffallvorgabe: Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts

ID:P1-AED-006-006
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke ab. Der EETS-Anbieter sperrt das Bordgerät (LED rot, Status NoGo) während der Testdurchführung und setzt es danach auf die Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Bordgeräts und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_06 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_05, Fahrzeug FZ_06 und Bordgerät BG_06 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Bordgeräts liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. Nach dem Zeitpunkt der Sperrung des Bordgeräts wurden keine Erhebungsdaten generiert und an die Testumgebung übermittelt.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_05 fährt das Fahrszenario FS_06 mit dem Fahrzeug FZ_06 (kein Anhänger, Bordgerät BG_06) ab.
Der EETS-Anbieter sperrt das Bordgerät nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord und setzt es danach auf die Blacklist. Die Fahrt wird entsprechend des Fahrszenrios FS_06 anschließend fortgeführt.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 28 Prüffallvorgabe: Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts

Prüffallvorgabe: Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten

ID:P1-AED-006-007
Beschreibung:Nach einer Erhöhung der Mautsätze pro Kilometer fährt der Nutzer mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Es ist eine Wiederholung einer bereits durchgeführten Fahrt.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten mit erhöhten Mautsätzen pro Kilometer verwendet. Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich.

Tabelle 29 Prüffallvorgabe: Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten

Prüffallvorgabe: Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten

ID:P1-AED-006-008
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke zweimal zu unterschiedlichen Zeiten ab. Dabei wird eine veränderte Version der Mautbasisdaten mit Orts- und Zeitklassen verwendet.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit- und Ortsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_07 mit dem Fahrzeug FZ_04 (kein Anhänger, Bordgerät BG_04) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich.

Tabelle 30 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten

Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse

ID:P1-AED-006-009
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab. Die gleiche Strecke wird ein zweites Mal mit Anhänger befahren.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit-, Orts- und Gewichtsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_08 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Bemerkungen:keine

Tabelle 31 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse

6.6 Mautbuchungsnachweise

Für die in diesem Kapitel beschriebenen Prüffallvorgaben können dieselben Fahrten wie bei den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten (Nummer 6.5) verwendet werden.

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt

ID:P1-MBN-007-001
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:keine

Tabelle 32 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt

ID:P1-MBN-007-002
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_02 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:keine

Tabelle 33 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt

ID:P1-MBN-007-003
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug mit einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt werden die Mautbuchungsnachweise übermittelt. Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_03 fährt das Fahrszenario FS_03 mit dem Fahrzeug FZ_03 (2-Achs-Anhänger, Bordgerät BG_03) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise),
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 34 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse

ID:P1-MBN-007-004
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Achsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Ankoppeln eines 3-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen den vorgegebenen Konfigurationen des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt werden die Mautbuchungsnachweise übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_04 mit dem Fahrzeug FZ_04 (Bordgerät BG_04) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt ohne Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird die Achszahl auf fünf Achsen deklariert (3-Achs-Anhänger wird angekoppelt).
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:keine

Tabelle 35 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht

ID:P1-MBN-007-005
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug und einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Abkoppeln des 2-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung des Mautbuchungsnachweises nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_05 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_04, Fahrzeug FZ_05 und Bordgerät BG_05 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_04 fährt das Fahrszenario FS_05 mit dem Fahrzeug FZ_05 (Bordgerät BG_05) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt mit einem 2-Achs-Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird das Fahrzeuggewicht < 7,5 t deklariert. (Anhänger wird abgekoppelt und das Fahrzeug ist somit nicht mehr mautpflichtig).
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:keine

Tabelle 36 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts

ID:P1-MBN-007-006
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke ab. Der EETS-Anbieter setzt das Bordgerät während der Testdurchführung auf die Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_06 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_05, Fahrzeug FZ_06 und Bordgerät BG_06 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Der korrekte Mautbuchungsnachweis für die definierte Fahrt liegt zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_05 fährt das Fahrszenario FS_06 mit dem Fahrzeug FZ_06 (kein Anhänger, Bordgerät BG_06) ab.
Der EETS-Anbieter setzt Bordgerät nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord auf die Blacklist. Die Fahrt wird entsprechend des Fahrszenrios FS_06 anschließend fortgeführt.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:keine

Tabelle 37 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten

ID:P1-MBN-007-007
Beschreibung:Nach einer Erhöhung der Mautsätze pro Kilometer fährt der Nutzer mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Es ist eine Wiederholung einer bereits durchgeführten Fahrt.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung des Mautbuchungsnachweises nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten mit erhöhten Mautsätzen pro Kilometer verwendet. Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Der korrekte Mautbuchungsnachweis für die definierte Fahrt liegt zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich.

Tabelle 38 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis
für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen

ID:P1-MBN-007-008
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers zweimal zu unterschiedlichen Zeiten ab. Dabei wird eine veränderte Version der Mautbasisdaten mit Orts- und Zeitklassen verwendet.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit- und Ortsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen vollständig und zeitgerecht in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_02 fährt Fahrszenario FS_07 mit dem Fahrzeug FZ_04 (kein Anhänger, Bordgerät BG_04) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich.

Tabelle 39 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen

Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse

ID:P1-MBN-007-009
Beschreibung:Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab. Die gleiche Strecke wird ein zweites Mal mit Anhänger befahren.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios
Vorbedingungen:Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit-, Orts- und Gewichtsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierten Fahrten liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_08 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab.
Akteur:EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise).
Bemerkungen:keine

Tabelle 40 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse

6.7 Tagesberichte

Prüffallvorgabe: Tagesberichte für die durchgeführten Fahrten

ID:P1-TB-008-001
Beschreibung:Für die im Rahmen der Prüffallvorgaben P1-AED-006-001 bis P1-AED-006-009 durchgeführten Fahrten und versendeten Mautbuchungsnachweise (P1-MBN-007-001 bis P1-MBN-007-009) werden die Tagesberichte seitens des EETS-Anbieters erstellt und versendet. Während der Übertragung der Tagesberichte ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers.
Prüfkriterien:korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung Tagesberichte
Vorbedingungen:Fahrten wurden durchgeführt und Mautbuchungsnachweise übermittelt.
Erwartetes Ergebnis:Die korrekten Tagesberichte zu den übermittelten Mautbuchungsnachweisen liegen vollständig und zeitgerecht in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:keine
Akteur:EETS-Anbieter (Erstellen und Versenden der Tagesberichte),
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen).
Bemerkungen:keine

Tabelle 41 Prüffallvorgabe: Tagesberichte

6.8 DSRC-Kontrolldaten

Prüffallvorgabe: Portable Kontrolle

ID:P1-KON-301-001
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die portable Kontrolle ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert.
Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Die portable Kontrolleinrichtung des Mauterhebers ist einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_01 (Bordgerät BG_01) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen einer portablen Kontrolleinrichtung und Festlegen der abzufahrenden Strecke),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:Prüffallvorgabe wird zurzeit nicht durchgeführt.

Tabelle 42 Prüffallvorgabe: Portable Kontrolle

Prüffallvorgabe: Manuelle Kontrolle

ID:P1-KON-301-002
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine vom Mauterheber noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die manuelle Kontrolle mit einem Kontrollfahrzeug ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert.
Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_01 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_02 (Bordgerät BG_02) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs, Festlegen der abzufahrenden Strecke und der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:keine

Tabelle 43 Prüffallvorgabe: Manuelle Kontrolle

Prüffallvorgabe: Automatische Kontrolle

ID:P1-KON-301-003
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine vom Mauterheber noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die automatische Kontrolle (Kontrollbrücke) ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert.
Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Die automatische Kontrolle ist einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_03 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_03 (Bordgerät BG_03) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen einer Kontrollbrücke und Festlegen der abzufahrenden Strecke),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:keine

Tabelle 44 Prüffallvorgabe: Automatische Kontrolle

Prüffallvorgabe: Kontrollsäule

ID:P1-KON-301-004
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine vom Mauterheber noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die Kontrollsäule ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert.
Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Die Kontrollsäule ist einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_03 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_03 (Bordgerät BG_03) ab.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen einer Kontrollsäule und Festlegen der abzufahrenden Strecke),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:keine

Tabelle 45 Prüffallvorgabe: Kontrollsäule

Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse

ID:P1-KON-301-005
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Die Achsklasse des Fahrzeugs wird während der Testdurchführung geändert.
Die zur Kontrolle relevanten Attribute werden einmal vor der Änderung der Achsklasse auf dem Parkplatz und ein zweites Mal nach Abschluss der Fahrt aus dem Bordgerät ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der jeweils ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test ist einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu den durchgeführten Kontrollfällen liegen vollständige und korrekte DSRC-Datensätze in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_04 mit dem Fahrzeug FZ_04 (Bordgerät BG_04) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt ohne Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofes Frechen Nord wir die Achszahl auf 5 Achsen deklariert. (3-Achs-Anhänger wird angekoppelt).
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs und Festlegen der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:keine

Tabelle 46 Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse

Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse

ID:P1-KON-301-006
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs wird während der Testdurchführung geändert.
Die zur Kontrolle relevanten Attribute werden einmal vor der Änderung der Gewichtsklasse und ein zweites Mal nach Abschluss der Fahrt aus dem Bordgerät ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der jeweils ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_05 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_04, Fahrzeug FZ_05 und Bordgerät BG_05 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test ist einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu den durchgeführten Kontrollfällen liegen vollständige und korrekte DSRC-Datensätze in der Testumgebung vor.
Bei der Auswertung der DSRC-Datensätze muss für den Fahrtanteil bis zum Rasthof Frechen Nord das Attribut VehicleClass im Bereich LocalVehicleClass den Wert xx0x´B enthalten und das Datenelement statusIndicator im Attribut ExtendedOBEStatusHistory den Wert „go“ (1) enthalten.
Bei der Auswertung der DSRC-Datensätze muss für den Fahrtanteil ab dem Rasthof Frechen Nord das Attribut VehicleClass im Bereich LocalVehicleClass den Wert xx1x´B enthalten und das Datenelement statusIndicator im Attribut ExtendedOBEStatusHistory den Wert „go“ (1) enthalten.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_04 fährt Fahrszenario FS_05 mit dem Fahrzeug FZ_05 (Bordgerät BG_05) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt mit einem 2-Achs-Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofes Frechen Nord wird das Fahrzeuggewicht auf < 7,5t deklariert (Anhänger wird abgekoppelt).
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs und Festlegen der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:Erwartetes Ergebnis entspricht der Erwartung in den nachfolgenden Prüfphasen und im Wirkbetrieb.

Tabelle 47 Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse

Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgerätes

ID:P1-KON-301-007
Beschreibung:Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut.
Der EETS-Anbieter setzt das Bordgerät während der Testdurchführung auf die Blacklist.
Die zur Kontrolle relevanten Attribute werden einmal vor der Sperrung und ein zweites Mal nach Abschluss der Fahrt aus dem Bordgerät ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der jeweils ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes.
Prüfkriterien:Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten
Vorbedingungen:Das verwendete Bordgerät BG_06 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_05, Fahrzeug FZ_06 und Bordgerät BG_06 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden).
Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test ist einsatzbereit.
Erwartetes Ergebnis:Zu den durchgeführten Kontrollfällen liegen vollständige und korrekte DSRC-Datensätze in der Testumgebung vor.
Eingabedaten:Der Nutzer NZ_05 fährt das Fahrszenario FS_06 mit dem Fahrzeug FZ_06 (Bordgerät BG_06) ab.
Der EETS-Anbieter setzt Bordgerät nach Erreichen des Rasthofes Frechen Nord auf die Blacklist.
Akteur:Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs und Festlegen der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin).
Bemerkungen:keine

Tabelle 48 Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgerätes

6.9 Mautbasisdaten

Prüffallvorgabe: Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter

ID:P1-MBD-003-001
Beschreibung:Die Mautbasisdaten werden vom Mauterheber an den EETS-Anbieter über die technische Schnittstelle (SST) 003 versendet und im System des EETS-Anbieters verarbeitet.
Prüfkriterien:Empfang und Verarbeitung der vom Mauterheber übermittelten Mautbasisdaten
Vorbedingungen:Die technische SST 003 zwischen dem EETS-Anbieter und dem Mauterheber ist betriebsbereit
Erwartetes Ergebnis:
Die Mautbasisdaten können vom EETS-Anbieter verarbeitet werden.
Die vom Mauterheber über die technische SST 003 an den EETS-Anbieter übertragenen und vom EETS-Anbieter empfangenen und verarbeiteten Mautbasisdaten (z. B. Mauttabelle und Tarifmodell) sind korrekt und vollständig. D. h. die Mautbasisdaten im Teilsystem des Mauterhebers und im System des EETS-Anbieters sind identisch.
Eingabedaten:Die aktuellen Mautbasisdaten bzw. die Mautbasisdaten mit Update
Akteur:Mauterheber (Versenden der Mautbasisdaten),
EETS-Anbieter (Empfang und Verarbeiten der Daten)
Bemerkungen:Diese Schnittstelle ist eine technische Schnittstelle.

Tabelle 49 Prüffallvorgabe: Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter

6.10 Trust Objects

Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter

ID:P1-TRO-004-001
Beschreibung:Folgende Transportschlüssel sind vom Mauterheber auf organisatorischem Wege einzeln an den EETS-Anbieter zu übertragen:
KPUB_BAG_ENC
KPUB_BAG_SIG
Der Mauterheber sendet den Fingerabdruck der Transportschlüssel per Brief und die Nachrichten als Dateien per Datenträger oder E-Mail zum EETS-Anbieter. Diese Nachrichten enthalten jeweils einen Transportschlüssel. Der EETS-Anbieter verifiziert den Fingerabdruck der Transportschlüssel, bindet die Transportschlüssel in sein Teilsystem ein und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit unsignierten Quittierungsnachrichten.
Der Mauterheber nimmt die Quittierungen zur Kenntnis.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter,
Quittierung durch den EETS-Anbieter
Vorbedingungen:Der Mauterheber hat folgende Trust-Objects generiert:
KPUB_BAG_ENC
KPUB_BAG_SIG
Erwartetes Ergebnis:Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber die folgenden Transportschlüssel:
KPUB_BAG_ENC
KPUB_BAG_SIG
Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter eine vollständige Quittierung aller vom Mauterheber an den EETS-Anbieter übertragenen Transportschlüssel ohne Ablehnung.
Eingabedaten:Der Mauterheber übermittelt folgende Trust-Objects:
KPUB_BAG_ENC
KPUB_BAG_SIG
Akteur:Mauterheber (Übertragung der Transportschlüssel),
EETS-Anbieter (Quittierung)
Bemerkungen:keine

Tabelle 50 Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter

Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber

ID:P1-TRO-004-002
Beschreibung:Folgender Transportschlüssel wird vom EETS-Anbieter auf organisatorischem Wege an den Mauterheber übertragen:
KPUB_EP_SIG
Der EETS-Anbieter sendet den Fingerabdruck des Transportschlüssels per Brief und die Nachricht als Datei per Datenträger oder E-Mail zum Mauterheber. Diese Nachricht enthält den Transportschlüssel.
Der Mauterheber verifiziert den Fingerabdruck des Transportschlüssels, bindet den Transportschlüssel in sein Teilsystem ein und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit einer unsignierten Quittierungsnachricht.
Der EETS-Anbieter nimmt die Quittierung zur Kenntnis.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber, Quittierung durch den Mauterheber
Vorbedingungen:Der EETS-Anbieter hat folgende Trust-Objects generiert:
KPUB_EP_SIG
Erwartetes Ergebnis:Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter den folgenden Transportschlüssel in vollständiger und korrekter Form:
KPUB_EP_SIG
Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber eine vollständige Quittierung aller vom EETS-Anbieter an den Mauterheber übertragenen Transportschlüssel ohne Ablehnung.
Eingabedaten:Der EETS-Anbieter übermittelt folgendes Trust-Object:
KPUB_EP_SIG
Akteur:EETS-Anbieter (Übertragung der Transportschlüssel),
Mauterheber (Quittierung)
Bemerkungen:keine

Tabelle 51 Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber

Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter

ID:P1-TRO-004-003
Beschreibung:Folgende Zertifikate sind vom Mauterheber auf organisatorischem Wege an den EETS-Anbieter zu übertragen:
CERT_BAG_HTTPS
CERT_BAG_MAIL
CERT_BAG_NSIG
CERT_TA_BAG
CERT_ROOT_BAG
Der Mauterheber sendet die signierten Nachrichten als Datei per Datenträger oder E-Mail zum EETS-Anbieter. Diese Nachrichten enthalten jeweils ein Zertifikat.
Der EETS-Anbieter verifiziert die Signatur der Nachrichten, verteilt die Zertifikate auf die betroffenen Schnittstellen in seinem Teilsystem und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit signierten Quittierungsnachrichten.
Der Mauterheber verifiziert die Signatur der Quittierungsnachrichten und nimmt die Quittierungen zur Kenntnis.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter, signierte Quittierung durch den EETS-Anbieter, Einsatzbereitschaft der Transportschlüssel
Vorbedingungen:Der Mauterheber hat folgende Trust-Objects generiert:
CERT_BAG_HTTPS
CERT_BAG_MAIL
CERT_BAG_NSIG
CERT_TA_BAG
CERT_ROOT_BAG
Die folgenden Trust-Objekts sind beim Mauterheber einsatzbereit:
private Transportschlüssel
öffentliche Transportschlüssel des EETS-Anbieters
Die folgenden Trust-Objekts sind beim EETS-Anbieter einsatzbereit:
private Transportschlüssel
öffentliche Transportschlüssel des Mauterhebers
Erwartetes Ergebnis:Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber die folgenden Zertifikate:
CERT_BAG_HTTPS
CERT_BAG_MAIL
CERT_BAG_NSIG
CERT_TA_BAG
CERT_ROOT_BAG
Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter eine signierte Quittierung ohne Ablehnung.
Eingabedaten:Der Mauterheber übermittelt folgende Trust-Objekts:
CERT_BAG_HTTPS
CERT_BAG_MAIL
CERT_BAG_NSIG
CERT_TA_BAG
CERT_ROOT_BAG
Akteur:Mauterheber (Übertragung der Zertifikate),
EETS-Anbieter (Quittierung)
Bemerkungen:keine

Tabelle 52 Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter

Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber

ID:P1-TRO-004-004
Beschreibung:Folgende Zertifikate sind vom EETS-Anbieter auf organisatorischem Wege einzeln an den Mauterheber zu übertragen:
CERT_EP_HTTPS
CERT_EP_MAIL
CERT_EP_NSIG
CERT_TA_EP
CERT_ROOT_EP
Der EETS-Anbieter sendet die signierten Nachrichten mit den Zertifikaten als Datei per Datenträger oder E-Mail zum Mauterheber. Diese Nachrichten enthalten jeweils ein Zertifikat.
Der Mauterheber verifiziert die Signatur der Nachrichten, verteilt die Zertifikate auf die betroffenen Schnittstellenkomponenten in seiner Testumgebung und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit signierten Quittierungsnachrichten.
Der EETS-Anbieter verifiziert die Signatur der Quittierungsnachrichten und nimmt die Quittierungen zur Kenntnis.
Die korrekte und vollständige Einsatzbereitschaft der ausgetauschten Zertifikate wird durch Prüfung der Kommunikation für alle relevanten Schnittstellen (SST001, SST002a/b/c, SST003, SST006, SST007, SST008, SST016, SST099) verifiziert.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber, Quittierung durch den Mauterheber, Einsatzbereitschaft der Transportschlüssel, Einsatzbereitschaft der Zertifikate
Vorbedingungen:Die folgenden Trust-Objekts sind beim Mauterheber einsatzbereit:
private Transportschlüssel
öffentliche Transportschlüssel des EETS-Anbieters
Der EETS-Anbieter hat folgende Trust-Objekts generiert:
CERT_EP_HTTPS
CERT_EP_MAIL
CERT_EP_NSIG
CERT_TA_EP
CERT_ROOT_EP
Die folgenden Trust-Objekts sind beim EETS-Anbieter einsatzbereit:
private Transportschlüssel
öffentliche Transportschlüssel des Mauterhebers
Zertifikate des Mauterhebers
CERT_BAG_HTTPS
CERT_BAG_MAIL
CERT_BAG_NSIG
CERT_TA_BAG
CERT_ROOT_BAG
Erwartetes Ergebnis:Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter die folgenden Zertifikate:
CERT_EP_HTTPS
CERT_EP_MAIL
CERT_EP_NSIG
CERT_TA_EP
CERT_ROOT_EP
Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber eine signierte Quittierung ohne Ablehnung.
Die betreffenden Schnittstellen (siehe Beschreibung der Prüffallvorgabe) können mit den ausgetauschten Zertifikaten vollständig und korrekt betrieben werden.
Eingabedaten:Der EETS-Anbieter übermittelt folgende Trust-Objekts:
CERT_EP_HTTPS
CERT_EP_MAIL
CERT_EP_NSIG
CERT_TA_EP
CERT_ROOT_EP
Akteur:EETS-Anbieter (Übertragung der Zertifikate),
Mauterheber (Quittierung)
Bemerkungen:keine

Tabelle 53 Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber

Prüffallvorgabe: Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber

ID:P1-TRO-004-005
Beschreibung:Folgende Masterkeys sind vom EETS-Anbieter auf organisatorischem Wege an den Mauterheber zu übertragen:
KM_CONTROL_MAC1
KM_STB_MAC1
KM_CONTROL_AC
KM_STB_AC
Der EETS-Anbieter sendet signierte Nachrichten als Dateien per Datenträger oder E-Mail zum Mauterheber. Diese Nachrichten enthalten jeweils einen verschlüsselten Masterkey.
Der Mauterheber verifiziert jeweils die Signatur der Nachrichten, entschlüsselt die Masterkeys, verteilt die Kontroll-Masterkeys auf die Kontrolleinheiten der Testumgebung und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit signierten Quittierungsnachrichten.
Der EETS-Anbieter verifiziert die Signatur der Quittungsnachrichten und nimmt jeweils die Quittierung zur Kenntnis.
Die abgeleiteten Kontroll-Schlüssel werden vom EETS-Anbieter in die Bordgeräte einpersonalisiert.
Die Einsatzbereitschaft der Masterkeys KM_CONTROL_MAC1 und KM_CONTROL_AC wird durch Prüfung der Kommunikation über SST301 (DSRC-Kontrolldaten) verifiziert.
Die MAC1-Prüfung für DSRC-Kontrolldaten wird vom Mauterheber durchgeführt.
Prüfkriterien:korrekte und vollständige Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber, Quittierung durch den Mauterheber, Einsatzbereitschaft der Transportschlüssel, erfolgreiche MAC1-Prüfung der DSRC-Kontrolldaten
Vorbedingungen:Die folgenden Trust-Objekts sind beim Mauterheber einsatzbereit:
private Transportschlüssel
öffentliche Transportschlüssel des EETS-Anbieters
Der EETS-Anbieter hat folgende Trust-Objekts generiert:
KM_CONTROL_MAC1
KM_STB_MAC1
KM_CONTROL_AC
KM_STB_AC
deren abgeleitete CONTROL-Schlüssel
Die folgenden Trust-Objects sind beim EETS-Anbieter einsatzbereit:
private Transportschlüssel
öffentliche Transportschlüssel des Mauterhebers
Erwartetes Ergebnis:Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter die folgenden Masterkeys:
KM_CONTROL_MAC1
KM_STB_MAC1
KM_CONTROL_AC
KM_STB_AC
Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber eine signierte Quittierung ohne Ablehnung.
Die DSRC-Schnittstelle zu den Kontrolleinheiten kann mit den übermittelten Masterkeys KM_CONTROL_MAC1 und KM_CONTROL_AC vollständig und korrekt betrieben werden.
Die MAC1-Prüfung der DSRC-Kontrolldaten ist erfolgreich.
Eingabedaten:Der EETS-Anbieter übermittelt folgende Trust-Objekts:
KM_CONTROL_MAC1
KM_STB_MAC1
KM_CONTROL_AC
KM_STB_AC
Akteur:EETS-Anbieter (Übertragung der Masterkeys),
Mauterheber (Quittierung)
Bemerkungen:Stützbaken werden in Phase 1 der Gebrauchstauglichkeitsprüfung nicht betrachtet. Daher entfällt die Verifikation der Masterkeys durch Prüfung der Kommunikation an dieser Schnittstelle (SST303).

Tabelle 54 Prüffallvorgabe: Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber

6.11 Technischer Zustand Bordgerät

Prüffallvorgabe: Abfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts

ID:P1-TZB-016-001
Beschreibung:Aufgrund der Vorgangsbearbeitung Rückerstattung und Reklamationen werden vom Mauterheber Informationen zum technischen Zustand zu einem Bordgerät benötigt. Diese werden organisatorisch via E-Mail durch den Mauterheber beim EETS-Anbieter mit Vergabe eines eindeutigen Aktenzeichens angefragt.
Der EETS-Anbieter ermittelt die benötigten Informationen zu dem Bordgerät und sendet diese per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an den Mauterheber zurück.
Prüfkriterien:Die durch den Mauterheber ausgelöste Abfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts wird durch den EETS-Anbieter korrekt per E-Mail beantwortet.
Vorbedingungen:Das Bordgerät, auf welches sich die Abfrage bezieht, hat im angefragten Zeitraum mindestens einen Zustandswechsel in der Empfangsbereitschaft.
Erwartetes Ergebnis:Die Antwort-E-Mail des EETS-Anbieters mit den Informationen zum angefragten Bordgerät wird innerhalb von drei Werktagen vom Mauterheber empfangen. Die seitens des EETS-Anbieters ermittelten Informationen werden dem Mauterheber korrekt und vollständig über den vorgesehenen Übertragungsweg bereitgestellt.
Eingabedaten:Der EETS-Anbieter nutzt folgende, per E-Mail vom Mauterheber erhaltenen Angaben, um in seinem System die benötigten Informationen zu dem angefragten Bordgerät zu ermitteln:
ID des Bordgeräts
ID des EETS-Users
KFZ-Kennzeichen (einschließlich der Nationalität)
Zeitraum, zu dem der Mauterheber Angaben erwartet
Firmenname (sofern angegeben)
Akteur:Mauterheber (Abfrage zum technischen Zustand),
EETS-Anbieter (Antwort per E-Mail)
Bemerkungen:keine

Tabelle 55 Prüffallvorgabe: Anfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts

7 Prüffallvorgaben-übergreifend zu verwendende Daten

7.1 Stammdaten

Zur Durchführung der Prüffallvorgaben kommen vorgegebene Daten für fiktive EETS-Nutzer zur Verwendung, denen Fahrzeuge und Bordgeräte zugeordnet sind. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zu verwendende Konstellation von Nutzer, Fahrzeug und Bordgerät:

Lfd. Nr.NutzerFahrzeugBordgerät
 1NZ_01FZ_01BG_01
 2NZ_01FZ_02BG_02
 3NZ_03FZ_03BG_03
 4NZ_02FZ_04BG_04
 5NZ_04FZ_05BG_05
 6NZ_05FZ_06BG_06
 7NZ_05FZ_07BG_07
 8NZ_05FZ_08BG_08
 9NZ_06FZ_09BG_09
10NZ_07FZ_10BG_10
11NZ_02FZ_11BG_11
12NZ_02FZ_12BG_12
13NZ_08FZ_13BG_13
14NZ_08FZ_14BG_14

Tabelle 56: Stammdatenzuordnung

Jeder Nutzer, jedes Fahrzeug und jedes Bordgerät wird in dieser Tabelle durch einen eindeutigen Bezeichner identifiziert. Details zu jedem Nutzer beziehungsweise jedem Fahrzeug werden nachfolgend beschrieben. Zu den Bordgeräten, die EETS-Anbieter spezifisch sind, werden außer der eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Fahrzeug keine weiteren Vorgaben gemacht.

7.1.1 Adressdaten der EETS-Nutzer

Die nachfolgende Übersicht zeigt die fiktiven EETS-Nutzer, die der EETS-Anbieter in seinem Teilsystem zur Durchführung der Prüffälle zu verwenden hat. Die Nutzer werden im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben zur Schnittstelle SST 002 angelegt. Zur Referenzierung ist jedem Nutzer eine eindeutige Nutzer-ID zugeordnet. Die Attribute sind durch die Schnittstellspezifikation „SST 002b - User-Details“ definiert.

Nutzer-IDNZ_01NZ_02NZ_03NZ_04NZ_05
addresseeRoleDescriptorz.Hd.z.Hd.
organisationNameMusterfirma AGExport RussiaMüller Import Gmbh
organisationUnitAbteilung Muster
FunctionGeschäftsführung
formOfAddressHerrMr.Mr.Frau
QualificationDr.Dr.
Surname-–MustermannIwanowLindebergMüller Sander
givenNameMaxIwanJohan WolfgangMiriam
deliveryServicePointPostfach 22399Postfach 99888
ThoroughfareMusterstrasse 11Krasnaja Ploschtschad 3Södra Tollgatan 3
postCode89073707711090122114010875
TownUlmLeinfelden-EchterdingenMoskauMalmöBerlin
RegionBaden-WürttembergBaden-WürttembergBerlin
CountryDeutschlandDeutschlandRussiaSwedenDeutschland
phoneInternationalDiallingCode+49+49+370+46+49
phoneDiallingCode12373149523430
phoneSubscriberNumber456789082378966677889923765875553310
mobileInternationalDiallingCode+49+370+46+49
mobileDiallingCode98049510171
mobileSubscriberNumber34656865565342565646412345678
faxInternationalDiallingCode+49+49+370+46
faxDiallingCode123731495234
faxSubscriberNumber4567891082378910667788102376510
Emailinfo@musterfirma.demax.mustermann@mustermann.comj.lindeberg@lindeberg.commiriam.mueller@mueller-gmbh.de

Tabelle 57: EETS-Nutzerdaten Teil 1

Nutzer-IDNZ_06NZ_07NZ_08NZ_09NZ_10
addresseeRoleDescriptorz.Hd.z.Hd.
organisationNameBeispiel AGKaKi GmbH
organisationUnitAbteilung Beispiel
FunctionGeschäftsführung
formOfAddressMr.Mrs.FrauHerr
QualificationDr.
SurnameHoferHerodiasScholzKandleinGeiseler
givenNameHeinzAristotélisClémentKirstenFranz
deliveryServicePointPostfach 12345Postfach 33468
ThoroughfareAm Europaplatz 1Leoforos SyngrouUranusstraße 24
postCodeA-1220105 64506720611889073
TownWienAthenKölnHalle/SaaleUlm
RegionNordrhein-WestfalenSachsen-Anhalt
CountryÖsterreichGreeceDeutschlandDeutschland
phoneInternationalDiallingCode+43+49+49
phoneDiallingCode70231345731
phoneSubscriberNumber1376555340512435687
mobileInternationalDiallingCode+43+49
mobileDiallingCode664169
mobileSubscriberNumber155376588779060726488
faxInternationalDiallingCode+43
faxDiallingCode70231
faxSubscriberNumber13765
Emailhofer.heinz@hofer.atkarsten.scholz@beispiel-ag.defranz.geiseler@geiseler.com

Tabelle 58: EETS-Nutzerdaten Teil 2

7.1.2 Fahrzeugdaten der EETS-Nutzer

Die nachfolgende Übersicht zeigt die fiktiven Fahrzeuge, die der EETS-Anbieter in seinem Teilsystem zur Durchführung der Prüffälle zu verwenden hat. Die Fahrzeuge werden im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben zur Schnittstelle SST 002 angelegt. Zur Referenzierung ist jedem Fahrzeug eine eindeutige Fahrzeug-ID zugeordnet. Die Attribute sind durch die Schnittstellspezifikation „SST 002b - User-Details“ bzw. „SST 006 - Abschnittsbezogene Erhebungsdaten“ definiert. Nicht vorgegebene Attributwerte sind EETS-Anbieter spezifisch zu füllen. Weitere durch die Schnittstellenspezifikation definierte, aber hier nicht aufgeführte Attribute, sind für die Prüfung nicht relevant.

Fahrzeug-IDFZ_01FZ_02FZ_03FZ_04FZ_05
Pan
validityBegin
countryCodeDESERUATDE
alphabetIndicatorlatinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1
licencePlateNumberSK K 2512CGJ 666A798AP 177K510BVMÜ BY 2698
obeId
euroValueEeveuro-4euro-3euro-2euro-1
vehicleIdentificationNumberWVWZZZ1JZ3W386752WDD1690071J236589W0L000051T2123456WP0000051T2123456WVWZZZ1JZ3W123456
vehicleMaxLadenWeight (10 kg)1400145018001300749
vehicleTrainMaximumWeight (10 kg)33003400400026001800
vehicleWeightUnladen (10 kg)700730750760500
tractorAxles22322
dieselEmissionValues: unitTypemg-kWhmg-kWhmg-kWhmg-kWhmg-kWh
dieselEmissionValues: value151990140350
vehicleSpecificCharacteristics: engineCharacteristics44444
vehicleSpecificCharacteristics: descriptiveCharacteristics00000
vehicleSpecificCharacteristics: characteristicsFutureUse00000
pmfRequired00000
EuropeanVehicleGroupGroup 5Group 5Group 5Group 5Group 4 bzw. 5

Tabelle 59: Fahrzeugdaten Teil 1

Fahrzeug-IDFZ_06FZ_07FZ_08FZ_09FZ_10
Pan
validityBegin
countryCodeFRSKESGRDE
alphabetIndicatorlatinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1
licencePlateNumberAB 836 RTBA 485AS5776 CNSIZB 4320SK KR 49
obeId
euroValueeuro-1euro-3noEntryeuro-5euro-2
vehicleIdentificationNumberWVMZZZ1JZ3H246891WDD1690071F236666WVWZZZ5KZ3M123456WDD1690071B237676WVWZZZ1JZ3W123459
vehicleMaxLadenWeight17501700135017501740
vehicleTrainMaximumWeight25902600320039503940
vehicleWeightUnladen950740710740730
tractorAxles22233
dieselEmissionValues: unitTypemg-kWhmg-kWhmg-kWhmg-kWhmg-kWh
dieselEmissionValues: value340851413135
vehicleSpecificCharacteristics: engineCharacteristics44444
vehicleSpecificCharacteristics: descriptiveCharacteristics00000
vehicleSpecificCharacteristics: characteristicsFutureUse00000
pmfRequired00000
EuropeanVehicleGroupGroup 5Group 5Group 5Group 5Group 5

Tabelle 60: Fahrzeugdaten Teil 2

Fahrzeug-IDFZ_11FZ_12FZ_13FZ_14
Pan
validityBegin
countryCodeSEDEDEDE
alphabetIndicatorlatinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1latinAlphabetNo1
licencePlateNumberPCJ948UL LA 33BC LF 456HDH OW 99
obeId
euroValueeuro-4euro-4euro-3euro-3
vehicleIdentificationNumberWDD1690071X568863WVMZZZ1JZ3W776259WVMYYY1JZ3W565135WVMXXX1JZ3W731686
vehicleMaxLadenWeight1730130012901280
vehicleTrainMaximumWeight3930310021002050
vehicleWeightUnladen720690680670
tractorAxles3222
dieselEmissionValues: unitTypemg-kWhmg-kWhmg-kWhmg-km
dieselEmissionValues: value18172020
vehicleSpecificCharacteristics: engineCharacteristics4444
vehicleSpecificCharacteristics: descriptiveCharacteristics0000
vehicleSpecificCharacteristics: characteristicsFutureUse0000
pmfRequired0011
EuropeanVehicleGroupGroup 5Group 5Group 5Group 5

Tabelle 61: Fahrzeugdaten Teil 3

7.1.3 Update Mautbasisdaten

Für das Betriebsdaten-Update sind gegenüber der aktuellen Version folgende Änderungen in den Mautbasisdaten vorzusehen:

Änderung der Tarifparameter:

InhaltBeschreibungWert
Erhöhung MauttarifErhöhung der Infrastrukturkosten je km:+ 0,022 €
Ortsklasse 2Erhöhung der luftverschmutzungsabhängigen Kosten je km:+ 0,012 €
Ortsklasse 3Erhöhung der lärmabhängigen Kosten je km:+ 0,017 €
Zeitklasse 2Zuschlag auf den Mautsatz ab 12.00 Uhr:+ 50 %

Tabelle 62: Update der Tarifparameter

Berücksichtigung der Orts- und Zeitklassen in den Mautbasisdaten:

IDVonBisOrtsklasseZeitklasse
4116Köln-West, KreuzFrechen11
830FrechenKöln-West, Kreuz11
2556Köln-West, KreuzKöln-Klettenberg22
1060Köln-KlettenbergContainerbahnhof Köln-Eifeltor22
3906Containerbahnhof Köln-EifeltorKöln-Süd, Kreuz22
2021Köln-Süd, KreuzContainerbahnhof Köln-Eifeltor22
3903Containerbahnhof Köln-EifeltorKöln-Klettenberg22
1175Köln-KlettenbergKöln-West, Kreuz22
3967Köln-BayenthalKöln-Süd, Kreuz31
3660Köln-Süd, KreuzKöln-Bayenthal31

Tabelle 63: Update Orts- und Zeitklassen

Einführung einer neuen Gewichtsklasse (GK3) für Fahrzeuge über 18 t: Tarif + 0,05 €

7.2 Fahrszenarien

Die nachfolgenden Fahrszenarien beschreiben die in den Prüffallvorgaben durchzuführenden Fahrten:

FS_IDSzenarioBemerkungVorgaben
FS_01Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555
ohne Konfigurationsänderungen
eine Einfahrt
eine Ausfahrt
Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: zwei
Einfahrt → Wesseling
Ausfahrt → Bornheim (Rhld.)
FS_02Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555
ohne Konfigurationsänderungen
eine Einfahrt
eine Durchfahrt
eine Ausfahrt
Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: zwei
Einfahrt → Bornheim (Rhld.)
Durchfahrt → Wesseling
Ausfahrt → Godorf
FS_03Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren von Einfahrt, Durchfahrt und Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555
ohne Konfigurationsänderungen
eine Einfahrt
eine Durchfahrt
eine Ausfahrt
eine Einfahrt
eine Ausfahrt
Zugfahrzeug mit 2-Achs-Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: fünf
Einfahrt → Godorf
Durchfahrt → Wesseling
Ausfahrt → Bornheim (Rhld.)
Einfahrt → Bornheim (Rhld.) (Richtung Köln)
Ausfahrt → Wesseling
FS_04Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A4
Änderung der Fahrzeugparameter während der Fahrt
Änderung der Achszahl von zwei auf fünf
eine Einfahrt
vier Durchfahrten (drei Durchfahrten, dann Änderung der Fahrzeugparameter, dann eine Durchfahrt)
eine Ausfahrt
Änderung der Parameter müssen bei Stillstand des Fahrzeugs, d. h. auf einem öffentlichen Parkplatz durchgeführt werden.Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: zwei
Einfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor (in Richtung Aachen)
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz
Durchfahrt → Frechen Nord
– Rasthof Frechen Nord
3-Achs-Anhänger wird angekoppelt
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: fünf
Durchfahrt → Kerpen, Kreuz
Ausfahrt → Kerpen
FS_05Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A4
Änderung der Fahrzeugparameter während der Fahrt
Änderung der Achsklasse (Achszahl vier auf Achszahl zwei)
Änderung der Gewichtsklasse (< 7,5 t)
eine Einfahrt
vier Durchfahrten (drei Durchfahrten, dann Änderung der Fahrzeugparameter, dann eine Durchfahrt)
eine Ausfahrt
Änderung der Parameter müssen bei Stillstand des Fahrzeugs, d. h. auf einem öffentlichen Parkplatz durchgeführt werden.Zugfahrzeug mit 2-Achs-Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: vier
Einfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor (in Richtung Aachen)
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz
Durchfahrt → Frechen Nord
– Rasthof Frechen Nord
2-Achs-Anhänger wird abgekoppelt
Deklaration Gewicht: < 7,5 t
Deklaration Achszahl: zwei
Durchfahrt → Kerpen, Kreuz
Ausfahrt → Kerpen
FS_06Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A4
Bordgerät wird gesperrt
eine Einfahrt
vier Durchfahrten (drei Durchfahrten, dann Sperrung des Bordgeräts, dann eine Durchfahrt)
eine Ausfahrt
Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: zwei
Einfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor (in Richtung Aachen)
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz
Durchfahrt → Frechen Nord
– Rasthof Frechen Nord
Bordgerät wird auf die Blacklist gesetzt
Durchfahrt → Kerpen, Kreuz
Ausfahrt → Kerpen
FS_07Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555, A4 und A1
von 00.00 bis 11.59 Uhr
zwei Einfahrten
acht Durchfahrten
zwei Einfahrten
von 12.00 bis 23.59 Uhr
(gleiche Strecke)
zwei Einfahrten
acht Durchfahrten
zwei Einfahrten
Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t
Deklaration Achszahl: zwei
ab 00.00 bis 11.59 Uhr
Einfahrt → Köln-Bayenthal (A555)
Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz (A4 in Richtung Aachen)
Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz (A1 in Richtung Euskirchen)
Ausfahrt → Frechen
Einfahrt → Frechen
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor
Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz
Ausfahrt → Köln-Bayenthal
ab 12.00 bis 23.59 Uhr
Einfahrt → Köln-Bayenthal (A555)
Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz (A4 in Richtung Aachen)
Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz (A1 in Richtung Euskirchen)
Ausfahrt → Frechen
Einfahrt → Frechen
Durchfahrt → Köln-West, Kreuz
Durchfahrt → Köln-Klettenberg
Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor
Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz
Ausfahrt → Köln-Bayenthal
FS_08erste Fahrt:
Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555 ohne Anhänger
ohne Konfigurationsänderungen
eine Einfahrt
eine Durchfahrt
eine Ausfahrt
zweite Fahrt:
Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555 mit Anhänger
Änderung der Achsklasse (Achszahl zwei auf Achszahl vier) und Änderung der Gewichtsklasse (> 18 t) eine Einfahrt
eine Durchfahrt
eine Ausfahrt
Änderung der Parameter muss vor Beginn der zweiten Fahrt durchgeführt werden.erste Fahrt:
Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t, < 18 t
Deklaration Achszahl: zwei
Einfahrt → Bornheim (Rhld.)
Durchfahrt → Wesseling
Ausfahrt → Godorf
zweite Fahrt:
Zugfahrzeug mit Anhänger
Deklaration Gewicht: > 18 t
Deklaration Achszahl: vier
Einfahrt → Bornheim (Rhld.)
Durchfahrt → Wesseling
Ausfahrt → Godorf

Tabelle 64: Fahrszenarien


Anhang C: Abdeckungsmatrix Prüfszenarien – Prüffälle