Ausfertigungsdatum: 20.03.2018
(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Dokumentenhistorie
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung des Dokuments
1.2 Referenzen/Grundlagen
1.3 Überblick/Aufbau des Dokuments
2 Allgemeine Voraussetzungen
2.1 Vorgaben und daraus abgeleitete Prüfverfahren
2.2 Prüforganisation und -planung
2.3 Durchführung von Inspektionen
2.4 Verantwortlichkeiten
2.5 Kriterien für das Bestehen von Prüfungen
2.6 Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen
2.7 Prüfergebnisse
2.8 Quality Gates
2.9 Kriterien für den Abbruch von Prüfungen
2.10 Risikomanagement
3 Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1)
3.1 Übersicht Prüfszenario
3.2 Schwerpunkte der Prüfung
3.3 Quality Gate – QG1
4 Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen (Prüfblock 2 – Phase 1)
4.1 Prüfgegenstand und Ziel
4.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
4.3 Vorgehensweise und Dokumentation
4.4 Übersicht über die Prüfszenarien
4.5 Quality Gate – QG2
5 Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2)
5.1 Prüfgegenstand und Ziel
5.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
5.3 Übersicht Prüfszenarien
5.3.1 P2-001 – korrekte Mauterhebung
5.3.2 P2-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr
5.3.3 P2-003 – Überwachung des EETS-Anbieters
5.3.4 P2-004 – Änderung der Maut-Basisdaten
5.3.5 P2-005 – korrekte Kontrollprozesse
5.4 Quality Gate – QG3
6 Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3)
6.1 Prüfgegenstand und Ziel
6.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
6.3 Übersicht Prüfszenarien
6.3.1 P3-001 – korrekte Mauterhebung
6.3.2 P3-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr
6.3.3 P3-003 – Überwachung des EETS-Anbieters
6.3.4 P3-004 – Änderung der Maut-Basisdaten
6.3.5 P3-005 – korrekte Kontrollprozesse
6.4 Quality Gate – QG4
Anhang A: | Vorgaben für Prüfprotokolle und -berichte |
Anhang A.1: | Prüfprotokoll für den einzelnen Prüffall (Phasen 1 und 2) |
Anhang A.2: | Prüfbericht für Prüfszenario |
Anhang A.3: | Abschlussbericht für jede Prüfphase |
Anhang B: | Prüffallvorgaben Schnittstellenprüfung |
Anhang C: | Abdeckungsmatrix Prüfszenarien – Prüffälle |
Abbildung 1: Testumgebung Phase 1
TabellenverzeichnisTabelle 1: | Prüfszenario für die Dokumentenprüfung |
Tabelle 2: | Schwerpunkte bei der Prüfung der Dokumentation |
Tabelle 3: | Verantwortlichkeit für die Ausrüstung der Prüfumgebung |
Tabelle 4: | Liste der Prüfszenarien für Phase 1 – Schnittstellentest |
Tabelle 5: | Struktur der Prüffallvorgaben |
Tabelle 6: | Liste der Prüfszenarien für Phase 2 – Probebetrieb |
Tabelle 7: | Liste der Prüfszenarien für Phase 3 – Pilotbetrieb |
Version | Datum | Bearbeiter | Bearbeitung/Änderung |
---|---|---|---|
0.01 | 02.11.2010 | BAG, TÜV | Erstellung Gliederungsentwurf |
0.91 | 17.07.2012 | RTDE | Fertigstellung |
0.93 | 13.05.2013 | RTDE | Komplettüberarbeitung zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen |
0.94 | 13.11.2014 | BAG | Anpassung an aktuelle Version der Gebietsvorgaben |
1.00 | 04.10.2017 | BAG, RT | Grundlegende Überarbeitung: Anpassung an aktuelle Schnittstellenversionen und Umstellung der Prüfumgebung beim BAG. |
1.1 | 05.10.2018 | BAG, RT | Ergänzung um Kompatibilitätstests |
1.2 | 26.02.2019 | BAG, RT | Anpassung 6.4 |
1.1 Zielsetzung des Dokuments
Das vorliegende Prüfkonzept enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit und gibt die Rahmenbedingungen für das vom EETS-Anbieter zu erstellende Prüfprogramm vor.
1.2 Referenzen/Grundlagen
Dem Prüfkonzept liegen das in Dokument A – Verfahrensbeschreibung beschriebene Verfahren der Gebrauchstauglichkeitsprüfung sowie die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG zugrunde. Alle dort vorgenommenen Festlegungen gelten übergreifend für die Inhalte des Prüfkonzepts und für das durch den EETS-Anbieter zu erstellende Prüfprogramm.
1.3 Überblick/Aufbau des Dokuments
Das Prüfkonzept ist gemäß der in Dokument A festgelegten Inhalte der Prüfblöcke „Prüfung der Dokumentation“ (Prüfblock 1) und „Durchführung des Prüfprogramms“ (Prüfblock 2) aufgebaut.
Nummer 2 beschreibt allgemeine, für alle Prüfungen im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung geltende Vorgaben und Voraussetzungen.
Nummer 3 beschreibt die Vorgaben für die Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters (Prüfblock 1).
Nummer 4 enthält die Vorgaben für die Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen (Prüfblock 2 – Phase 1).
Nummer 5 enthält die Vorgaben für den Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2).
Nummer 6 enthält die Vorgaben für den Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3).
Im Prüfkatalog sind spezifische Vorgaben der für die Schnittstellenprüfung (Prüfblock 2 – Phase 1) relevanten Prüfszenarien zusammengefasst. Die Vorgaben für die Tests zum Nachweis der Kompatibilität zwischen den Bordgeräten des EETS-Anbieters und den Kontrolleinrichtungen des deutschen Mautsystems werden in einem gesonderten Testkatalog dokumentiert.
2 Allgemeine Voraussetzungen2.1 Vorgaben und daraus abgeleitete Prüfverfahren
Das Prüfkonzept basiert auf den Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG und enthält Prüfszenarien und Prüffallvorgaben, die anhand der in Dokument A definierten Stufen des Verfahrens zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit strukturiert sind.
Der Mauterheber behält sich im Einzelfall vor, dem Prüfkonzept weitere Inhalte hinzuzufügen und/oder bereits festgeschriebene Inhalte abzuändern.
2.2 Prüforganisation und -planung
Das vom EETS-Anbieter erstellte Prüfprogramm bildet die Grundlage für die Organisation und Planung aller Prüfphasen. Im Rahmen der Abstimmung des Prüfprogramms werden die zeitliche Planung des Prüfablaufs und die Spezifikation der Prüffälle mit Bezug auf die in diesem Dokument vorgegebenen Prüfszenarien und Prüffallvorgaben der einzelnen Prüfphasen festgelegt.
In diesem Kontext werden auch die Termine für die Bereitstellung des Prüfprogramms und für die Bereitstellung und Beschaffung des Prüfgeräts (Bordgeräte etc.) seitens des EETS-Anbieters festgelegt.
Zur Vorbereitung jeder einzelnen Prüfphase übermittelt der EETS-Anbieter dem Mauterheber die konkrete Planung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Prüfungen.
Übergreifend gelten alle in Dokument A genannten Fristen.
2.3 Durchführung von Inspektionen
Zu jedem Zeitpunkt der Gebrauchstauglichkeitsprüfung kann der Mauterheber Inspektionen beim EETS-Anbieter durchführen, wenn aus seiner Sicht andere Prüfmethoden unzureichend sind, die Einhaltung der Vorgaben des Mauterhebers zu bewerten.
Der Mauterheber kündigt dem EETS-Anbieter die Durchführung einer Inspektion an und gibt ihm die Inhalte der Inspektion sowie Hinweise zu den vom EETS-Anbieter bereitzustellenden Unterlagen bekannt. Die relevanten Unterlagen müssen dem Mauterheber mindestens zwei Wochen nach Mitteilung bereitgestellt werden.
Anhand der Unterlagen identifiziert der Mauterheber die Schwerpunkte für die Inspektionstätigkeiten. Auf Grundlage der identifizierten Schwerpunkte stimmen beide Parteien Ort und Zeit der Inspektionen ab.
Die Inspektionen werden durch den Mauterheber mit Unterstützung des EETS-Anbieters durchgeführt.
Die Ergebnisse der Inspektionen haben bei der Entscheidung über die Gebrauchstauglichkeit, bezogen auf die Quality Gates, denselben Stellenwert wie die Ergebnisse der Prüfungen der einzelnen Prüfphasen (Schnittstellenprüfungen, Probebetrieb und Pilotbetrieb). Die Bewertung der Ergebnisse der Inspektionen erfolgt in einem vom Mauterheber zu erstellenden Inspektionsbericht.
2.4 Verantwortlichkeiten
Der Mauterheber hat innerhalb der Prüfungen folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des EETS-Anbieters innerhalb der Prüfungen lauten wie folgt:
2.5 Kriterien für das Bestehen von Prüfungen
Für alle Prüfungen (Prüfszenarien, Prüffälle und Inspektionen) gelten die gleichen unten aufgeführten Bewertungskriterien.
Kriterien für eine bestandene Prüfung sind:
In allen anderen Fällen kann eine Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.
2.6 Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen
Die Durchführung der Prüfungen ist so zu planen, dass sie in angemessener Zeit, mit angemessenen technischen und personellen Ressourcen durchgeführt werden kann. Eine kontinuierliche Durchführung wird bevorzugt.
Für den Fall, dass einzelne Prüfungen aus nicht vorhersehbaren Gründen unterbrochen werden müssen, ist der Mauterheber unverzüglich zu informieren. Das weitere Vorgehen legt der Mauterheber in Abstimmung mit dem EETS-Anbieter fest.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Unterbrechung der Prüfung möglich. Eine Unterbrechung ist im Prüfprotokoll zu dokumentieren, und der Aufsatzpunkt zur Wiederaufnahme der Prüfung ist zu beschreiben.
Sämtliche Prüfdaten müssen im Fall einer Unterbrechung und Wiederaufnahme einer Prüfung durch den EETS-Anbieter archiviert werden. Den Prüfdaten müssen in diesem Fall eindeutige Kennnummern (IDs) zugewiesen und diese in den Prüfprotokollen entsprechend referenziert werden.
2.7 Prüfergebnisse
Es gelten die Vorgaben für die Dokumentation der Prüfergebnisse aus Anhang A. Die entsprechende Detailtiefe für die Dokumentation ist den Prüfszenarien zu entnehmen.
Darüber hinausgehende Anforderungen sind in den Beschreibungen der jeweiligen Prüfszenarien definiert.
2.8 Quality Gates
Die folgenden Quality Gates definieren die Kriterien für das Bestehen eines Prüfblocks beziehungsweise einer Prüfphase der Gebrauchstauglichkeitsprüfung:
Für das Bestehen des Quality Gates in Prüfblock 1 gelten die folgenden Kriterien:
Für das Bestehen der Quality Gates in Prüfblock 2 (QG2 bis QG4) gelten folgende Kriterien:
Voraussetzung für den Übergang in eine nächste Prüfphase ist, dass im Rahmen der durchgeführten Prüfungen keine Fehler gemäß Nummer 2.5 festgestellt wurden. Alle im Rahmen einer Prüfphase aufgetretenen Fehler müssen im Rahmen derselben Prüfphase behoben und nachgeprüft worden sein. Abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Änderungen am Teilsystem des EETS-Anbieters müssen eventuell auch Prüfungen aus vorherigen Prüfphasen wiederholt werden.
2.9 Kriterien für den Abbruch von Prüfungen
Der Mauterheber kann einzelne Prüfungen, Prüfphasen oder im schwerwiegenden Fall auch die Gebrauchstauglichkeitsprüfung abbrechen, wenn:
Abbrüche und Wiederaufnahme von Prüfungen durch den EETS-Anbieter sind nur in Abstimmung mit dem Mauterheber zulässig. Daraus kann sich gegebenenfalls die Notwendigkeit zur Neuplanung des Prüfprogramms ergeben.
2.10 Risikomanagement
Dem EETS-Anbieter wird empfohlen, ein Risikomanagement für das gesamte Prüfprogramm durchzuführen. Ein geeignetes Risikomanagement kann sich z. B. an den folgenden internationalen Standards orientieren:
3.1 Übersicht Prüfszenario
Prüfblock 1 umfasst das folgende Prüfszenario:
Prüfszenario | Beschreibung |
---|---|
P0-001 | Prüfung der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters |
Tabelle 1: Prüfszenario für die Dokumentenprüfung
Mit Hilfe der Dokumentenprüfung des EETS-Anbieters soll die Einhaltung der für das BFStrMG geltenden Gebietsvorgaben bewertet werden. Der Mauterheber prüft dabei, ob und wie der EETS-Anbieter beabsichtigt, die Vorgaben des Mauterhebers zu erfüllen. Je besser die Dokumentation die Erfüllung der Gebietsvorgaben beschreibt, desto zügiger kann die Dokumentenprüfung abgeschlossen werden, da Rückfragen aufgrund von Unklarheiten oder Nachforderung von weiteren Dokumenten vermieden werden können. Grundsätzlich werden alle in der Dokumentation enthaltenen Informationen und Beschreibungen hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit und Korrektheit geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte für jede einzelne Vorgabe sind in Nummer 3.2 beschrieben.
Hinsichtlich der beizustellenden Dokumentation muss der EETS-Anbieter Folgendes berücksichtigen:
Es wird empfohlen, dass die vom EETS-Anbieter bereitzustellende Dokumentation inhaltlich Folgendes umfasst:
3.2 Schwerpunkte der Prüfung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Schwerpunkte aufgeführt, die bei der Dokumentenprüfung vorrangig betrachtet werden. Der Mauterheber prüft in dieser Phase anhand der Dokumentation des Teilsystems des EETS-Anbieters, ob und wie der EETS-Anbieter beabsichtigt, die Vorgaben des Mauterhebers zu erfüllen.
Vorgabe | Schwerpunkte der Prüfung | Kategorie | |
---|---|---|---|
Nr. | Kurzbeschreibung | ||
wirtschaftliche Vorgaben | |||
1 | Sicherheit – Bankgarantie oder gleichwertiges Finanzinstrument | Prüfung der ausreichenden Höhe der initialen Bankgarantie
Prüfung Kreditinstitut: „Europäischer Pass“, Rating-Wert für Langfrist- und Kurzfristverbindlichkeiten mindestens der Kreditqualitätsstufe 2 der harmonisierten Ratingskala des Rahmenwerks für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem Prüfung, dass es sich um eine revolvierende Bankgarantie auf erstes Anfordern handelt Prüfung des Prozesses, der die aktuelle Höhe der Bankgarantie ermittelt und eine Anpassung auslöst | finanzielle Vorgabe |
2 | Gebühren | Prüfung vor jeder Verfahrensphase, ob Gebührenzahlungen gemäß Entgeltordnung geleistet wurden | finanzielle Vorgabe |
3 | Mautauskehr | Prüfung, ob die Risikobetrachtung des EETS-Anbieters alle verlangten Haftungsrisiken mit abdeckt | finanzielle Vorgabe |
4 | Verlust von Mauteinnahmen | Prüfung, ob das Risiko abgedeckt ist (siehe Prüfung zur Bankgarantie) | finanzielle Vorgabe |
5 | gesamtschuldnerische Haftung | Prüfung des Prozesses, der die Umsetzung der Vorgabe betrifft, insbesondere zum Nachweis, dass es sich nicht um das Bordgerät des EETS-Anbieters handelt bzw. eine Nutzung ausgeschlossen war | finanzielle Vorgabe |
6 | Verzug | Prüfung der Prozesse, die die Zahlungsfristen betreffen, insbesondere das Vorhandensein eines „Prozesszweiges“, der die Verzugszinsen berücksichtigt
Berücksichtigung des korrekten Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank | finanzielle Vorgabe |
7 | Beachtung des Haushaltsrechts | Prüfung, dass der EETS-Anbieter die Einhaltung der in der Vorgabe genannten Ordnungen, Vorschriften etc. akzeptiert | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
8 | Berechnung der Mauteinnahmen | Prüfung, ob die Berechnung der Mauteinnahmen in Euro erfolgt | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
9 | Mauterhebung und Mautauskehr | Prüfung des Prozesses zur Buchung auf das Abwicklungskonto
Prüfung der Einhaltung der Zeitvorgaben bzw. Fristen bei den verschiedenen Zahlungsarten hinsichtlich der Buchungen | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
10 | Mautabrechnung | Prüfung des Abrechnungsprozesses auf Vollständigkeit
Prüfung wie der Abrechnungsprozess qualitätsgesichert wird, damit eine korrekte Abrechnung der Maut in allen Fallkonstellationen sichergestellt wird Prüfung, wie mit Fehlern umgegangen wird | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
11 | Bericht über Mauteinnahmen | Prüfung Tagesbericht auf Übereinstimmung Layout und Format, inklusive der rechnungsbegründenden Unterlagen
Prüfung des Prozesses der sicherstellt, dass die Zeitvorgabe eingehalten wird Prüfung der Einhaltung der vom Mauterheber vorgegebenen Spezifikation zum Tagesbericht (siehe Vorgabe 16) | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
12 | Überwachung des EETS-Anbieters | Prüfung der Einhaltung der vom Mauterheber vorgegebenen Spezifikation der Schnittstellen – abschnittsbezogene Erhebungsdaten, Mautbuchungsnachweise
Prüfung, ob ein Archivierungsprozess für die oben genannten Daten vorgesehen ist und ob die Mindestspeicherdauer von vier Monaten berücksichtigt wird | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
13 | manuelle Korrektur von Daten | Prüfung, ob ein Prozess vorgesehen ist, mit dem eine manuelle Korrektur von abrechnungsrelevanten Daten vorgenommen werden kann. Der EETS-Anbieter muss berücksichtigen, dass der Auslöser für einen solchen Korrekturprozess auch der Mauterheber sein kann
Prüfung, ob dieser Prozess die Revisionsfestigkeit, die eindeutige Nachvollziehbarkeit von vorgenommenen Änderungen, sicherstellt Prüfung, wie sichergestellt wird, dass dieser Prozess vor Missbrauch zuverlässig geschützt wird | Vorgabe zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen |
technisch-organisatorische Vorgaben | |||
14 | Kompatibilität der EETS-Teilsysteme | Die Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Dokumentation unter dem Aspekt des Zusammenspiels der beiden Teilsysteme. Eine spezielle Prüfung auf einzelne Aspekte ist hier nicht zielführend. Die Prüfung geht über die Schnittstellenprüfung (siehe Vorgabe 16) hinaus | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
15 | Beeinflussung des nationalen Mautsystems | Prüfung, ob das Teilsystem des EETS-Anbieters das EETS-Teilsystem des Mauterhebers, das Kontrollsystem oder externe Anwendungen negativ beeinflusst | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
16 | Funktionen des EETS-
Teilsystems | Prüfung, ob alle Geschäftsprozesse vollständig und plausibel beschrieben sind
Prüfung, ob die Spezifikation des Teilsystems des EETS-Anbieters alle für die Erbringung des EETS erforderlichen Einrichtungen umfasst | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
17 | Zeitbasis | Prüfung, ob ein Prozess zur Sicherstellung der Verwendung der Zeitbasis des EETS-Teilsystems des Mauterhebers vorgesehen ist und ob dieser plausibel die Einhaltung der Vorgabe belegt
Prüfung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen sind | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
18 | Schnittstellen | Prüfung, ob alle vom Mauterheber vorgegebenen Schnittstellen berücksichtigt und korrekt spezifiziert wurden
Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte, die Formate und die Übertragung der jeweiligen Datenobjekte. Maßgeblich sind die in den Vorgaben für das EETS-Gebiet genannten Datenobjekte des Mauterhebers | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
19 | Schwarze Liste | Prüfung, ob ein Prozess vorgesehen ist, der sicherstellt, dass Einträge auf der Schwarzen Liste (Blacklist) nur dann vorgenommen werden, wenn das Bordgerät tatsächlich gesperrt ist. Dabei ist darauf zu achten, dass alle denkbaren Fälle (z. B. technischer Defekt des Bordgeräts, Bordgerät kann per GSM nicht erreicht werden) in dem Prozess berücksichtigt sind
Prüfung der Spezifikation des Bordgeräts dahingehend, ob unterbunden wird, dass die Erhebungsbereitschaft signalisiert wird, obwohl der EETS-Anbieter das Gerät gesperrt hat Prüfung auf vollständige Übermittlung der Blacklist | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
20 | Nutzerliste | Prüfung auf regelmäßige Übermittlung der Nutzerliste im vorgegebenen Format zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Kontrolle und Ahndung durch den Mauterheber | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
21 | Trustobjects | Prüfung, ob vorgesehen ist, dass sicherheitsrelevante Daten (Trustobjects) über die Schnittstelle 004 ausgetauscht werden | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
22 | abschnittsbezogene Erhebungsdaten | Prüfung, ob vorgesehen ist, dass abschnittsbezogene Erhebungsdaten regelmäßig über die Schnittstelle 006 an den Mauterheber übermittelt werden | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
23 | Mautbuchungsnachweise | Prüfung, ob vorgesehen ist, dass Mautbuchungsnachweise regelmäßig über die Schnittstelle 007 an den Mauterheber übermittelt werden | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
24 | Tagesbericht | Prüfung, ob vorgesehen ist, dass der EETS-Anbieter dem Mauterheber werktäglich bis 15.00 Uhr MEZ/MASZ einen Tagesbericht über die Schnittstelle 008 die an den Mauterheber ausgekehrten Mauteinnahmen übermittelt | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
25 | nicht übermittelte Mautbuchungsnachweise | Prüfung, ob eine organisatorische Schnittstelle für die Entgegennahme von Zahlungsaufforderungen des Mauterhebers wegen nachweislich nicht übermittelter Mautbuchungsnachweise vorhanden ist | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
26 | nicht einbringliche Nacherhebungen | Prüfung, ob eine organisatorische Schnittstelle für die Entgegennahme von Zahlungsaufforderungen des Mauterhebers an den EETS-Anbieter wegen nicht einbringlicher Nacherhebungen vorhanden ist | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
Technisch-organisatorische Vorgaben | |||
27 | Maut-Basisdaten | Prüfung, ob der EETS-Anbieter eine Schnittstelle zur Entgegennahme von Maut-Basisdaten vorhält | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
28 | Überwachungsreports | Prüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation hinsichtlich der vollständigen Abdeckung aller mit dem EETS-Anbieter im Vertrag vereinbarten Überwachungsdaten | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
29 | DSRC-Daten | Prüfung, ob der EETS-Anbieter dem Mauterheber die zur Kontrolle erforderlichen DSRC-Daten über eine 5,8-GHz-Schnittstelle (SST 301) überträgt | Vorgabe zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers |
30 | Gebührenklassen | Prüfung der Spezifikation dahingehend, in welcher Form die veränderlichen, gebührenrelevanten Parameter deklariert werden
Prüfung des Verfahrens zur Zuordnung der statischen, gebührenrelevanten Parameter Prüfung des Verfahrens zur Zuordnung der mautrelevanten Gebührenklassen, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die bei der Einfahrt in den mautpflichtigen Streckenabschnitt gültigen gebührenrelevanten Parameter verwendet werden | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
31 | Ort der Mauterhebung | Prüfung des Verfahrens zur Unterscheidung von mautpflichtigen und nicht mautpflichtigen Fahrten, auch unter Berücksichtigung der Behandlung von Ausnahmen von der regulären Gebührenpflicht
Prüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Abschnitts, insbesondere dahingehend, ob eine Erkennung bei Fahrten außerhalb des mautpflichtigen Streckennetzes ausgeschlossen wird Prüfung des Verfahrens zur Behandlung von Fahrtunterbrechungen innerhalb eines mautpflichtigen Streckenabschnitts, insbesondere dahingehend, ob eine mehrfache Mauterhebung ausgeschlossen wird Prüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Abschnitts, insbesondere dahingehend, ob ungerechtfertigte Mauterhebungen bei veränderten Spurführungen im Bereich von Baustellen ausgeschlossen werden | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
32 | abschnittsweise Mauterhebung | Prüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts, insbesondere dahingehend, in welcher Form die Erhebung auch in als besonders kritisch eingeschätzten Fahrsituationen (z. B. Grenzübertritte, Wendemöglichkeiten, extrem kurze und extrem lange Abschnitte, Tunnel und Einschnitte) sichergestellt wird
Prüfung des Prozesses zur Entgegennahme und Verarbeitung der Maut-Basisdaten Prüfung des Verfahrens zur Zuordnung der bei der Einfahrt in den mautpflichtigen Streckenabschnitt gültigen, gebührenrelevanten Parameter Prüfung des Verfahrens zur korrekten Rundung der Mautgebühren | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
33 | Zuordnung der Mauterhebung | Prüfung der Verfahren und Prozesse zur Sicherstellung der eineindeutigen Zuordnung jeder Mauterhebung zu einem amtlichen Kennzeichen einschließlich der Nationalität des mautpflichtigen Fahrzeugs | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
34 | Zuordnung des Bordgeräts | Prüfung der Verfahren und Prozesse zur Sicherstellung der eineindeutigen Zuordnung von Bordgerät, Fahrzeug und amtlichem Kennzeichen einschließlich der Nationalität des mautpflichtigen Fahrzeugs, auch für den Fall, dass ein EETS-Nutzer Verträge mit mehreren Anbietern abgeschlossen hat | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
35 | Funktionsfähigkeit der Bordgeräte | Es soll anhand der Systemdokumentation und der Dokumentation von durch den Hersteller/EETS-Anbieter durchgeführter Tests überprüft werden, ob alle für den Betrieb im EETS-Gebiet BFStrMG notwendigen Funktionen vollständig und korrekt spezifiziert und auf ihre Basisfunktionalität hin geprüft wurden. Dies beinhaltet auch ein Monitoring der Bordgeräte | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
36 | Erhebungsbereitschaft des Bordgeräts | Prüfung, dass eine angemessene, korrekte und eindeutige Signalisierung der Erhebungsbereitschaft durch das Bordgerät vorgesehen ist | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
37 | Benutzerschnittstelle der Bordgeräte | Prüfung der Systemdokumentation, der Benutzeranleitungen der Bordgeräte und der Systemspezifikation hinsichtlich der vollständigen und korrekten Benutzerschnittstelle zur Eingabe und Anzeige aller variablen Deklarationsparameter (dies kann umfassen: Zug-Gewicht, Anhänger, Achszahl, Kennzeichen, emissions-relevante Parameter – je nachdem ob und wie der EETS-Anbieter z. B. Wechselkennzeichen erlaubt) | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
38 | Sicherstellung korrekter Mauterhebung | Prüfung des Prozesses zur Information der Nutzer im Fall eines Ausfalls oder einer Störung des Teilsystems des EETS-Anbieters, insbesondere dahingehend, in welcher Form dem Nutzer derartige Ausfälle oder Störungen mitgeteilt werden und in welcher Form auf die Nutzung eines alternativen Einbuchungsverfahrens hingewiesen wird
Prüfung, ob die Spezifikation des EETS-Anbieters ein alternatives Einbuchungsverfahren vorsieht, falls ja, Prüfung ob dieses die Vorgabe der Gewährleistung der Möglichkeit zur Kontrolle (Vorgabe 28) erfüllt | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
39 | Anpassungen des EETS-Teilsystems | Prüfung der technischen und organisatorischen Verfahren und Prozesse zur Anpassung des Teilsystems des EETS-Anbieters für alle in den Vorgaben aufgeführten Änderungs- und Anpassungsszenarien unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen, die den störungsfreien Betrieb des Teilsystems des EETS-Anbieters sicherstellen
Prüfung der Angaben des EETS-Anbieters, wie für die verschiedenen Anpassungsfälle die jeweils vom Mauterheber vorgegebenen Vorankündigungs-, Reaktions- und Anpassungszeiten eingehalten werden sollen | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
40 | zeitlich begrenzte Veränderungen | Prüfung des Verfahrens zur Erkennung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts, insbesondere dahingehend, in welcher Form die korrekte Erkennung auch im Fall zeitlich begrenzter Veränderungen gewährleistet wird | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
41 | Unterstützung der
Kontrollprozesse | Prüfung der Verfahren und Prozesse zur Unterstützung der Kontrollprozesse des Mauterhebers, insbesondere bzgl. der Bereitstellung von Beteiligtendaten und der geplanten Maßnahmen zur Information der Nutzer bzgl. der bestehenden gesetzlichen Ausnahmen von der Mautpflicht | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
42 | Datenübermittlung für
Kontrollzwecke | Prüfung der Verfahren und Prozesse zur Bereitstellung der Daten für die Kontrolle
Prüfung, durch welche Prozesse oder Maßnahmen die Eindeutigkeit der Daten gewährleistet wird | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
43 | Ermöglichung der Kontrolle | Prüfung der Verfahren und Prozesse, mit denen gewährleistet wird, dass jedes mautpflichtige Fahrzeug auf jedem mautpflichtigen Streckenabschnitt kontrolliert werden kann | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
44 | Information über technische Probleme | Prüfung des Prozesses zur Meldung von Fehlern und Ausfällen
Prüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, einschließlich der durch die Qualitätssicherung erfassten Systemkomponenten, Prozesse und Schnittstellen und der dafür erfassten Daten | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
45 | Sicherheit – Gefahren für Menschen, Sachgüter und Umwelt | Für die in Verkehr gebrachten Geräte sollte dies bereits durch die entsprechenden Konformitätsnachweise der Baumuster erbracht sein. Es soll hier durch Sichtung der Dokumentation ermittelt werden, ob durch die vorgesehene Art der Inverkehrbringung, Installation und des Betriebs potenzielle Gefahrensituationen identifizierbar sind | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
46 | Verkehrssicherheit | Prüfung, ob der EETS-Anbieter die Vorschriften der einschlägigen nationalen Gesetzgebung einhält, sodass von seinen Einrichtungen keine Gefahren für Menschen, Sachgüter und Umwelt ausgehen
Prüfung, ob die Verkehrssicherheit sowie der Ausbau und die Erhaltung des mautpflichtigen Streckennetzes und des übrigen Straßennetzes durch das Teilsystem des EETS-Anbieters inklusive eventueller straßenseitiger Einrichtungen nicht eingeschränkt wird | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
47 | Einbauten in Fahrbahn | Prüfung, ob das System des EETS-Anbieters ohne Einbauten in die Fahrbahn zur Kanalisierung des Verkehrs auskommt | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
48 | Kommunikation mit straßenseitigen Einrichtungen | Die korrekte Implementierung einer zur SST 301 konformen DSRC-Schnittstelle wird bereits durch den Konformitätsnachweis belegt. Hier wird nur geprüft, dass in der Systemspezifikation auch die anforderungsgerechte Implementierung des erweiterten DSRC-Kontrolldatensatzes vorgesehen ist. | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
49 | gebührenrelevante Parameter | Prüfung, ob laut Systemspezifikation und Systemdokumentation die nicht variablen, gebührenrelevanten Parameter (komplementär zu Nummer 37 – also z. B. Kennzeichen, falls keine Wechselkennzeichen oder mehrere Fahrzeuge pro Bordgerät erlaubt sind) gesichert gegen Veränderungen hinterlegt sind.
Ist ein Prozess vorgesehen, der bei der Erfassung und Hinterlegung dieser Parameter eine Validierung vorsieht (Abgleich mit Fahrzeugpapieren, Anfrage beim nationalen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsstelle)? | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
50 | Änderung von Parametern | Prüfung der Systemdokumentation, der Benutzeranleitungen der Bordgeräte und der Systemspezifikation hinsichtlich der Implementierung der Benutzerschnittstelle ohne Erfordernis von aktiven Interaktionen (Eingaben, Bestätigungen) des Fahrers während der Fahrt. Alle notwendigen Parameter müssen entweder statisch im Fahrzeuggerät hinterlegt sein oder aber vor Fahrtantritt durch den Fahrer deklariert sein. Die variablen Parameter können sich nur während einer Fahrtunterbrechung ändern (Trailer, Lift-Achsen); dann muss auch die Umdeklaration während dieser Fahrtunterbrechung erfolgen. | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
51 | Sicherung von Daten | Prüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation: Sind angemessene Sicherheitsmaßnahmen gegen bekannte Bedrohungen der Sicherheit enthalten (z. B. in Anlehnung an den „Security Framework“ Standard, vgl. ISO 19299) | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
52 | Missbrauchsschutz | Prüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation hinsichtlich der voraussichtlichen Wirksamkeit der dort vorgesehenen Maßnahmen (vgl. ISO 19299) | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
53 | Überwachung interner Einrichtungen des EETS-Anbieters | Prüfung der Systemdokumentation und Systemspezifikation hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung | Vorgabe zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung |
54 | Qualitätsparameter | Prüfung, ob vorgesehen ist, dass der EETS-Anbieter die Qualitätsparameter erfüllt und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat | Vorgabe zu Qualitätsanforderungen |
55 | System zur Qualitätsmessung | Prüfung, ob der EETS-Anbieter ein System zur Messung und Überwachung der Qualität seines Systems und seiner Prozesse unterhält, kontinuierlich anwendet und Maßnahmen gegen Qualitätsverschlechterung ergreift | Vorgabe zu Qualitätsanforderungen |
Tabelle 2: Schwerpunkte bei der Prüfung der Dokumentation
Der Mauterheber fasst die Ergebnisse der Dokumentenprüfung in einem Prüfbericht zusammen. In dem Prüfbericht ist für jede Vorgabe vermerkt, ob basierend auf der vom EETS-Anbieter vorgelegten Dokumentation von einer Erfüllung der Vorgabe ausgegangen werden kann.
3.3 Quality Gate – QG1
Für das Bestehen des ersten Prüfblocks „Dokumentationsprüfung“ gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien.
4 Schnittstellenprüfung und initiale fachliche Funktionsprüfungen (Prüfblock 2 – Phase 1)4.1 Prüfgegenstand und Ziel
Im Rahmen der Schnittstellenprüfung und der initialen fachlichen Funktionsprüfungen (Phase 1) erfolgt die Überprüfung der grundlegenden Funktionalität des Teilsystems des EETS-Anbieters, bestehend aus:
Ziel der Prüfung ist die Feststellung dieser grundlegenden Funktionalität.
Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 1 ist das Bestehen des Quality Gates 1 gemäß Nummer 3.3 und die Verfügbarkeit der für den Schnittstellentest benötigten Ressourcen.
Der erfolgreiche Abschluss der Phase 1 ist Voraussetzung für den Beginn des Probebetriebs (Phase 2).
Prüfgegenstand ist das Teilsystem des EETS-Anbieters. Zur Prüfung wird die Testumgebung des Mauterhebers verwendet. Parallel zur Schnittstellenprüfung erfolgen Kompatibilitätstests mit den Bordgeräten des EETS-Anbieters und den Kontrolleinrichtungen des deutschen Mautsystems. Die Planung und Durchführung dieser Tests erfolgt durch den Betreiber der Kontrolleinrichtungen im Auftrag des Mauterhebers auf Grundlage eines separaten Testfallkatalogs. Der EETS-Anbieter hat die Möglichkeit, diese Tests zu begleiten. Das Ziel und die Vorgaben für die Kompatibilitätstests sind in Nummer 3.3.1.21, Dokument A – Verfahrensbeschreibung beschrieben.
4.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für die gesamte Schnittstellenprüfung zur Verfügung stehen.
Die in der Phase 1 verwendete Prüfumgebung – die Schnittstellenprüfumgebung – besteht seitens des Mauterhebers aus der Testumgebung und seitens des EETS-Anbieters aus einem wirkbetriebsnahen Erprobungssystem oder seinem Wirkbetriebssystem.
Die Systeme sind über die technischen Schnittstellen gekoppelt.
Die folgende Abbildung veranschaulicht die verwendete Prüfumgebung:
Abbildung 1: Testumgebung Phase 1
Testumgebung des Mauterhebers – die Testumgebung repräsentiert das EETS-Teilsystem des Mauterhebers, sie umfasst:
Teilsystem des EETS-Anbieters – wirkbetriebsnahes Erprobungssystem des EETS-Anbieters in der Wirkbetriebskonfiguration oder Wirkbetriebssystem unter folgenden Randbedingungen:
Die im Rahmen der Phase 1 zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber ausgetauschten Schlüssel unterliegen auf Seite des Mauterhebers keinem besonderen Schutzbedürfnis.
Die Durchführung der Prüfungen erfolgt unter Verwendung der folgenden Ausrüstung. Die hier genannten Verantwortlichkeiten gelten in Ergänzung zu den in Kapitel 2.4 genannten Verantwortlichkeiten speziell für diese Prüfphase.
Ausrüstung | Verantwortlich |
---|---|
Bereitstellung der für die Durchführung der Kontrolle notwendigen Einrichtungen. | Mauterheber |
Bereitstellung, Betrieb und Administration einer Testumgebung zur Entgegennahme von Daten des EETS-Anbieters an den technischen Schnittstellen (z. B. abschnittsbezogene Erhebungsdaten, DSRC-Daten). | Mauterheber |
Betriebsbereites Zentralsystem im wirkbetriebsnahen Erprobungssystem oder im Wirkbetriebssystem des EETS-Anbieters. | EETS-Anbieter |
In Fahrzeugen verbaute Bordgeräte in ausreichender Zahl.
Die Anzahl ist im Prüfprogramm zu dokumentieren und mit dem Mauterheber abzustimmen. | EETS-Anbieter |
Tabelle 3: Verantwortlichkeit für die Ausrüstung der Prüfumgebung
Die Prüfungen der Phase 1 erfolgen unter folgenden Prüfbedingungen:
Die Definition der Vorgaben für die Prüfungen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Randbedingungen:
4.3 Vorgehensweise und Dokumentation
Basis für die Prüfungen in dieser Phase ist das Prüfprogramm des EETS-Anbieters, das mindestens aus den Prüffallvorgaben des Mauterhebers abgeleitet ist.
Die im Prüfkatalog (Anhang B) vom Mauterheber vorgegebenen Prüffallvorgaben werden durch den EETS-Anbieter – sofern nötig – konkretisiert und im Rahmen der Erstellung des Prüfprogramms spezifiziert und dokumentiert.
Weitere Prüffälle, die nicht durch Prüffallvorgaben abgedeckt sind, dürfen in Abstimmung mit dem Mauterheber ergänzend in das Prüfprogramm aufgenommen werden.
Sofern der EETS-Anbieter andere Dienste, basierend auf dem Teilsystem zur Mauterhebung, vorsieht, sind diese im Prüfprogramm des EETS-Anbieters entsprechend zu berücksichtigen. D. h., diese Dienste sind bei der Durchführung der Prüffälle, wie im realen Betrieb zu erwarten, parallel zu betreiben.
Die Prüffälle werden dann gemäß ihrer Beschreibung im Prüfprogramm des EETS-Anbieters durchgeführt, in der die durchzuführenden Schritte detailliert beschrieben sind. Die bei der Durchführung über die Schnittstellen vom Teilsystem des EETS-Anbieters zur Testumgebung übertragenen Daten werden in der Testumgebung aufgezeichnet.
Für alle Prüfszenarien ist ein erwartetes Ergebnis definiert, das als Referenz für die Auswertung verwendet wird.
Der EETS-Anbieter ist für die Durchführung aller Prüfaktivitäten und damit auch für die Dokumentation der Prüfergebnisse in Form von Prüfprotokollen, Prüfberichten und Abschlussbericht verantwortlich.
Der EETS-Anbieter muss sich die notwendigen Informationen zur Dokumentation der Prüfergebnisse, die für jedes Prüfszenario notwendig sind, aus seinem Teilsystem und dem Teilsystem des Mauterhebers (Testumgebung) beschaffen.
4.4 Übersicht über die Prüfszenarien
Für die Phase 1 definiert der Mauterheber Prüffallvorgaben für die in dieser Phase durchzuführenden Prüfungen.
Die Prüffallvorgaben des Mauterhebers sind in folgenden Szenarien gruppiert:
Prüf-
szenario | Bezeichnung | Schwerpunkt der Prüfung |
---|---|---|
P1-001 | technische Prüfung der Schnittstellen zum EETS-Anbieter (SST 001, SST 002, SST 006, SST 007, SST 008, SST 099) | korrekter Kommunikationsablauf |
P1-002 | Verwalten der Blacklist (SST 001) | Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Blacklist |
P1-003 | Verwalten der Whitelist (SST 002a) | Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Fahrzeug- und Bordgerätedaten |
P1-004 | Verwalten von Nutzeradress- und Fahrzeugdaten (SST 002b) | Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Nutzeradress- und Fahrzeugdaten |
P1-005 | Verwalten der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern (SST 002c) | Vollständigkeit und fachliche Korrektheit der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern |
P1-006 | Übertragung und Verwendung der Maut-Basisdaten (SST 003) | Korrektheit der Übernahme der erhaltenen Maut-Basisdaten übergreifend prüfen |
P1-007 | Austausch von sicherheitsrelevanten Objekten (SST 004) | korrekter Austausch und Verwendung sicherheitsrelevanter Objekte |
P1-008 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten (SST 006) | fachliche Korrektheit der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten |
P1-009 | Erzeugung von Mautbuchungsnachweisen (SST 007) | fachliche Korrektheit der Mautbuchungsnachweise |
P1-010 | Erzeugung von Tagesberichten (SST 008) | fachliche Korrektheit der Tagesberichte |
P1-011 | Abfrage des technischen Zustands eines Bordgeräts (SST 016) | fachliche Korrektheit der übertragenen Daten zum technischen Zustand des Bordgeräts |
P1-012 | Kontrolle (DSRC SST 301) | Korrektheit der DSRC-Daten |
Tabelle 4: Liste der Prüfszenarien für Phase 1 – Schnittstellentest
Im Prüfkatalog finden sich die relevanten Informationen und vollständigen Definitionen zu den in den oben aufgeführten Prüfszenarien gruppierten Prüffallvorgaben:
ID: | eindeutige Kennzeichnung der Prüffallvorgabe |
---|---|
Beschreibung: | fachliche Beschreibung der Prüffallvorgabe |
Prüfkriterien: | Prüfkriterien, die vom EETS-Anbieter zu prüfen sind |
Vorbedingungen: | vor Start der Durchführung einer Prüffallvorgabe herzustellender Zustand |
Erwartetes Ergebnis: | nach Durchführung der Prüffallvorgabe vorliegendes Ergebnis |
Eingabedaten: | für die Durchführung der Prüffallvorgabe notwendige Daten |
Akteur: | die für die Prüffall-Durchführung aktiv Tätigen |
Bemerkungen: | zusätzliche Informationen zur Prüffallvorgabe |
Tabelle 5: Struktur der Prüffallvorgaben
4.5 Quality Gate – QG 2
Für das Bestehen der Schnittstellenprüfung und den Übergang in die nächste Prüfphase gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien.
5 Probebetrieb (Prüfblock 2 – Phase 2)5.1 Prüfgegenstand und Ziel
Im Rahmen des Probebetriebs (Phase 2) erfolgt eine Überprüfung des Teilsystems des EETS-Anbieters, für die der Mauterheber ein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem und der EETS-Anbieter ein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem oder sein Wirkbetriebssystem verwenden.
Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 2 ist der in Nummer 4.5 beschriebene, erfolgreiche Abschluss der Phase 1 und die Verfügbarkeit der für den Probebetrieb benötigten Ressourcen.
Ziel des Probebetriebs ist die Überprüfung der Funktions- und Betriebsfähigkeit des Teilsystems des EETS-Anbieters in Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung, dass das Teilsystem des EETS-Anbieters das nationale deutsche Mautsystem und die Teilsysteme anderer EETS-Anbieter nicht negativ beeinflusst.
Der erfolgreiche Abschluss der Phase 2 ist Voraussetzung für den Eintritt in die dritte Prüfphase, den Pilotbetrieb.
5.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Probebetrieb zur Verfügung stehen.
Die Probebetriebsumgebung unterstützt alle für diese Prüfphase relevanten Verfahren und Prozesse des EETS-Anbieters und des Mauterhebers.
Der EETS-Anbieter stellt dazu sein wirkbetriebsnahes Erprobungssystem oder alternativ sein Wirkbetriebssystem zur Verfügung, welches über die technischen Schnittstellen an das wirkbetriebsnahe Erprobungssystem des Mauterhebers angebunden wird. Zu diesem Zweck werden zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber die notwendigen Systemzugangsschlüssel und weitere notwendige und sicherheitsrelevante Informationen ausgetauscht.
Nach erfolgter Anbindung der Systeme wird die Funktionsfähigkeit der Probebetriebsumgebung verifiziert, erst dann können die Prüfungen beginnen.
Die Prüfungen werden durch Fahrten im mautpflichtigen Streckennetz, Teilen des nicht mautpflichtigen Streckennetzes und auf ausgewählten Referenzstrecken durchgeführt. Die genaue Ausprägung der Fahrten wird im vom EETS-Anbieter vorgelegten Prüfprogramm abgestimmt und festgelegt.
Für die Durchführung der anteiligen Befahrung des mautpflichtigen Streckennetzes kann der EETS-Anbieter PKW mit eingebautem Bordgerät einsetzen. Allerdings ist für das Prüfszenario P2-005 „korrekte Kontrollprozesse“ zwingend der Einsatz von mautpflichtigen LKWs vorzusehen.
5.3 Übersicht Prüfszenarien
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Szenarien bilden die Grundlage für die Prüfungen, die im Rahmen des Programms zur Betriebsbewährung des Teilsystems des EETS-Anbieters abgedeckt und durchgeführt werden müssen.
Prüfszenario | Beschreibung |
---|---|
P2-001 | korrekte Mauterhebung |
P2-002 | korrekte Abrechnung und Auskehr |
P2-003 | Überwachung des EETS-Anbieters |
P2-004 | Änderung der Maut-Basisdaten |
P2-005 | korrekte Kontrollprozesse |
Tabelle 6: Liste der Prüfszenarien für Phase 2 – Probebetrieb
In den folgenden Nummern werden die einzelnen Prüfszenarien beschrieben. Übergreifend gelten für alle Szenarien die Inhalte der Nummer 5.2.
5.3.1 P2-001 – korrekte Mauterhebung
In diesem Szenario wird geprüft, ob die Mauterhebung als übergreifender Prozess technisch funktioniert und fachlich korrekt erfolgt. Es werden Fahrtests auf Basis einer abgestimmten Streckenplanung im realen Streckennetz durchgeführt, mit dem Ziel, die erforderlichen Prüfkriterien abzudecken. Der EETS-Anbieter stellt Fahrzeuge mit eingebautem Bordgerät inklusive Fahrpersonal in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Der Mauterheber behält sich vor, einige Fahrzeuge des EETS-Anbieters parallel mit Geräten für Referenzmessungen auszustatten. Er behält sich ebenfalls vor, Prüffahrten zu begleiten. Während des Probebetriebs werden Kontrollen auf Basis der Kontrollprozesse des Mauterhebers durchgeführt. Sie dienen dazu, die Mauterhebung und die Abrechnungsdaten zu verifizieren.
Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt auf Einzeldatenbasis.
Das Prüfszenario ist in zwei Teile unterteilt:
5.3.1.1 Vorgaben für die Prüffälle
Die folgenden Vorgaben müssen mindestens in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:
Vorgaben für Teil A – Fahrten auf dem mautpflichtigen Streckennetz:
Vorgaben für Teil B – nicht mautpflichtige Fahrten:
5.3.1.2 Kriterien
Voraussetzung für das Bestehen des Prüfszenarios ist die Erfüllung aller Vorgaben und der nachstehenden Kriterien:
5.3.1.3 Vorbereitung
Vorbereitung des EETS-Anbieters
Vorbereitung des Mauterhebers
5.3.1.4 Durchführung
Durchführung EETS-Anbieter
Durchführung Mauterheber
5.3.1.5 Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.
Prüfung des EETS-Anbieters
Der EETS-Anbieter gleicht mindestens folgende Daten pro Fahrt miteinander ab:
Ausgewiesen werden müssen mindestens die Details pro Fahrt, die zum Nachweis der Prüfkriterien (siehe Nummer 5.3.2.3) erforderlich sind. Die Bereitstellung von zusätzlichen Daten (z. B. Logdateien) durch den EETS-Anbieter ist erlaubt, falls sie zur angemessenen Bewertung des Prüffalls beitragen.
Es ist vom EETS-Anbieter nachzuweisen, dass mindestens 10 % des mautpflichtigen Streckennetzes befahren wurden.
Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis gemäß Anhang A zur Verfügung.
Prüfung des Mauterhebers
Der Mauterheber prüft folgende Punkte:
5.3.2 P2-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr
In diesem Prüfszenario wird die korrekte Abrechnung sowie die korrekte Auskehr an den Mauterheber auf Einzeldatenbasis mit realen Fahrdaten geprüft. Die Datenbasis der Fahrten, die im Prüfszenario P2-001 durchgeführt werden, kann verwendet werden.
Der EETS-Anbieter prüft den Tagesbericht mit sämtlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Mautbuchungsnachweisen) gegen den ausgekehrten Betrag auf dem Abwicklungskonto. Zudem erfolgt ein Abgleich mit den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Die Prüfung erfolgt auf Einzeldatenbasis, damit der übergreifende Prozess von der Mauteinnahme bis zur Auskehr nachverfolgt werden kann. Gegebenenfalls müssen Prozessschritte bei Banken simuliert werden, das heißt Einnahmen und Zahlungseingänge müssen simuliert werden, um den Prozess mit realen Wertstellungsfristen vollständig abzudecken. Das Prüfszenario wird ohne realen Geldverkehr durchgeführt.
Es sind sämtliche Fristen zur Auskehr und Wertstellung zu berücksichtigen. Es werden ausschließlich reale Fristen geprüft, Fristverkürzungen sind nicht vorgesehen.
Die Prüfung erfolgt mit realen Fahrdaten und realen, im System hinterlegten Fristen zur Wertstellung. Eine Simulation ist nur dann zulässig, wenn dies vorher mit dem Mauterheber abgestimmt wurde, und zwar dann, wenn ein Zahlungsverkehr Geldfluss/Zahlungseingänge vorgesehen ist, das Prüfszenario ansonsten aber ohne realen Geldverkehr abläuft.
5.3.2.1 Vorgaben für die Prüffälle
Die folgenden Vorgaben müssen in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:
Manuelle Korrektur abrechnungsrelevanter Daten:
5.3.2.2 Kriterien
Prüfkriterien für die Korrektheit der Abrechnung
Prüfkriterien für die Korrektheit der Auskehr
5.3.2.3 Vorbereitung
Vorbereitung des EETS-Anbieters
Vorbereitung des Mauterhebers
5.3.2.4 Durchführung
Der EETS-Anbieter führt die Auskehr an den Mauterheber als übergreifenden Prozess regelmäßig und mit realen Wertstellungsfristen durch. Alle zur Prüfung relevanten Daten für die Auskehr werden prozesskonform verarbeitet. Der EETS-Anbieter übermittelt eine E-Mail mit den normalerweise in einer Überweisung enthaltenen Daten. Anschließend erfolgt die Auswertung der Daten.
5.3.2.5 Bewertung
Der EETS-Anbieter gleicht folgende Daten pro Prüffahrt miteinander ab:
Der Mauterheber prüft folgende Punkte:
5.3.3 P2-003 – Überwachung des EETS-Anbieters
Ziel dieses Prüfszenarios ist es, einerseits die technisch und fachlich korrekte Durchführung der Überwachungsprozesse des EETS-Anbieters gemäß SST 013 zu prüfen (im Folgenden Teil A), andererseits die Auswirkungen von möglichen Störungen im System des EETS-Anbieters auf den Mauterheber zu prüfen (im Folgenden Teil B). Dazu werden zwei Prüfziele gesetzt:
Teil A: Prüfungen im Regelbetrieb
Teil B: Prüfungen im Störungsbetrieb
Dieses Prüfszenario sollte nicht parallel zu den restlichen Szenarien der Prüfphase durchgeführt werden, da negative Auswirkungen auf deren Testverlauf nicht ausgeschlossen werden können. Sinnvoll ist eine Durchführung am Ende der Prüfphase.
5.3.3.1 Vorgaben für die Prüffälle
Die folgenden Vorgaben müssen in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:
5.3.3.2 Kriterien
Für Teil A:
Für Teil B:
5.3.3.3 Vorbereitung
Vorbereitung des EETS-Anbieters
Vorbereitung des Mauterhebers
5.3.3.4 Durchführung
Durchführung durch den EETS-Anbieter
Für Teil A:
Für Teil B:
Durchführung durch den Mauterheber
Für Teil A:
Für Teil B:
5.3.3.5 Bewertung
Die Auswertung erfolgt auf Basis der Überwachungsdaten und der Störungsinformationen des EETS-Anbieters. Zu jeder erfolgten Störung müssen sämtliche Überwachungsdaten vorgelegt und miteinander abgeglichen werden.
Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis in Form eines Prüfberichts gemäß Anhang A zur Verfügung.
Der Mauterheber verifiziert die Angaben des EETS-Anbieters.
5.3.3.6 Kriterien für Unterbrechung und Wiederaufnahme der Prüfungen
Die Prüfungen zu Teil A können daher an sich nicht unterbrochen werden. Da Bordgeräte verwendet werden, die in anderen Prüfszenarien zum Einsatz kommen, kann es sein, dass in dem anderen Prüfszenario die Prüfung unterbrochen wird. Für diesen Fall sind die betroffenen Bordgeräte während der Unterbrechung an einem gesicherten Ort aufzubewahren inklusive ihres dokumentierten Software- und Hardwarestands.
Die Prüfungen zu Teil B enthalten Störungsprüfungen, das heißt, die einzelnen Durchführungen der Störungen müssen einzeln vollständig durchgeführt und beendet worden sein. Zwischen den einzelnen Störungsprüfungen können jedoch Unterbrechungen sein.
5.3.4 P2-004 – Änderung der Maut-Basisdaten
In diesem Szenario wird geprüft, ob die über die SST 003 bereitgestellten Maut-Basisdaten korrekt verwendet werden. Die fachliche und funktionale Korrektheit muss sowohl während als auch nach Änderungen der Maut-Basisdaten nachgewiesen werden. Dazu wird der Prozess der Änderung der Maut-Basisdaten im Teilsystem des EETS-Anbieters vollständig durchgeführt. Der Mauterheber gibt die Änderungen vor.
5.3.4.1 Vorgaben für die Prüffälle
Die folgenden Vorgaben müssen mindestens in den vom EETS-Anbieter zu erstellenden Prüffällen berücksichtigt werden:
Das Prüfszenario P2-004 darf nicht während der Befahrung für P2-001 und P2-002 durchgeführt werden, damit die Bewertung dieser Szenarien (aufgrund gleichbleibender Maut-Basisdaten) erleichtert wird.
Es müssen Fahrten unter den folgenden Sonderkonstellationen durchgeführt werden:
5.3.4.2 Kriterien
Es müssen folgende Prüfkriterien berücksichtigt werden:
5.3.4.3 Vorbereitung
Vorbereitung durch den EETS-Anbieter
Der EETS-Anbieter stellt zur Vorbereitung sicher, dass:
Vorbereitung durch den Mauterheber
5.3.4.4 Durchführung
Durchführung durch den EETS-Anbieter
Durchführung durch den Mauterheber
5.3.4.5 Bewertung
Der EETS-Anbieter stellt dem Mauterheber das Ergebnis seiner Bewertung in Form eines Prüfberichts zur Verfügung.
Die Bewertung erfolgt durch den Mauterheber auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten. Die Korrektheit der Maut-Basisdaten vor und nach Gültigkeitsbeginn wird geprüft. Die Prüfung der Vollständigkeit und Konsistenz der Daten erfolgt anhand von:
5.3.5 P2-005 – korrekte Kontrollprozesse
Die Korrektheit der Kontrollprozesse wird im Rahmen von Fahrten mit Kontrollen im realen Verkehr geprüft. Dazu werden vom EETS-Anbieter verschiedene Fahrten zur Prüfung der DSRC-Kommunikation durchgeführt.
Das Prüfszenario umfasst die Erkennung (DSRC-Kommunikation des Bordgerätes mit den Kontrolleinrichtungen) bis zur Sachverhaltsfeststellung. Dies deckt den Prozess der Datenerhebung vom Bordgerät des EETS-Anbieters bis zum zentralseitigen Eingang beim Mauterheber ab. Berücksichtigt werden alle Einrichtungen der automatischen, portablen und manuellen Kontrolle.
Einrichtungen der Betriebskontrolle werden nicht berücksichtigt.
5.3.5.1 Vorgaben für die Prüffälle
Die Prüffälle müssen mindestens die folgenden Vorgaben abdecken:
5.3.5.2 Kriterien
Die folgenden Prüfkriterien gelten für alle Kontrollarten:
5.3.5.3 Vorbereitung
Vorbereitung durch den EETS-Anbieter
Vorbereitung durch den Mauterheber
5.3.5.4 Durchführung
Durchführung durch den EETS-Anbieter
Durchführung durch den Mauterheber
5.3.5.5 Bewertung
Zur Auswertung werden folgende Daten miteinander abgeglichen:
Der EETS-Anbieter anhand der bereitgestellten DSRC-Daten:
Der Mauterheber:
5.4 Quality Gate – QG3
Für das Bestehen des Probebetriebs und den Übergang in die nächste Prüfphase gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien.
6 Pilotbetrieb (Prüfblock 2 – Phase 3)6.1 Prüfgegenstand und Ziel
Im Rahmen der dritten Prüfphase, des Pilotbetriebs, erfolgt eine Überprüfung des Teilsystems des EETS-Anbieters in der Wirkbetriebsumgebung des Mauterhebers und des EETS-Anbieters.
Der EETS-Anbieter stellt eine Nutzerreferenzgruppe bereit, die im Rahmen des Pilotbetriebs wirkbetriebskonform Maut im EETS-Gebiet BFStrMG erhebt. Die Nutzerreferenzgruppe ist eine ausgewählte Gruppe von Nutzern des EETS-Anbieters, die grundsätzlich aus Transportunternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs besteht. Diese ausgewählte Gruppe von Nutzern muss beim EETS-Anbieter für den EETS-Dienst registriert und bereit sein, am Pilotbetrieb teilzunehmen. Die Nutzerreferenzgruppe hat zum Ziel, ein realistisches Fahrverhalten im Pilotbetrieb abzubilden. Sie muss so ausgewählt sein, dass sie die Vorgaben abdeckt. Vorgaben sind z. B. eine bestimmte Anzahl von Kilometern, die im EETS-Gebiet BFStrMG während der Dauer des Pilotbetriebs zurückzulegen sind.
Voraussetzung für die Aufnahme der Phase 3 ist der in Nummer 5.4 beschriebene, erfolgreiche Abschluss der Phase 2 und die Verfügbarkeit der für die Prüfphase benötigten Ressourcen.
Ziel des Pilotbetriebs ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Teilsystems des EETS-Anbieters auf Basis der übergreifenden Prozesse des Mauterhebers und des EETS-Anbieters sowie die Erfüllung der Vorgaben des Mauterhebers. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung, dass das Teilsystem des EETS-Anbieters das nationale deutsche Mautsystem und gegebenenfalls die Teilsysteme anderer EETS-Anbieter nicht negativ beeinflusst.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Phase 3 ist das Prüfprogramm beendet und die Voraussetzung für die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit gegeben.
6.2 Prüforganisation, -umgebung und Rahmenbedingungen
Der EETS-Anbieter benennt die verantwortlichen Ansprechpartner für die Durchführung und Koordinierung der Prüfaktivitäten. Mauterheber und EETS-Anbieter sorgen dafür, dass die jeweils genannten Verantwortlichen für den gesamten Pilotbetrieb zur Verfügung stehen.
Im Pilotbetrieb werden die Wirkbetriebsumgebungen des EETS-Anbieters und des Mauterhebers verwendet.
Dabei gelten insbesondere die folgenden Randbedingungen des Wirkbetriebs:
Die Prüfungen werden durch Fahrten im gesamten mautpflichtigen Streckennetz durchgeführt.
Der EETS-Anbieter ist für die Bereitstellung von technischen und personellen Ressourcen für die Durchführung des Pilotbetriebs verantwortlich, insbesondere für die Bereitstellung und Ausstattung der Nutzerreferenzgruppe sowie für die Wartung der Bordgeräte.
Vorgaben für die Nutzerreferenzgruppe:
Die Zeitdauer des Pilotbetriebs beträgt mindestens drei Monate.
Bei der Erstellung des Prüfprogramms ist sicherzustellen, dass der Pilotbetrieb mindestens eine Änderung der Maut-Basisdaten umfasst (einschließlich Nachlauf zur Berücksichtigung der Wertstellungsfrist).
Sollten sich Änderungen an den mautbezogenen Rahmenbedingungen (mautpflichtiges Streckennetz, mautpflichtige Fahrzeuge) ergeben, behält sich der Mauterheber eine Anpassung des Mengengerüsts vor.
Der Pilotbetrieb ist ein laufender Betrieb mit Quotenermittlung. Er darf als Gesamtphase vom EETS-Anbieter nicht unterbrochen werden.
Der Mauterheber darf die Prüfung stoppen, falls begründete Zweifel an der Qualität der Prüfdaten und Prozesse bestehen.
Sollten im Rahmen des Pilotbetriebs eine negative Beeinflussung des Wirkbetriebs des Mauterhebers und/oder EETS-Teilsysteme anderer EETS-Anbieter oder eine Gefährdung der Mauteinnahmen festgestellt werden, kann der Mauterheber den Pilotbetrieb mit sofortiger Wirkung abbrechen.
Wird während der Prüfungen festgestellt, dass die Qualität oder Fahrleistung der Nutzerreferenzgruppe nicht ausreichend ist, ist der EETS-Anbieter verpflichtet, Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität oder Fahrleistung zu ergreifen. Sollte dies nicht erfolgen, so kann der Mauterheber den Pilotbetrieb abbrechen.
6.3 Übersicht Prüfszenarien
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Szenarien bilden die Grundlage für die Prüfungen, die im Rahmen des Programms zur Validierung durch Betriebsbewährung des Teilsystems des EETS-Anbieters abgedeckt und durchgeführt werden müssen.
Prüfszenario | Beschreibung |
---|---|
P3-001 | korrekte Mauterhebung |
P3-002 | korrekte Abrechnung und Auskehr |
P3-003 | Überwachung des EETS-Anbieters |
P3-004 | Änderung der Maut-Basisdaten |
P3-005 | korrekte Kontrollprozesse |
Tabelle 7: Liste der Prüfszenarien für Phase 3 – Pilotbetrieb
In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Prüfszenarien beschrieben.
6.3.1 P3-001 – korrekte Mauterhebung
In diesem Szenario wird geprüft, ob die Mauterhebung unter Wirkbetriebsbedingungen als übergreifender Prozess technisch funktioniert und fachlich korrekt erfolgt.
Der EETS-Anbieter stellt eine Nutzerreferenzgruppe in ausreichender Größe zur Verfügung. Der EETS-Anbieter ist verantwortlich für die Nutzerreferenzgruppe hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben für die Anzahl der verwendeten Fahrzeuge mit eingebautem Bordgerät und der erbrachten Fahrleistungen. Die Nutzerreferenzgruppe fährt mit mautpflichtigen Fahrzeugen und Bordgeräten unter den Regeln für die Teilnahme am Wirkbetrieb (z. B. Mitwirkungspflicht und korrekte Selbstdeklaration). Der EETS-Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Nutzerreferenzgruppe bezüglich der Teilnahme am Pilotbetrieb ausreichend informiert ist.
Alle Fahrten, die im Rahmen des Pilotbetriebs durchgeführt werden, müssen in diesem Szenario geprüft werden. Zusätzlich überwacht der EETS-Anbieter die Nutzerreferenzgruppe hinsichtlich der Erfüllung der Prüfkriterien. Können die Kriterien nicht vollständig von der Nutzerreferenzgruppe abgedeckt werden, so können vom EETS-Anbieter zur Abdeckung dieser Prüfkriterien in Abstimmung mit dem Mauterheber besondere Nutzer eingesetzt werden.
Der Mauterheber behält sich vor, den EETS-Anbieter aufzufordern, einige Fahrzeuge seiner Nutzerreferenzgruppe parallel mit vom Mauterheber bereitgestellten Geräten für Referenzmessungen auszustatten.
Während des Pilotbetriebs werden Kontrollen auf Basis der Kontrollprozesse des Mauterhebers durchgeführt. Sie dienen dazu, die Mauterhebung und die Abrechnungsdaten zu verifizieren.
Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt auf Einzeldatenbasis.
Das Prüfszenario umfasst die Prüfung der korrekten Mauterhebung über alle EETS-Nutzerkonten. Die Nutzerreferenzgruppe repräsentiert im Pilotbetrieb die Gruppe der späteren EETS-Nutzer und verhält sich wirkbetriebskonform. Insofern handelt es sich um ein vom Prüfvorgang unbeeinflusstes Fahr- und Nutzerverhalten.
Wenn nach Ablauf der Mindestdauer des Pilotbetriebs das unbeeinflusste Fahrverhalten der Nutzerreferenzgruppe nicht ausgereicht hat die Vorgaben des Szenarios abzudecken, so kann in Abstimmung mit dem Mauterheber darüber entschieden werden, ob spezielle Prüffahrten durchzuführen sind, oder ob auf den Nachweis der Erfüllung der Vorgabe verzichtet werden kann.
6.3.1.1 Vorgaben für das Szenario
Der EETS-Anbieter beachtet, dass mit den Fahrten der Nutzerreferenzgruppe die folgenden Datenvarianten abgedeckt werden:
6.3.1.2 Kriterien
6.3.1.3 Vorbereitung
Vorbereitung des EETS-Anbieters
Vorbereitung des Mauterhebers
6.3.1.4 Durchführung
Die Nutzerreferenzgruppe fährt während des Pilotbetriebs auf dem mautpflichtigen Streckennetz.
Der EETS-Anbieter überwacht die Nutzerreferenzgruppe hinsichtlich der Abdeckung der Vorgaben (siehe Nummer 6.3.1.1).
6.3.1.5 Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.
Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.
Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber. Dabei umfasst die Prüfung mindestens, dass die vom EETS-Anbieter vorgelegten Prüfergebnisse hinsichtlich der Prüfkriterien abgeglichen, bewertet sowie dokumentiert werden.
6.3.2 P3-002 – korrekte Abrechnung und Auskehr
In diesem Prüfszenario wird die korrekte Abrechnung sowie die korrekte Auskehr an den Mauterheber auf Einzeldatenbasis mit realen Fahrdaten geprüft. Der EETS-Anbieter prüft den Tagesbericht mit sämtlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Mautbuchungsnachweisen) gegen den ausgekehrten Betrag auf dem Abwicklungskonto. Zudem erfolgt ein Abgleich mit den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Die Prüfung erfolgt auf Einzeldatenbasis, damit der vollständige Prozess von der Mauteinnahme bis zur Auskehr nachverfolgt werden kann. Die Zahlungseingänge müssen wirkbetriebskonform ablaufen und die reale Wertstellungsfrist berücksichtigen. Das Prüfszenario wird mit realem Geldverkehr durchgeführt.
6.3.2.1 Vorgaben für das Szenario
Es gibt keine besonderen Vorgaben für dieses Szenario.
6.3.2.2 Kriterien
Prüfkriterien für die Korrektheit der Abrechnung
Prüfkriterien für die Korrektheit der Auskehr
6.3.2.3 Vorbereitung
Vorbereitung des EETS-Anbieters
6.3.2.4 Durchführung
Der EETS-Anbieter führt die Abrechnung sowie die Auskehr an den Mauterheber regelmäßig und mit der realen Wertstellungsfrist durch.
Alle Wirkbetriebsprozesse müssen regelkonform zur Anwendung kommen. Anschließend erfolgt die Auswertung der Daten nach den definierten Kriterien.
6.3.2.5 Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.
Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.
Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber.
6.3.3 P3-003 – Überwachung des EETS-Anbieters
Ziel dieses Prüfszenarios ist es, einerseits die technisch und fachlich korrekte Durchführung der Überwachung des EETS-Anbieters gemäß SST 013 zu prüfen, andererseits die Auswirkungen von möglichen Störungen im System des EETS-Anbieters auf den Mauterheber zu prüfen. Dazu werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Es darf nicht simuliert werden. Es dürfen keine Datenbearbeitung und -extraktion erfolgen, wenn diese nicht in definierten, nachvollziehbaren Betriebsprozessen vorgesehen sind.
6.3.3.1 Vorgaben für das Prüfszenario
Folgende Vorgabe muss vom EETS-Anbieter berücksichtigt werden: Der EETS-Anbieter muss die Überwachungsdaten (Überwachungsreports) dem Mauterheber regelmäßig in korrekter und vollständiger Form über die SST 013 bereitstellen.
6.3.3.2 Kriterien
Es gelten folgende Prüfkriterien:
6.3.3.3 Vorbereitung
Die Prozesse des EETS-Anbieters zur Überwachung und Bereitstellung von Überwachungsdaten (Überwachungsreports) sind definiert und übergreifend implementiert.
6.3.3.4 Durchführung
Während der gesamten Laufzeit des Pilotbetriebs werden unter Wirkbetriebsbedingungen seitens des EETS-Anbieters Überwachungsdaten (Überwachungsreports) generiert und alle Überwachungsprozesse durchgeführt.
6.3.3.5 Bewertung
Die Auswertung erfolgt auf Basis der vom EETS-Anbieter übermittelten Überwachungsdaten (Überwachungsreports).
Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.
Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber.
6.3.4 P3-004 – Änderung der Maut-Basisdaten
In diesem Szenario wird die Prüfung durchgeführt, ob die Anwendung der Maut-Basisdaten beim EETS-Anbieter korrekt verläuft. Die Korrektheit muss sowohl während als auch nach Änderungen der Maut-Basisdaten fachlich und funktional nachgewiesen werden. Dazu wird unter Wirkbetriebsbedingungen der Prozess der Änderung der Maut-Basisdaten durchgeführt.
Ausgangspunkt für die Prüfung ist, dass die korrekte Verwendung der aktuellen Maut-Basisdaten nachgewiesen wird. Anschließend wird im Rahmen einer regulären Aktualisierung der Maut-Basisdaten diese Änderung auch im Teilsystem des EETS-Anbieters durchgeführt. Dabei müssen die entsprechenden Vorgaben berücksichtigt werden (siehe Nummer 6.3.5.1).
6.3.4.1 Vorgaben für das Prüfszenario
Die folgenden Vorgaben müssen vom EETS-Anbieter berücksichtigt werden:
6.3.4.2 Kriterien
Es müssen folgende Prüfkriterien berücksichtigt werden:
6.3.4.3 Vorbereitung
Der EETS-Anbieter stellt zur Vorbereitung sicher, dass:
6.3.4.4 Durchführung
Die geänderten Maut-Basisdaten werden dem EETS-Anbieter vom Mauterheber über die SST 003 bereitgestellt. Der EETS-Anbieter arbeitet die Änderungen in seinem Teilsystem ein. Nach dem Stichtag der geänderten Maut-Basisdaten werden Fahrten durchgeführt, abschnittsbezogene Erhebungsdaten bereitgestellt und Mautbuchungsnachweise versandt.
6.3.4.5 Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Auswertung der erhobenen Daten.
Die Prüfergebnisse werden vom EETS-Anbieter hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und gemäß Anhang A dokumentiert.
Die Gesamtbewertung erfolgt abschließend durch den Mauterheber.
Es werden die Korrektheit der Maut-Basisdaten jeweils vor und nach Gültigkeitsbeginn der Änderung sowie die Vollständigkeit und Konsistenz der nachstehenden Daten geprüft:
6.3.5 P3-005 – korrekte Kontrollprozesse
Die Korrektheit der Kontrollprozesse wird im Rahmen von Fahrten mit Kontrollen im realen Verkehr im Pilotbetrieb geprüft.
Das Prüfszenario umfasst die Erkennung (DSRC-Kommunikation des Bordgeräts mit den Kontrolleinrichtungen) bis zur Sachverhaltsfeststellung. Dies deckt den Prozess der Datenerhebung vom Bordgerät des EETS-Anbieters bis zum zentralseitigen Eingang beim Mauterheber ab. Berücksichtigt werden alle Einrichtungen der automatischen, portablen und manuellen Kontrolle.
Einrichtungen der Betriebskontrolle werden nicht berücksichtigt.
6.3.5.1 Vorgaben für das Prüfszenario
Da die Kontrollprozesse mit realen Fahrten im Pilotbetrieb geprüft werden, gibt es keine besonderen Vorgaben.
6.3.5.2 Kriterien
Folgende Prozesse müssen unterstützt werden:
6.3.5.3 Vorbereitung
Der EETS-Anbieter bereitet die Bordgeräte für den Pilotbetrieb vor.
6.3.5.4 Durchführung
Die Nutzerreferenzgruppe des EETS-Anbieters befährt das mautpflichtige Streckennetz. Der EETS-Anbieter stellt eine Blacklist bereit.
Der Mauterheber führt alle relevanten Kontrollarten durch und ermittelt die dabei entstehenden Sachverhalte im Rahmen der übergreifenden Kontrollprozesse. Die Kontrolleure des Mauterhebers erfassen und dokumentieren dabei besondere Vorkommnisse und Auffälligkeiten in Bezug auf den Pilot-EETS-Anbieter (z. B. fortwährende Verbindungsabbrüche in der Kontrollkommunikation).
6.3.5.5 Bewertung
Die Prüfergebnisse werden vom Mauterheber hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des Prüfszenarios sowie der Prüfkriterien bewertet und dokumentiert.
6.4 Quality Gate – QG4
Das Quality Gate 4 schreibt die Kriterien für die Ausgangsqualität des Teilsystems des EETS-Anbieters nach dem Pilotbetrieb vor.
Für das Bestehen des Pilotbetriebs gelten die in Nummer 2.8 genannten Kriterien sowie die Erfüllung der durch den Mauterheber festgestellten Quoten bezüglich der Güte der Mauterhebung und der Kontrolle.
Anhang A: Vorgaben für Prüfprotokolle und -berichteDieser Anhang enthält die detaillierten Anforderungen an die Inhalte aller Protokolle und Berichte, die im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung zu erstellen sind.
Anhang A.1: Prüfprotokoll für den einzelnen Prüffall (Phase 1 und 2)Die Durchführung von durch den EETS-Anbieter erstellten Prüffällen ist in den Phasen 1 und 2 relevant. Für jeden Prüffall ist ein separates Prüfprotokoll zu erstellen, welches das abschließende Prüfergebnis dieses Prüffalls dokumentiert. Alle Detailinformationen zu den Prüfbedingungen und Ereignissen während der Prüfdurchführung müssen in das Prüfprotokoll aufgenommen werden.
Das Prüfprotokoll muss mindestens die folgenden Inhalte umfassen:
Zusätzlich sollte das Prüfprotokoll ausreichend Platz vorsehen für:
Für jedes Prüfszenario ist ein separater Prüfbericht zu erstellen, der das abschließende Prüfergebnis dieses Szenarios in Form einer Übersicht dokumentiert und mindestens die folgenden Inhalte umfasst:
Zusätzlich sollte der Prüfbericht ausreichend Platz vorsehen für:
Für jede Prüfphase ist ein separater Abschlussbericht zu erstellen, der das abschließende Prüfergebnis dieser Phase dokumentiert. Der Abschlussbericht enthält eine Übersicht über alle in der Phase durchgeführten Prüfungen und Inspektionen und umfasst mindestens die folgenden Inhalte:
Nachdem der EETS-Anbieter den Abschlussbericht zur Verfügung gestellt hat, erstellt der Mauterheber einen eigenen Abschlussbericht.
Anhang B: Prüffallvorgaben Schnittstellenprüfung1 Einleitung
1.1 Zielsetzung des Dokuments
1.2 Referenzen und Grundlagen
1.3 Überblick und Aufbau des Dokuments
2 Aufbau der Prüffallvorgaben
2.1 Kategorien von Prüffallvorgaben
2.2 Struktur der Prüffallvorgaben
3 Übersicht Prüffallvorgaben
4 Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüffallvorgaben
5 Prüffallvorgaben zu technischen Schnittstellentests
6 Prüffallvorgaben zu fachlichen Tests
6.1 Whitelist
6.2 Blacklist
6.3 User-Details
6.4 User-IDs eines EETS-Nutzers
6.5 Abschnittsbezogene Erhebungsdaten
6.6 Mautbuchungsnachweise
6.7 Tagesberichte
6.8 DSRC-Kontrolldaten
6.9 Mautbasisdaten
6.10 Trust Objects
6.11 Technischer Zustand Bordgerät
7 Prüffallvorgaben-übergreifend zu verwendende Daten
7.1 Stammdaten
7.2 Fahrszenarien
TabellenverzeichnisTabelle 1: | Kategorien von Prüffallvorgaben |
Tabelle 2: | Struktur der Prüffallvorgabe |
Tabelle 3: | Übersicht Prüffallvorgaben |
Tabelle 4: | Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Blacklist |
Tabelle 5: | Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung einer leeren EETS-Whitelist |
Tabelle 6: | Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr |
Tabelle 7: | Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen |
Tabelle 8: | Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit |
Tabelle 9: | Prüffallvorgabe: Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug |
Tabelle 10: | Prüffallvorgabe: Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen |
Tabelle 11: | Prüffallvorgabe: Abmelden eines Fahrzeugs |
Tabelle 12: | Prüffallvorgabe: Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug |
Tabelle 13: | Prüffallvorgabe: Sperrung eines Bordgeräts |
Tabelle 14: | Prüffallvorgabe: Sperrung mehrerer Bordgeräte |
Tabelle 15: | Prüffallvorgabe: Entsperrung eines Bordgeräts |
Tabelle 16: | Prüffallvorgabe: Entsperrung mehrerer Bordgeräte |
Tabelle 17: | Prüffallvorgabe: Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID |
Tabelle 18: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Fahrzeugdaten zu einer User-ID |
Tabelle 19: | Prüffallvorgabe: Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs |
Tabelle 20: | Prüffallvorgabe: Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten |
Tabelle 21: | Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID |
Tabelle 22: | Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs |
Tabelle 23: | Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt |
Tabelle 24: | Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt |
Tabelle 25: | Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt |
Tabelle 26: | Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Achsklasse |
Tabelle 27: | Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse mit Änderung der Mautpflicht |
Tabelle 28: | Prüffallvorgabe: Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts |
Tabelle 29: | Prüffallvorgabe: Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten |
Tabelle 30: | Prüffallvorgabe: Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten |
Tabelle 31: | Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse |
Tabelle 32: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt |
Tabelle 33: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt |
Tabelle 34: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt |
Tabelle 35: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse |
Tabelle 36: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse |
Tabelle 37: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts |
Tabelle 38: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten |
Tabelle 39: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen |
Tabelle 40: | Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse |
Tabelle 41: | Prüffallvorgabe: Tagesberichte |
Tabelle 42: | Prüffallvorgabe: Portable Kontrolle |
Tabelle 43: | Prüffallvorgabe: Manuelle Kontrolle |
Tabelle 44: | Prüffallvorgabe: Automatische Kontrolle |
Tabelle 45: | Prüffallvorgabe: Kontrollsäule |
Tabelle 46: | Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse |
Tabelle 47: | Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse |
Tabelle 48: | Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgeräts |
Tabelle 49: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter |
Tabelle 50: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter |
Tabelle 51: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber |
Tabelle 52: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter |
Tabelle 53: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber |
Tabelle 54: | Prüffallvorgabe: Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber |
Tabelle 55: | Prüffallvorgabe: Anfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts |
Tabelle 56: | Stammdatenzuordnung |
Tabelle 57: | EETS-Nutzerdaten Teil 1 |
Tabelle 58: | EETS-Nutzerdaten Teil 2 |
Tabelle 59: | Fahrzeugdaten Teil 1 |
Tabelle 60: | Fahrzeugdaten Teil 2 |
Tabelle 61: | Fahrzeugdaten Teil 3 |
Tabelle 62: | Update der Tarifparameter |
Tabelle 63: | Update Orts- und Zeitklassen |
Tabelle 64: | Fahrszenarien |
Version | Datum | Bearbeiter | Bearbeitung/Änderung |
---|---|---|---|
0.1 | 26.09.2011 | EETS Projektteam | Erstellung |
1.2 | 13.11.2014 | BAG | Redaktionelle Überarbeitung |
1.32 | 22.09.2015 | EETS Projektteam | Anpassung Integration WS-3.2.0.1:
|
1.33 | 12.10.2015 | EETS Projektteam | Überarbeitung der Formulierung in Aktionsbeschreibung der Prüffallvorgaben P1-AED-006-007 und P1-MBN-007-007 |
1.34 | 02.11.2015 | EETS Projektteam | Entfernen der Hinweise auf Tarifkategorie, Zeit- und Ortsklassen in den Prüffallvorgaben P1-AED-006-007 und P1-MBN-007-007 und Beschreibung Fahrszenario FS_07 sowie der Anschlussstellennummern |
1.35 | 15.04.2016 | EETS Projektteam | Überarbeiten der Prüffallvorgaben P1-AED-006-007 und P1-MBN-007-007 und Solldaten bzgl. mautreiner Fahrten bei Orts- und Zeitklassenwechsel |
2.00 | 04.10.2017 | BAG, RT | Grundlegende Überarbeitung: Anpassung an aktuelle Schnittstellenversionen und Umstellung der Prüfumgebung beim BAG |
2.1 | 27.11.2017 | BAG, RT | Spezifizierung P1-KON-301-006 |
1.1 Zielsetzung des Dokuments
Der vorliegende Prüfkatalog enthält die Prüffallvorgaben, deren Erfüllung im Rahmen der Feststellung der Gebrauchstauglichkeit in Prüfblock 2, Phase 1 nachzuweisen ist. In diesem Katalog finden sich die relevanten Informationen zu den in Dokument B (Prüfkonzept) aufgeführten Prüfszenarien in Form von Prüffallvorgaben.
Die Prüffallvorgaben müssen im Rahmen der Erstellung der Prüfspezifikation durch den EETS-Anbieter konkretisiert und in seiner Prüfspezifikation dokumentiert werden. Im Rahmen der Erstellung der Prüfspezifikation durch den EETS-Anbieter ist eine Gruppierung mehrerer Prüffallvorgaben des Mauterhebers in einem Prüffall des EETS-Anbieters zulässig.
1.2 Referenzen und Grundlagen
Dem Prüfkatalog liegen das Dokument B (Prüfkonzept) des Verfahrens der Gebrauchstauglichkeitsprüfung sowie die im Rahmendokument EETS-Schnittstellen aufgeführten Schnittstellenspezifikationen zwischen EETS-Anbieter und Mauterheber zugrunde. Alle dort vorgenommenen Festlegungen gelten übergreifend für die Inhalte des Prüfkatalogs und für die durch den EETS-Anbieter zu erstellende Prüfspezifikation. Die in den Schnittstellenspezifikationen definierten und verwendeten Datentypen sowie Fehlercodes werden im vorliegenden Prüfkatalog ohne weitere Erläuterung verwendet.
1.3 Überblick und Aufbau des Dokuments
Der Prüfkatalog umfasst die Prüffallvorgaben für die Durchführung des Prüfprogramms (Prüfblock 2), Schnittstellenprüfung (Phase 1).
Zunächst wird mit Nummer 1 eine Einleitung in das Dokument gegeben. Nummer 2 beschreibt den Aufbau der im Prüfkatalog enthaltenen Prüffallvorgaben, bevor Nummer 3 eine Übersicht über die Prüffallvorgaben gibt, die in den einzelnen Szenarien der Schnittstellenprüfung durchzuführen sind. Im Anschluss daran wird in Nummer 4 die Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüffallvorgaben beschrieben. Nummer 5 enthält die Prüffallvorgaben zu technischen Schnittstellentests und Nummer 6 die Prüffallvorgaben zu fachlichen Tests. In Nummer 7 werden die zur Durchführung der Prüffallvorgaben zu verwendenden Daten beschrieben.
2 Aufbau der Prüffallvorgaben2.1 Kategorien von Prüffallvorgaben
Die Prüffallvorgaben sind in zwei Kategorien strukturiert:
Kategorie von Prüffallvorgaben | Beschreibung |
---|---|
Technische Schnittstellentests | Prüffallvorgaben dieser Kategorie sollen den robusten, korrekten und vollständigen Datenaustausch über alle relevanten Schnittstellen des Teilsystems des EETS-Anbieters und des EETS-Teilsystems des Mauterhebers feststellen.
Bezeichner für Messages, Attribute und Fehlercodes, welche in diesen Prüffallvorgaben verwendet werden, sind den entsprechenden Schnittstellenspezifikationen inkl. deren Anhänge entnommen. |
Fachliche Tests | Prüffallvorgaben dieser Kategorie sollen die grundlegende Funktionalität des Teilsystems des EETS-Anbieters prüfen und den Nachweis einfacher funktionaler Abläufe im Teilsystem des EETS-Anbieters erbringen. |
Tabelle 1: Kategorien von Prüffallvorgaben
2.2 Struktur der Prüffallvorgaben
Jede Prüffallvorgabe ist folgendermaßen strukturiert:
Attributname | Beschreibung |
---|---|
ID: | Eindeutige Kennzeichung der Prüffallvorgabe
Der Bezeichner hat folgende Struktur: P1-XXX-YYY-ZZZ mit folgender Bedeutung: |
XXX | Hauptkategorie (2 bis 3 Zeichen) für die Prüffallvorgaben: |
SST
BL WL UDA FBH AED MBN TB KON TRO MBD TZB | Kategorie „Technische Schnittstellentests“
Fachlicher Bereich „Blacklist“ Fachlicher Bereich „Whitelist“ Fachlicher Bereich „User-Details“-Anfragen Fachlicher Bereich „Fahrzeugbestand eines Halters“ Fachlicher Bereich „abschnittsbezogene Erhebungsdaten“ Fachlicher Bereich „Mautbuchungsnachweise“ Fachlicher Bereich „Tagesbericht“ Fachlicher Bereich „Kontrolle“ Fachlicher Bereich „Trust Objects“ Fachlicher Bereich „Mautbuchungsdaten“ Fachlicher Bereich „Technischer Zustand eines Bordgeräts (EETS)“ |
YYYY | Diese Unterkategorie entspricht der Nummer der betroffenen Schnittstelle (3 bis 4 Zeichen). Ausnahme: Die Kennzeichnung „00X“ wird für schnittstellenübergreifende Prüffallvorgaben verwendet. |
ZZZ | Eindeutige dreistellige Nummer innerhalb der Unterkategorie |
Beschreibung: | Fachliche Beschreibung der Prüffallvorgabe |
Prüfkriterien: | Prüfkriterien, die vom EETS-Anbieter zu prüfen sind |
Vorbedingungen: | Vor Start der Durchführung einer Prüffallvorgabe herzustellender Zustand |
Erwartetes Ergebnis: | Nach Durchführung der Prüffallvorgabe vorliegendes Ergebnis |
Eingabedaten: | Für die Durchführung der Prüffallvorgabe notwendige Daten |
Akteur: | Die für die Durchführung der Prüffallvorgaben aktiv Tätigen |
Bemerkungen: | Zusätzliche Informationen zur Prüffallvorgabe |
Tabelle 2: Struktur der Prüffallvorgabe
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht, welche Prüffallvorgaben in den einzelnen Szenarien der Schnittstellenprüfung und der initialen fachlichen Prüfung in Phase 1 durch den EETS-Anbieter nachzuweisen sind.
Szenario | Prüffallvorgabe – Bezeichnung | Prüffallvorgabe-ID |
---|---|---|
P1-001 | Technische Prüfung der Schnittstellen zum EETS-Anbieter
(SST 001, SST 002, SST 006, SST 007, SST 008, SST 099) | |
Übertragung einer leeren EETS-Blacklist | P1-SST-001-001 | |
Übertragung einer leeren EETS-Whitelist | P1-SST-002a-001 | |
Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr | P1-SST-008-001 | |
Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen | P1-SST-00X-001 | |
Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit | P1-SST-00X-002 | |
P1-002 | Verwalten der Blacklist (SST 001) | |
Sperrung eines Bordgeräts | P1-BL-001-001 | |
Sperrung mehrerer Bordgeräte | P1-BL-001-002 | |
Entsperrung eines Bordgeräts | P1-BL-001-003 | |
Entsperrung mehrerer Bordgeräte | P1-BL-001-004 | |
P1-003 | Verwalten der Whitelist (SST 002a) | |
Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug | P1-WL-002a-001 | |
Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen | P1-WL-002a-002 | |
Abmelden eines Fahrzeugs | P1-WL-002a-003 | |
Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug | P1-WL-002a-004 | |
P1-004 | Verwalten der Nutzeradress- und Fahrzeugdaten (SST 002b) | |
Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID | P1-UDA-002b-001 | |
Abfrage von Fahrzeugdaten zu einer User-ID | P1-UDA-002b-002 | |
Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs | P1-UDA-002b-003 | |
Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten | P1-UDA-002b-004 | |
P1-005 | Verwalten der Fahrzeugliste von EETS-Nutzern (SST 002c) | |
Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID | P1-FBH-002c-001 | |
Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs | P1-FBH-002c-002 | |
P1-006 | Übertragung und Verwendung der Mautbasisdaten (SST 003) | |
Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter | P1-MBD-003-001 | |
Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten | P1-AED-006-007 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update | P1-MBN-007-007 | |
Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten | P1-AED-006-008 | |
Mautbuchungsnachweise für eine Fahrt mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen | P1-MBN-007-008 | |
P1-007 | Austausch von sicherheitsrelevanten Objekten (SST 004) | |
Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter | P1-TRO-004-001 | |
Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber | P1-TRO-004-002 | |
Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter | P1-TRO-004-003 | |
Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber | P1-TRO-004-004 | |
Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber | P1-TRO-004-005 | |
P1-008 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten (SST 006) | |
Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt | P1-AED-006-001 | |
Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt | P1-AED-006-002 | |
Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt | P1-AED-006-003 | |
Erhebung mit Änderung der Achsklasse | P1-AED-006-004 | |
Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht | P1-AED-006-005 | |
Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts | P1-AED-006-006 | |
Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten | P1-AED-006-007 | |
Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten | P1-AED-006-008 | |
Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse | P1-AED-006-009 | |
P1-009 | Erzeugung von Mautbuchungsnachweisen (SST 007) | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt | P1-MBN-007-001 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt | P1-MBN-007-002 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt | P1-MBN-007-003 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse | P1-MBN-007-004 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht | P1-MBN-007-005 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts | P1-MBN-007-006 | |
Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten | P1-MBN-007-007 | |
Mautbuchungsnachweise für eine Fahrt mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen | P1-MBN-007-008 | |
Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse | P1-MBN-007-009 | |
P1-010 | Erzeugung von Tagesberichten (SST 008) | |
Tagesberichte für die durchgeführten Fahrten | P1-TB-008-001 | |
P1-011 | Abfrage des technischen Zustands eines Bordgeräts (SST 016) | |
Anfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts durch den Mauterheber | P1-TZB-016-001 | |
P1-012 | Kontrolle (DSRC SST 301) | |
Portable Kontrolle | P1-KON-301-001 | |
Manuelle Kontrolle | P1-KON-301-002 | |
Automatische Kontrolle | P1-KON-301-003 | |
Kontrollsäule | P1-KON-301-004 | |
Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse | P1-KON-301-005 | |
Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse | P1-KON-301-006 | |
Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgeräts | P1-KON-301-007 |
Tabelle 3: Übersicht Prüffallvorgaben
Anmerkungen zu Tabelle 3:
Die vorgegebenen Prüffallvorgaben werden durch den EETS-Anbieter konkretisiert und im Rahmen der Erstellung des Prüfprogramms in seiner Prüfspezifikation in Prüffälle umgesetzt. Der EETS-Anbieter kann mehrere Prüffallvorgaben in einem Prüffall zusammenfassen. Die Durchführungsreihenfolge der Prüffallvorgaben ist initial in Tabelle 5 festgelegt.
Lfd. Nr. | ID | Bezeichnung |
---|---|---|
1 | P1-TRO-004-001 | Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter |
2 | P1-TRO-004-002 | Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber |
3 | P1-TRO-004-003 | Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter |
4 | P1-TRO-004-004 | Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber |
5 | P1-TRO-004-005 | Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber |
6 | P1-MBD-003-001 | Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter |
7 | P1-SST-001-001 | Übertragung einer leeren EETS-Blacklist |
8 | P1-SST-002a-001 | Übertragung einer leeren EETS-Whitelist |
9 | P1-SST-008-001 | Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr |
10 | P1-WL-002a-001 | Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug |
11 | P1-WL-002a-002 | Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen |
12 | P1-WL-002a-003 | Abmelden eines Fahrzeugs |
13 | P1-WL-002a-004 | Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug |
14 | P1-UDA-002b-001 | Abfragen von Adressdaten zu einer User-ID |
15 | P1-UDA-002b-002 | Abfragen von Fahrzeugdaten zu einer User-ID |
16 | P1-UDA-002b-003 | Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs |
17 | P1-UDA-002b-004 | Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten |
18 | P1-FBH-002c-001 | Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID |
19 | P1-FBH-002c-002 | Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs |
20 | P1-BL-001-001 | Sperrung eines Bordgeräts |
21 | P1-BL-001-002 | Sperrung mehrerer Bordgeräte |
22 | P1-BL-001-003 | Entsperrung eines Bordgeräts |
23 | P1-BL-001-004 | Entsperrung mehrerer Bordgeräte |
24 | P1-AED-006-001 | Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt |
25 | P1-MBN-007-001 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt |
26 | P1-AED-006-002 | Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt |
27 | P1-MBN-007-002 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt |
28 | P1-AED-006-003 | Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt |
29 | P1-MBN-007-003 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt |
30 | P1-AED-006-004 | Erhebung mit Änderung der Achsklasse |
31 | P1-MBN-007-004 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse |
32 | P1-AED-006-005 | Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht |
33 | P1-MBN-007-005 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht |
34 | P1-AED-006-006 | Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts |
35 | P1-MBN-007-006 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts |
36 | P1-AED-006-007 | Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten |
37 | P1-MBN-007-007 | Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten |
38 | P1-AED-006-008 | Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten |
39 | P1-AED-006-009 | Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse |
40 | P1-MBN-007-008 | Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen |
41 | P1-MBN-007-009 | Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse |
42 | P1-TB-008-001 | Tagesberichte |
43 | P1-TZB-016-001 | Abfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts durch den Mauterheber |
44 | P1-KON-301-001 | Portable Kontrolle |
45 | P1-KON-301-002 | Manuelle Kontrolle |
46 | P1-KON-301-003 | Automatische Kontrolle |
47 | P1-KON-301-004 | Kontrollsäule |
48 | P1-KON-301-005 | Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse |
49 | P1-KON-301-006 | Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse |
50 | P1-KON-301-007 | Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgeräts |
51 | P1-SST-00X-001 | Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen |
52 | P1-SST-00X-002 | Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit |
Tabelle 5 Initiale Durchführungsreihenfolge der Prüffallvorgaben
Folgende Randbedingungen sind zu berücksichtigen:
Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Blacklist
ID: | P1-SST-001-001 |
---|---|
Beschreibung: | Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet die EETS-Blacklist via BlacklistProService ohne Einträge (leere Blacklist) an die Testumgebung.
Diese Nachricht wird seitens der Testumgebung bestätigt. Nach der asynchronen Verarbeitung quittiert die Testumgebung die Daten mit einem AckADU via AckService. |
Prüfkriterien: | korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikation
Sind keine Bordgeräte gesperrt, so wird trotzdem eine Blacklist via BlacklistProService übermittelt. |
Vorbedingungen: | Aktuell sind keine Bordgeräte im Teilsystem des EETS-Anbieters gesperrt (die Blacklist ist leer). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekte Verwendung folgender Nachricht:
|
Eingabedaten: | keine |
Akteur: | EETS-Anbieter (Senden einer leeren Blacklist) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 4 Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Blacklist
Prüffallvorgabe: Übertragung einer leeren EETS-Whitelist
ID: | P1-SST-002a-001 |
---|---|
Beschreibung: | Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet die EETS-Whitelist via WhitelistProService ohne Einträge (leere Whitelist) zur Testumgebung.
Die Nachricht wird seitens der Testumgebung bestätigt. Nach der asynchronen Verarbeitung quittiert die Testumgebung die Daten mit einem AckADU via AckService. |
Prüfkriterien: | korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikation
Liegen keine Nutzer, Fahrzeuge, Bordgeräte im Teilsystem des EETS-Anbieters vor, so wird trotzdem eine Whitelist via WhitelistProService übermittelt. |
Vorbedingungen: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters sind keine Nutzer, Fahrzeuge, Bordgeräte angelegt. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekte Verwendung folgender Nachrichten:
|
Eingabedaten: | keine |
Akteur: | EETS-Anbieter (Senden einer leeren Whitelist) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 5 Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung einer leeren EETS-Whitelist
Prüffallvorgabe: Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr
ID: | P1-SST-008-001 |
---|---|
Beschreibung: | Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet im Rahmen der täglichen Übertragung die PaymentAnnouncementADUs ohne Auskehrinformation via TagesberichtProService zur Testumgebung.
Die Nachricht wird seitens der Testumgebung bestätigt. Nach der asynchronen Verarbeitung quittiert die Testumgebung die Daten mit einem AckADU via AckService. |
Prüfkriterien: | korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikation
Liegen keine Auskehrinformationen zu einem Stichtag vor, so werden trotzdem PaymentAnnouncementADUs via TagesberichtProService übermittelt. |
Vorbedingungen: | Es liegen im Teilsystem des EETS-Anbieters keine Auskehrinformationen für den Tagesbericht zum betreffenden Stichtag vor. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekte Verwendung folgender Nachrichten:
|
Eingabedaten: | keine |
Akteur: | EETS-Anbieter (Senden einer Nachricht ohne Auskehr) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 6 Prüffallvorgabe: Erfolgreiche Übertragung eines Tagesberichts ohne Auskehr
Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen
ID: | P1-SST-00X-001 |
---|---|
Beschreibung: | Das Teilsystem des EETS-Anbieters tauscht im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben
|
Prüfkriterien: | korrekter und vollständiger Kommunikationsablauf je Schnittstelle gemäß Schnittstellenspezifikationen anhand der oben genannten Prüffallvorgaben |
Vorbedingungen: | Die oben genannten Prüffallvorgaben sind bereits durchgeführt und erfolgreich bestanden. |
Erwartetes Ergebnis: | An den Schnittstellen SST001, SST002a, SST006, SST007, SST008 wird jeweils folgende Nachrichtensequenz ausgetauscht:
|
Eingabedaten: | keine |
Akteur: | EETS-Anbieter (Nachrichtenaustausch hat bereits in den oben genannten Prüffallvorgaben stattgefunden) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 7 Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf gemäß Schnittstellenspezifikationen
Prüffallvorgaben: Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit
ID: | P1-SST-00X-002 |
---|---|
Beschreibung: | Das Teilsystem des EETS-Anbieters tauscht im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben
|
Prüfkriterien: | korrekte Wiederholung der Datenübertragung und erfolgreiche Datenübertragung gemäß Spezifikation der Web-Schnittstellen zum EETS-Anbieter |
Vorbedingungen: | Der Web-Server der Testumgebung ist während der Durchführung der oben genannten Prüffallvorgaben vorübergehend nicht erreichbar. |
Erwartetes Ergebnis: | Alle Nachrichten wurden erfolgreich (nach Wiederverfügbarkeit des Web-Servers) vom EETS-Anbieter übertragen. Der EETS-Anbieter wiederholt die nicht erfolgreiche Nachrichtenübertragung mit identischer Nachrichten-ID. |
Eingabedaten: | keine |
Akteur: | EETS-Anbieter (Nachrichtenaustausch hat bereits in den oben genannten Prüffallvorgaben stattgefunden) |
Bemerkungen: | Die Durchführung der oben genannten Prüffallvorgaben muss zur Herstellung der Vorbedingung in enger Abstimmung mit dem Mauterheber erfolgen. |
Tabelle 8 Prüffallvorgabe: Kommunikationsablauf bei Nichtverfügbarkeit
6 Prüffallvorgaben zu fachlichen Tests6.1 Whitelist
Prüffallvorgabe: Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug
ID: | P1-WL-002a-001 |
---|---|
Beschreibung: | Ein neuer Nutzer meldet ein mautpflichtiges Fahrzeug beim EETS-Anbieter an. Das Fahrzeug erhält ein Fahrzeuggerät des EETS-Anbieters. Die entsprechenden Daten werden im System des EETS-Anbieters angelegt.
Der EETS-Anbieter sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist die neuen Daten an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung aller im System des EETS-Anbieters angelegten User-IDs |
Vorbedingungen: | keine |
Erwartetes Ergebnis: | Die neu angelegten Nutzer- und Fahrzeug-IDs liegen zeitgerecht und korrekt in der Testumgebung des Mauterhebers vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Stammdaten für einen neuen Nutzer NZ_01, dem Fahrzeug FZ_01 und dazugehörigem Bordgerät BG_01 mit den im Kapitel 7 beschriebenen Inhalten neu angelegt. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Anlegen der Stammdaten und Versenden der Whitelist) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 9 Prüffallvorgabe: Neuanlage eines Nutzers mit einem Fahrzeug
Prüffallvorgabe: Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen
ID: | P1-WL-002a-002 |
---|---|
Beschreibung: | Im System des EETS-Anbieters werden sieben neue Nutzer und 13 mautpflichtige Fahrzeuge mit neuen Bordgeräten angelegt. Den einzelnen Nutzern sind dabei bis zu drei Fahrzeuge zugeordnet. Falls der EETS-Anbieter gleichzeitig Bordgeräte verschiedener Hersteller oder unterschiedliche Varianten beziehungsweise Versionen eines Bordgeräts verwendet, sind diese hier einzusetzen.
Der EETS-Anbieter sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist die neuen Daten an die Testumgebung. Im System bereits angelegte Datensätze werden dabei im Rahmen der Komplettübertragung ebenfalls mit übertragen. Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung aller im System des EETS-Anbieters angelegten User-IDs |
Vorbedingungen: | Der Nutzer NZ_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 und dem dazugehörigen Bordgerät BG_01 wurden bereits im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und per Whitelist mindestens einmal an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Nutzer- und Fahrzeug-IDs der sieben neuen Nutzer und der 13 Fahrzeuge liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung vor. Die im System des EETS-Anbieters bereits vorher angelegten Datensätze werden im Rahmen der Komplettübertragung ebenfalls mit übertragen. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Stammdaten für die sieben neuen Nutzer NZ_02 – NZ_08, den 13 Fahrzeugen FZ_02 – FZ_14 und den dazugehörigen Bordgeräten BG_02 – BG_14 mit den im Kapitel 7 beschriebenen Inhalten neu angelegt. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Anlegen der Stammdaten und Versenden der Whitelist).
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 10 Prüffallvorgabe: Neuanlage mehrerer Nutzer mit mehreren Fahrzeugen
Prüffallvorgabe: Abmelden eines Fahrzeugs
ID: | P1-WL-002a-003 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Anbieter meldet ein Fahrzeug mit zugehörigem Bordgerät in seinem System ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist den betreffenden Datensatz nicht mehr an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung der geänderten Whitelist |
Vorbedingungen: | Der Nutzer NZ_08 mit dem Fahrzeug FZ_13 und dem dazugehörigem Bordgerät BG_13 wurden bereits im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und per Whitelist mindestens einmal an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Der Datensatz mit dem abgemeldeten Fahrzeug wird nicht mehr mit der Whitelist an die Testumgebung übertragen. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird das Fahrzeug FZ_13 abgemeldet. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Abmelden des Fahrzeugs). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 11 Prüffallvorgabe: Abmelden eines Fahrzeugs
Prüffallvorgabe: Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug
ID: | P1-WL-002a-004 |
---|---|
Beschreibung: | In einem Fahrzeug muss ein defektes Bordgerät ausgetauscht werden.
Der EETS-Anbieter löscht das defekte Bordgerät in seinem System und trägt das neue Bordgerät für das bestehende Fahrzeug ein. Die PAN wird dabei übernommen. Der EETS-Anbieter sendet bei seiner täglichen Übertragung der Whitelist die Änderung an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung der geänderten Whitelist |
Vorbedingungen: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters ist das FZ_14 mit mit NZ_08 und BG_14 konfiguriert und wurde mit der Whitelist bereits an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Die geänderten Daten liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird bei Fahrzeug FZ_14 das bestehende Bordgerät BG_14 durch BG_15 ersetzt. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Ändern der Bordgeräte-ID in den Stammdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 12 Prüffallvorgabe: Neues Bordgerät für ein bestehendes Fahrzeug
6.2 Blacklist
Prüffallvorgabe: Sperrung eines Bordgeräts
ID: | P1-BL-001-001 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Anbieter setzt ein Bordgerät in seinem Teilsystem auf die EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist mit Informationen zum gesperrten Bordgerät an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte Sperrung des Bordgeräts |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_06 ist für das Fahrzeug FZ_06 konfiguriert und aktuell nicht gesperrt.
Es befindet sich auf der Whitelist und ist in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die Sperrung des Bordgeräts wurde durchgeführt und nur dieses Bordgerät befindet sich auf der Blacklist. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird das Bordgerät BG_06 auf die EETS-Blacklist gesetzt. Ein Sperrgrund ist anzugeben. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Setzen des Bordgeräts auf die Blacklist). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 13 Prüffallvorgabe: Sperrung eines Bordgeräts
Prüffallvorgabe: Sperrung mehrerer Bordgeräte
ID: | P1-BL-001-002 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Anbieter setzt 4 Bordgeräte in seinem Teilsystem auf die EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist mit Informationen zu den gesperrten Bordgeräten an die Testumgebung. Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers. |
Prüfkriterien: | korrekte Sperrung der Bordgeräte |
Vorbedingungen: | Die verwendeten Bordgeräte, BG_07, BG_08, BG_09 und BG_11 sind aktuell nicht gesperrt. (Das Bordgerät BG_06 ist bereits gesperrt, siehe Prüffallvorgabe P1-BL-001-001).
Die Bordgeräte befinden sich auf der Whitelist und sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die Sperrung der entsprechenden Bordgeräte wurde durchgeführt und diese sind in der übermittelten Blacklist vollständig und korrekt enthalten. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Bordgeräte BG_07, BG_08, BG_09 und BG_11 auf die EETS-Blacklist gesetzt. Die Sperrgründe sind anzugeben. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Setzen der Bordgeräte auf die Blacklist).
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 14 Prüffallvorgabe: Sperrung mehrerer Bordgeräte
Prüffallvorgabe: Entsperrung eines Bordgeräts
ID: | P1-BL-001-003 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Anbieter löscht ein Bordgerät in seinem Teilsystem von der EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist ohne Information zum entsperrten Bordgerät an die Testumgebung In der Blacklist der Testumgebung wird daraufhin der Datensatz zum betroffenen Bordgerät mit einem Gültigkeitsende versehen. |
Prüfkriterien: | korrekte Entsperrung des Bordgeräts |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_06 ist aktuell gesperrt. |
Erwartetes Ergebnis: | Die Entsperrung des Bordgeräts BG_06 wurde korrekt durchgeführt und dieses Bordgerät befindet sich nicht mehr auf der übermittelten Blacklist. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird das Bordgerät BG_06 von der EETS-Blacklist gelöscht. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Entsperren des Bordgeräts). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 15 Prüffallvorgabe: Entsperrung eines Bordgeräts
Prüffallvorgabe: Entsperrung mehrerer Bordgeräte
ID: | P1-BL-001-004 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Anbieter löscht 3 Bordgeräte in seinem Teilsystem von der EETS-Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt die EETS-Blacklist ohne Informationen zu den entsperrten Bordgeräten an die Testumgebung. In der Blacklist der Testumgebung werden daraufhin die Datensätze zu den betroffenen Bordgeräten mit einem Gültigkeitsende versehen. |
Prüfkriterien: | korrekte Entsperrung der Bordgeräte |
Vorbedingungen: | Die verwendeten Bordgeräte BG_07, BG_08, BG_09 und BG_11 sind aktuell gesperrt. |
Erwartetes Ergebnis: | Die Entsperrung der Bordgeräte wurde vollständig und korrekt durchgeführt und diese Bordgeräte befinden sich nicht mehr auf der übermittelten Blacklist. Bordgerät BG_08 befindet sich weiterhin auf der Blacklist. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Bordgeräte BG_07, BG_09 und BG_11 von der EETS-Blacklist gelöscht. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Entsperren der Bordgeräte). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 16 Prüffallvorgabe: Entsperrung mehrerer Bordgeräte
6.3 User-Details
Prüffallvorgabe: Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID
ID: | P1-UDA-002b-001 |
---|---|
Beschreibung: | Der Mauterheber sendet eine Abfrage für die Adressdaten zu einer User-ID.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt dann die gewünschten Adressdaten an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage der Adressdaten |
Vorbedingungen: | Zum Nutzer wurde das Fahrzeug FZ_07 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID wurde über die Whitelist an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Adressdaten des Nutzers für die angefragte User-ID liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vollständig und korrekt vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu Adressdaten für den Nutzer von Fahrzeug FZ_07 bearbeitet und versendet. |
Akteur: | Mauterheber (Stellen der Abfrage für Adressdaten für den Nutzer von Fahrzeug FZ_07),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfrage). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 17 Prüffallvorgabe: Abfrage von Adressdaten zu einer User-ID
Prüffallvorgabe: Abfrage von Fahrzeugdaten zu einer User-ID
ID: | P1-UDA-002b-002 |
---|---|
Beschreibung: | Der Mauterheber sendet eine Abfrage für die Fahrzeugdaten zu einer User-ID.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt dann die gewünschten Fahrzeugdaten an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zu Fahrzeugdaten |
Vorbedingungen: | Zum Nutzer wurde das Fahrzeug FZ_08 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID wurde über die Whitelist an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten und vollständigen Fahrzeugdaten des Nutzers für die angefragte User-ID liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu den Fahrzeugdaten für FZ_08 bearbeitet und versendet. |
Akteur: | Mauterheber (Stellen der Abfrage für die Fahrzeugdaten für das FZ_08),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfrage). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 18 Prüffallvorgabe: Übertragung von Fahrzeugdaten zu einer User-ID
Prüffallvorgabe: Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs
ID: | P1-UDA-002b-003 |
---|---|
Beschreibung: | Der Mauterheber sendet Abfragen für Fahrzeug- und Adressdaten zu verschiedenen User-IDs.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters übermittelt dann die gewünschten Fahrzeug- und Adressdaten an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zu Fahrzeug- und Adressdaten |
Vorbedingungen: | Zu unterschiedlichen Nutzern wurden die Fahrzeugen FZ_01 bis FZ_06, FZ_10, FZ_11 und FZ_12 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-IDs wurden über die Whitelist an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Fahrzeug- und Adressdaten für die angefragten User-IDs liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vollständig vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu den Fahrzeugdaten für die Fahrzeuge FZ_01 bis FZ_06, den Fahrzeug- und Adressdaten für die Fahrzeuge FZ_10, FZ_11 und FZ_12 bearbeitet und und versendet. |
Akteur: | Mauterheber (Stellen der Abfragen für die Fahrzeugdaten der Fahrzeuge FZ_01 bis FZ_06, FZ_10, FZ_11 und FZ_12 und die Adressdaten für die Nutzer der Fahrzeuge FZ_10, FZ_11 und FZ_12),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfragen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 19 Prüffallvorgabe: Verschiedene Abfragen zu mehreren User-IDs
Prüffallvorgabe: Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten
ID: | P1-UDA-002b-004 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Anbieter ändert Fahrzeugdaten in seinem Teilsystem.
Der Mauterheber sendet eine Abfrage für die Fahrzeugdaten zu einer User-ID. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zu Fahrzeugdaten |
Vorbedingungen: | Zum Nutzer wurde das Fahrzeug FZ_12 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID wurde über die Whitelist an die Testumgebung übertragen. Die Fahrzeugdaten zu diesem Fahrzeug wurden bereits einmal abgefragt. |
Erwartetes Ergebnis: | Die geänderten Fahrzeugdaten für die angefragte User-ID liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vollständig und korrekt vor. |
Eingabedaten: | Der EETS-Anbieter ändert das Leergewicht auf 7 t und das zulässige Gesamtgewicht auf 13,5 t.
Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zu Fahrzeugdaten für den Nutzer von Fahrzeug FZ_12 bearbeitet und versendet. |
Akteur: | Mauterheber (Stellen der Abfrage für Fahrzeugdaten von FZ_12),
EETS-Anbieter (Ändern der Fahrzeugdaten und Beantworten der Abfrage). |
Bemerkungen: | Ein Vergleich der Daten vorher/nachher ist möglich, da die geänderten Fahrzeugdaten in der Testumgebung Datenbank historisiert werden. |
Tabelle 20 Prüffallvorgabe: Abfrage nach Änderung der Fahrzeugdaten
6.4 User-IDs eines EETS-Nutzers
Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID
ID: | P1-FBH-002c-001 |
---|---|
Beschreibung: | Der Mauterheber stellt eine Abfrage zum Fahrzeugbestand eines Nutzers.
Der EETS-Anbieter sendet den Fahrzeugbestand des entsprechenden Nutzers an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zum Fahrzeugbestand des Nutzers |
Vorbedingungen: | Zum Nutzer wurden die Fahrzeuge FZ_06, FZ_07 und FZ_08 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-IDs wurden über die Whitelist an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Der korrekte und vollständige Fahrzeugbestand des Nutzers für die angefragte User-ID liegt nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters wird die Abfrage zum Fahrzeugbestand für den Nutzer NZ_05 bearbeitet und versendet. |
Akteur: | Mauterheber (Stellen der Abfrage zum Fahrzeugbestand für den Nutzer von Fahrzeug FZ_06),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfrage). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 21 Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu einer User-ID
Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs
ID: | P1-FBH-002c-002 |
---|---|
Beschreibung: | Der Mauterheber stellt eine Abfrage zum Fahrzeugbestand mehrerer Nutzer.
Der EETS-Anbieter sendet den Fahrzeugbestand an die Testumgebung. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und zeitgerechte Beantwortung der Abfrage zum Fahrzeugbestand der Nutzer |
Vorbedingungen: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters liegen keine unbeantworteten Fahrzeugbestandsabfragen vor.
Zu unterschiedlichen Nutzern wurden die Fahrzeuge FZ_01, FZ_02, FZ_04, FZ_11 und FZ_12 im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und bereits mit der Whitelist an die Testumgebung übertragen. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten und vollständigen Fahrzeugbestände für die angefragten User-IDs liegen nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Im Teilsystem des EETS-Anbieters werden die Fahrzeugbestandsabfragen für die Nutzer NZ_01 und NZ_02 bearbeitet und und versendet. |
Akteur: | Mauterheber (Stellen der Fahrzeugbestandsabfragen für die Nutzer der Fahrzeuge FZ_01 und FZ_04),
EETS-Anbieter (Beantworten der Abfragen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 22 Prüffallvorgabe: Abfrage des mautpflichtigen Fahrzeugbestands zu mehreren User-IDs
6.5 Abschnittsbezogene Erhebungsdaten
Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
ID: | P1-AED-006-001 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 23 Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
ID: | P1-AED-006-002 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_02 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 24 Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
ID: | P1-AED-006-003 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug mit einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_03 fährt das Fahrszenario FS_03 mit dem Fahrzeug FZ_03 (2-Achs-Anhänger, Bordgerät BG_03) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten).
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 25 Prüffallvorgabe: Erhebung bei einer Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Achsklasse
ID: | P1-AED-006-004 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Achsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Ankoppeln eines 3-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen den vorgegebenen Konfigurationen des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_04 mit dem Fahrzeug FZ_04 (Bordgerät BG_04) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt ohne Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird die Achszahl auf fünf Achsen deklariert (3-Achs-Anhänger wird angekoppelt). |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 26 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Achsklasse
Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht
ID: | P1-AED-006-005 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug und einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Abkoppeln des 2-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen den vorgegebenen Konfigurationen des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_05 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_04, Fahrzeug FZ_05 und Bordgerät BG_05 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_04 fährt das Fahrszenario FS_05 mit dem Fahrzeug FZ_05 (Bordgerät BG_05) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt mit einem 2-Achs-Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird das Fahrzeuggewicht < 7,5 t deklariert (Anhänger wird abgekoppelt). |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 27 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse mit Änderung der Mautpflicht
Prüffallvorgabe: Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts
ID: | P1-AED-006-006 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke ab. Der EETS-Anbieter sperrt das Bordgerät (LED rot, Status NoGo) während der Testdurchführung und setzt es danach auf die Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Bordgeräts und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_06 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_05, Fahrzeug FZ_06 und Bordgerät BG_06 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Bordgeräts liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. Nach dem Zeitpunkt der Sperrung des Bordgeräts wurden keine Erhebungsdaten generiert und an die Testumgebung übermittelt. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_05 fährt das Fahrszenario FS_06 mit dem Fahrzeug FZ_06 (kein Anhänger, Bordgerät BG_06) ab.
Der EETS-Anbieter sperrt das Bordgerät nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord und setzt es danach auf die Blacklist. Die Fahrt wird entsprechend des Fahrszenrios FS_06 anschließend fortgeführt. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 28 Prüffallvorgabe: Erhebung und Sperrung eines Bordgeräts
Prüffallvorgabe: Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
ID: | P1-AED-006-007 |
---|---|
Beschreibung: | Nach einer Erhöhung der Mautsätze pro Kilometer fährt der Nutzer mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Es ist eine Wiederholung einer bereits durchgeführten Fahrt.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten mit erhöhten Mautsätzen pro Kilometer verwendet. Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich. |
Tabelle 29 Prüffallvorgabe: Erhebung mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
Prüffallvorgabe: Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten
ID: | P1-AED-006-008 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke zweimal zu unterschiedlichen Zeiten ab. Dabei wird eine veränderte Version der Mautbasisdaten mit Orts- und Zeitklassen verwendet.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit- und Ortsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_07 mit dem Fahrzeug FZ_04 (kein Anhänger, Bordgerät BG_04) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich. |
Tabelle 30 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Orts- und Zeitklassen nach Update der Mautbasisdaten
Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse
ID: | P1-AED-006-009 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab. Die gleiche Strecke wird ein zweites Mal mit Anhänger befahren.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten und übermittelt sie an die Testumgebung. Die Erhebungsdaten entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit-, Orts- und Gewichtsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten abschnittsbezogenen Erhebungsdaten für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_08 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der abschnittsbezogenen Erhebungsdaten). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 31 Prüffallvorgabe: Erhebung mit Änderung der Gewichtsklasse nach Einführung einer neuen Gewichtsklasse
6.6 Mautbuchungsnachweise
Für die in diesem Kapitel beschriebenen Prüffallvorgaben können dieselben Fahrten wie bei den abschnittsbezogenen Erhebungsdaten (Nummer 6.5) verwendet werden.
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
ID: | P1-MBN-007-001 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 32 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein- und einer Ausfahrt
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
ID: | P1-MBN-007-002 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_02 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 33 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis bei einer Fahrt mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
ID: | P1-MBN-007-003 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug mit einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt werden die Mautbuchungsnachweise übermittelt. Während der Übertragung ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_03 fährt das Fahrszenario FS_03 mit dem Fahrzeug FZ_03 (2-Achs-Anhänger, Bordgerät BG_03) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise),
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 34 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit zwei Ein- und Ausfahrten und einer Durchfahrt
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse
ID: | P1-MBN-007-004 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Achsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Ankoppeln eines 3-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen den vorgegebenen Konfigurationen des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt werden die Mautbuchungsnachweise übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_04 mit dem Fahrzeug FZ_04 (Bordgerät BG_04) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt ohne Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird die Achszahl auf fünf Achsen deklariert (3-Achs-Anhänger wird angekoppelt). |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 35 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Achsklasse
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse und Änderung der Mautpflicht
ID: | P1-MBN-007-005 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug und einem 2-Achs-Anhänger eine definierte Strecke ab. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs ändert sich während der Testdurchführung durch Abkoppeln des 2-Achs-Anhängers.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung des Mautbuchungsnachweises nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_05 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_04, Fahrzeug FZ_05 und Bordgerät BG_05 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_04 fährt das Fahrszenario FS_05 mit dem Fahrzeug FZ_05 (Bordgerät BG_05) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt mit einem 2-Achs-Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord wird das Fahrzeuggewicht < 7,5 t deklariert. (Anhänger wird abgekoppelt und das Fahrzeug ist somit nicht mehr mautpflichtig). |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 36 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Änderung der Gewichtsklasse
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts
ID: | P1-MBN-007-006 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke ab. Der EETS-Anbieter setzt das Bordgerät während der Testdurchführung auf die Blacklist.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die aktuelle Version der Mautbasisdaten verwendet.
Das verwendete Bordgerät BG_06 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_05, Fahrzeug FZ_06 und Bordgerät BG_06 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Der korrekte Mautbuchungsnachweis für die definierte Fahrt liegt zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_05 fährt das Fahrszenario FS_06 mit dem Fahrzeug FZ_06 (kein Anhänger, Bordgerät BG_06) ab.
Der EETS-Anbieter setzt Bordgerät nach Erreichen des Rasthofs Frechen Nord auf die Blacklist. Die Fahrt wird entsprechend des Fahrszenrios FS_06 anschließend fortgeführt. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 37 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit Sperrung eines Bordgeräts
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
ID: | P1-MBN-007-007 |
---|---|
Beschreibung: | Nach einer Erhöhung der Mautsätze pro Kilometer fährt der Nutzer mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke ab. Es ist eine Wiederholung einer bereits durchgeführten Fahrt.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung des Mautbuchungsnachweises nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten mit erhöhten Mautsätzen pro Kilometer verwendet. Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Der korrekte Mautbuchungsnachweis für die definierte Fahrt liegt zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_01 mit dem Fahrzeug FZ_01 (kein Anhänger, Bordgerät BG_01) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich. |
Tabelle 38 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweis
für eine Fahrt mit erhöhten Mautbeträgen nach Update der Mautbasisdaten
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen
ID: | P1-MBN-007-008 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers zweimal zu unterschiedlichen Zeiten ab. Dabei wird eine veränderte Version der Mautbasisdaten mit Orts- und Zeitklassen verwendet.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit- und Ortsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierte Fahrt liegen vollständig und zeitgerecht in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_02 fährt Fahrszenario FS_07 mit dem Fahrzeug FZ_04 (kein Anhänger, Bordgerät BG_04) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Updates der Mautbasisdatenversion über SST 003),
EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios nach Update der Mautbasisdaten und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | Hier ist eine besondere zeitliche Planung bezüglich der zu verwendenden Mautbasisdaten erforderlich. |
Tabelle 39 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für Fahrten mit verschiedenen Orts- und Zeitklassen
Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse
ID: | P1-MBN-007-009 |
---|---|
Beschreibung: | Der Nutzer fährt mit dem Fahrzeug ohne Anhänger eine definierte Strecke mit einer Ein-, einer Durch- und einer Ausfahrt ab. Die gleiche Strecke wird ein zweites Mal mit Anhänger befahren.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters generiert die abschnittsbezogenen Erhebungsdaten. Diese entsprechen der vorgegebenen Konfiguration des Bordgeräts und dem definierten Fahrszenario. Für diese Fahrt wird der Mautbuchungsnachweis übermittelt. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Mautbuchungsnachweise nach der Befahrung des Szenarios |
Vorbedingungen: | Es wird die veränderte Version der Mautbasisdaten verwendet (geänderte Zeit-, Orts- und Gewichtsklassen). Die Veränderungen sind in Nummer 7.1.3 beschrieben.
Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit, aktuell nicht gesperrt und die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter sind korrekt deklariert. Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Mautbuchungsnachweise für die definierten Fahrten liegen zeitgerecht und vollständig in der Testumgebung nach Versand durch das Teilsystem des EETS-Anbieters vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt das Fahrszenario FS_08 mit dem Fahrzeug FZ_02 (kein Anhänger, Bordgerät BG_02) ab. |
Akteur: | EETS-Anbieter (Durchführen des Fahrszenarios und Versenden der Mautbuchungsnachweise). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 40 Prüffallvorgabe: Mautbuchungsnachweise für zwei Fahrten mit Änderung der Gewichtsklasse
6.7 Tagesberichte
Prüffallvorgabe: Tagesberichte für die durchgeführten Fahrten
ID: | P1-TB-008-001 |
---|---|
Beschreibung: | Für die im Rahmen der Prüffallvorgaben P1-AED-006-001 bis P1-AED-006-009 durchgeführten Fahrten und versendeten Mautbuchungsnachweise (P1-MBN-007-001 bis P1-MBN-007-009) werden die Tagesberichte seitens des EETS-Anbieters erstellt und versendet. Während der Übertragung der Tagesberichte ist der Web-Server der Testumgebung vorübergehend nicht verfügbar. Eine erfolgreiche Übertragung der Daten erfolgt nach Wiedererreichbarkeit des Web-Servers. |
Prüfkriterien: | korrekte, vollständige und rechtzeitige Übermittlung Tagesberichte |
Vorbedingungen: | Fahrten wurden durchgeführt und Mautbuchungsnachweise übermittelt. |
Erwartetes Ergebnis: | Die korrekten Tagesberichte zu den übermittelten Mautbuchungsnachweisen liegen vollständig und zeitgerecht in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | keine |
Akteur: | EETS-Anbieter (Erstellen und Versenden der Tagesberichte),
Mauterheber (vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Web-Servers herstellen). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 41 Prüffallvorgabe: Tagesberichte
6.8 DSRC-Kontrolldaten
Prüffallvorgabe: Portable Kontrolle
ID: | P1-KON-301-001 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die portable Kontrolle ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_01 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_01 und Bordgerät BG_01 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Die portable Kontrolleinrichtung des Mauterhebers ist einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_01 (Bordgerät BG_01) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen einer portablen Kontrolleinrichtung und Festlegen der abzufahrenden Strecke),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | Prüffallvorgabe wird zurzeit nicht durchgeführt. |
Tabelle 42 Prüffallvorgabe: Portable Kontrolle
Prüffallvorgabe: Manuelle Kontrolle
ID: | P1-KON-301-002 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine vom Mauterheber noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die manuelle Kontrolle mit einem Kontrollfahrzeug ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_02 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_01, Fahrzeug FZ_02 und Bordgerät BG_02 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_01 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_02 (Bordgerät BG_02) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs, Festlegen der abzufahrenden Strecke und der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 43 Prüffallvorgabe: Manuelle Kontrolle
Prüffallvorgabe: Automatische Kontrolle
ID: | P1-KON-301-003 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine vom Mauterheber noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die automatische Kontrolle (Kontrollbrücke) ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Die automatische Kontrolle ist einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_03 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_03 (Bordgerät BG_03) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen einer Kontrollbrücke und Festlegen der abzufahrenden Strecke),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 44 Prüffallvorgabe: Automatische Kontrolle
Prüffallvorgabe: Kontrollsäule
ID: | P1-KON-301-004 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine vom Mauterheber noch festzulegende Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Während der Fahrt werden die zur Kontrolle relevanten Attribute aus dem Bordgerät über die Kontrollsäule ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_03 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_03, Fahrzeug FZ_03 und Bordgerät BG_03 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Die Kontrollsäule ist einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu dem durchgeführten Kontrollfall liegt ein vollständiger und korrekter DSRC-Datensatz in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_03 fährt eine noch festzulegende Strecke mit dem Fahrzeug FZ_03 (Bordgerät BG_03) ab. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen einer Kontrollsäule und Festlegen der abzufahrenden Strecke),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 45 Prüffallvorgabe: Kontrollsäule
Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse
ID: | P1-KON-301-005 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Die Achsklasse des Fahrzeugs wird während der Testdurchführung geändert. Die zur Kontrolle relevanten Attribute werden einmal vor der Änderung der Achsklasse auf dem Parkplatz und ein zweites Mal nach Abschluss der Fahrt aus dem Bordgerät ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der jeweils ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_04 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_02, Fahrzeug FZ_04 und Bordgerät BG_04 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test ist einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu den durchgeführten Kontrollfällen liegen vollständige und korrekte DSRC-Datensätze in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_02 fährt das Fahrszenario FS_04 mit dem Fahrzeug FZ_04 (Bordgerät BG_04) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt ohne Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofes Frechen Nord wir die Achszahl auf 5 Achsen deklariert. (3-Achs-Anhänger wird angekoppelt). |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs und Festlegen der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 46 Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Achsklasse
Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse
ID: | P1-KON-301-006 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs wird während der Testdurchführung geändert. Die zur Kontrolle relevanten Attribute werden einmal vor der Änderung der Gewichtsklasse und ein zweites Mal nach Abschluss der Fahrt aus dem Bordgerät ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der jeweils ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_05 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_04, Fahrzeug FZ_05 und Bordgerät BG_05 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test ist einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu den durchgeführten Kontrollfällen liegen vollständige und korrekte DSRC-Datensätze in der Testumgebung vor.
Bei der Auswertung der DSRC-Datensätze muss für den Fahrtanteil bis zum Rasthof Frechen Nord das Attribut VehicleClass im Bereich LocalVehicleClass den Wert xx0x´B enthalten und das Datenelement statusIndicator im Attribut ExtendedOBEStatusHistory den Wert „go“ (1) enthalten. Bei der Auswertung der DSRC-Datensätze muss für den Fahrtanteil ab dem Rasthof Frechen Nord das Attribut VehicleClass im Bereich LocalVehicleClass den Wert xx1x´B enthalten und das Datenelement statusIndicator im Attribut ExtendedOBEStatusHistory den Wert „go“ (1) enthalten. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_04 fährt Fahrszenario FS_05 mit dem Fahrzeug FZ_05 (Bordgerät BG_05) ab. Bis zum Rasthof Frechen Nord erfolgt die Fahrt mit einem 2-Achs-Anhänger. Nach Erreichen des Rasthofes Frechen Nord wird das Fahrzeuggewicht auf < 7,5t deklariert (Anhänger wird abgekoppelt). |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs und Festlegen der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | Erwartetes Ergebnis entspricht der Erwartung in den nachfolgenden Prüfphasen und im Wirkbetrieb. |
Tabelle 47 Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Änderung der Gewichtsklasse
Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgerätes
ID: | P1-KON-301-007 |
---|---|
Beschreibung: | Der EETS-Nutzer fährt mit dem Fahrzeug eine definierte Strecke im mautpflichtigen Bereich des Mauterhebers ab.
Das Teilsystem des EETS-Anbieters erhebt die Maut. Der EETS-Anbieter setzt das Bordgerät während der Testdurchführung auf die Blacklist. Die zur Kontrolle relevanten Attribute werden einmal vor der Sperrung und ein zweites Mal nach Abschluss der Fahrt aus dem Bordgerät ausgelesen und anschließend in die Testumgebung importiert. Der jeweils ausgelesene Kontrolldatensatz entspricht der vorgegebenen Konfiguration des Bordgerätes. |
Prüfkriterien: | Vollständige und korrekte Übermittlung der Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Das verwendete Bordgerät BG_06 ist betriebsbereit und aktuell nicht gesperrt. Die gebührenrelevanten Fahrzeugparameter wurden deklariert.
Die Stammdaten zu Nutzer NZ_05, Fahrzeug FZ_06 und Bordgerät BG_06 wurden im Teilsystem des EETS-Anbieters angelegt und die User-ID und die fahrzeugbezogenen Details sind in der Testumgebung bekannt (Übertragung über SST 002a und SST 002b hat stattgefunden). Ein Kontrollfahrzeug des Mauterhebers ist für den Test ist einsatzbereit. |
Erwartetes Ergebnis: | Zu den durchgeführten Kontrollfällen liegen vollständige und korrekte DSRC-Datensätze in der Testumgebung vor. |
Eingabedaten: | Der Nutzer NZ_05 fährt das Fahrszenario FS_06 mit dem Fahrzeug FZ_06 (Bordgerät BG_06) ab.
Der EETS-Anbieter setzt Bordgerät nach Erreichen des Rasthofes Frechen Nord auf die Blacklist. |
Akteur: | Mauterheber (Bereitstellen eines Kontrollfahrzeugs und Festlegen der Kontrollpunkte),
EETS-Anbieter (Abfahren der festgelegten Strecke zum festgelegten Termin). |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 48 Prüffallvorgabe: Kontrolle vor und nach Sperrung des Bordgerätes
6.9 Mautbasisdaten
Prüffallvorgabe: Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
ID: | P1-MBD-003-001 |
---|---|
Beschreibung: | Die Mautbasisdaten werden vom Mauterheber an den EETS-Anbieter über die technische Schnittstelle (SST) 003 versendet und im System des EETS-Anbieters verarbeitet. |
Prüfkriterien: | Empfang und Verarbeitung der vom Mauterheber übermittelten Mautbasisdaten |
Vorbedingungen: | Die technische SST 003 zwischen dem EETS-Anbieter und dem Mauterheber ist betriebsbereit |
Erwartetes Ergebnis: |
|
Eingabedaten: | Die aktuellen Mautbasisdaten bzw. die Mautbasisdaten mit Update |
Akteur: | Mauterheber (Versenden der Mautbasisdaten),
EETS-Anbieter (Empfang und Verarbeiten der Daten) |
Bemerkungen: | Diese Schnittstelle ist eine technische Schnittstelle. |
Tabelle 49 Prüffallvorgabe: Übertragung von Mautbasisdaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
6.10 Trust Objects
Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
ID: | P1-TRO-004-001 |
---|---|
Beschreibung: | Folgende Transportschlüssel sind vom Mauterheber auf organisatorischem Wege einzeln an den EETS-Anbieter zu übertragen:
Der Mauterheber nimmt die Quittierungen zur Kenntnis. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter,
Quittierung durch den EETS-Anbieter |
Vorbedingungen: | Der Mauterheber hat folgende Trust-Objects generiert:
|
Erwartetes Ergebnis: | Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber die folgenden Transportschlüssel:
|
Eingabedaten: | Der Mauterheber übermittelt folgende Trust-Objects:
|
Akteur: | Mauterheber (Übertragung der Transportschlüssel),
EETS-Anbieter (Quittierung) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 50 Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
ID: | P1-TRO-004-002 |
---|---|
Beschreibung: | Folgender Transportschlüssel wird vom EETS-Anbieter auf organisatorischem Wege an den Mauterheber übertragen:
Der Mauterheber verifiziert den Fingerabdruck des Transportschlüssels, bindet den Transportschlüssel in sein Teilsystem ein und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit einer unsignierten Quittierungsnachricht. Der EETS-Anbieter nimmt die Quittierung zur Kenntnis. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber, Quittierung durch den Mauterheber |
Vorbedingungen: | Der EETS-Anbieter hat folgende Trust-Objects generiert:
|
Erwartetes Ergebnis: | Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter den folgenden Transportschlüssel in vollständiger und korrekter Form:
|
Eingabedaten: | Der EETS-Anbieter übermittelt folgendes Trust-Object:
|
Akteur: | EETS-Anbieter (Übertragung der Transportschlüssel),
Mauterheber (Quittierung) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 51 Prüffallvorgabe: Übertragung von Transportschlüsseln vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
ID: | P1-TRO-004-003 |
---|---|
Beschreibung: | Folgende Zertifikate sind vom Mauterheber auf organisatorischem Wege an den EETS-Anbieter zu übertragen:
Der EETS-Anbieter verifiziert die Signatur der Nachrichten, verteilt die Zertifikate auf die betroffenen Schnittstellen in seinem Teilsystem und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit signierten Quittierungsnachrichten. Der Mauterheber verifiziert die Signatur der Quittierungsnachrichten und nimmt die Quittierungen zur Kenntnis. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter, signierte Quittierung durch den EETS-Anbieter, Einsatzbereitschaft der Transportschlüssel |
Vorbedingungen: | Der Mauterheber hat folgende Trust-Objects generiert:
|
Erwartetes Ergebnis: | Der EETS-Anbieter erhält vom Mauterheber die folgenden Zertifikate:
|
Eingabedaten: | Der Mauterheber übermittelt folgende Trust-Objekts:
|
Akteur: | Mauterheber (Übertragung der Zertifikate),
EETS-Anbieter (Quittierung) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 52 Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom Mauterheber zum EETS-Anbieter
Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
ID: | P1-TRO-004-004 |
---|---|
Beschreibung: | Folgende Zertifikate sind vom EETS-Anbieter auf organisatorischem Wege einzeln an den Mauterheber zu übertragen:
Der Mauterheber verifiziert die Signatur der Nachrichten, verteilt die Zertifikate auf die betroffenen Schnittstellenkomponenten in seiner Testumgebung und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit signierten Quittierungsnachrichten. Der EETS-Anbieter verifiziert die Signatur der Quittierungsnachrichten und nimmt die Quittierungen zur Kenntnis. Die korrekte und vollständige Einsatzbereitschaft der ausgetauschten Zertifikate wird durch Prüfung der Kommunikation für alle relevanten Schnittstellen (SST001, SST002a/b/c, SST003, SST006, SST007, SST008, SST016, SST099) verifiziert. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber, Quittierung durch den Mauterheber, Einsatzbereitschaft der Transportschlüssel, Einsatzbereitschaft der Zertifikate |
Vorbedingungen: | Die folgenden Trust-Objekts sind beim Mauterheber einsatzbereit:
|
Erwartetes Ergebnis: | Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter die folgenden Zertifikate:
Die betreffenden Schnittstellen (siehe Beschreibung der Prüffallvorgabe) können mit den ausgetauschten Zertifikaten vollständig und korrekt betrieben werden. |
Eingabedaten: | Der EETS-Anbieter übermittelt folgende Trust-Objekts:
|
Akteur: | EETS-Anbieter (Übertragung der Zertifikate),
Mauterheber (Quittierung) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 53 Prüffallvorgabe: Übertragung von Zertifikaten vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
Prüffallvorgabe: Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
ID: | P1-TRO-004-005 |
---|---|
Beschreibung: | Folgende Masterkeys sind vom EETS-Anbieter auf organisatorischem Wege an den Mauterheber zu übertragen:
Der Mauterheber verifiziert jeweils die Signatur der Nachrichten, entschlüsselt die Masterkeys, verteilt die Kontroll-Masterkeys auf die Kontrolleinheiten der Testumgebung und bestätigt die Akzeptanz und Einsatzbereitschaft mit signierten Quittierungsnachrichten. Der EETS-Anbieter verifiziert die Signatur der Quittungsnachrichten und nimmt jeweils die Quittierung zur Kenntnis. Die abgeleiteten Kontroll-Schlüssel werden vom EETS-Anbieter in die Bordgeräte einpersonalisiert. Die Einsatzbereitschaft der Masterkeys KM_CONTROL_MAC1 und KM_CONTROL_AC wird durch Prüfung der Kommunikation über SST301 (DSRC-Kontrolldaten) verifiziert. Die MAC1-Prüfung für DSRC-Kontrolldaten wird vom Mauterheber durchgeführt. |
Prüfkriterien: | korrekte und vollständige Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber, Quittierung durch den Mauterheber, Einsatzbereitschaft der Transportschlüssel, erfolgreiche MAC1-Prüfung der DSRC-Kontrolldaten |
Vorbedingungen: | Die folgenden Trust-Objekts sind beim Mauterheber einsatzbereit:
|
Erwartetes Ergebnis: | Der Mauterheber erhält vom EETS-Anbieter die folgenden Masterkeys:
Die DSRC-Schnittstelle zu den Kontrolleinheiten kann mit den übermittelten Masterkeys KM_CONTROL_MAC1 und KM_CONTROL_AC vollständig und korrekt betrieben werden. Die MAC1-Prüfung der DSRC-Kontrolldaten ist erfolgreich. |
Eingabedaten: | Der EETS-Anbieter übermittelt folgende Trust-Objekts:
|
Akteur: | EETS-Anbieter (Übertragung der Masterkeys),
Mauterheber (Quittierung) |
Bemerkungen: | Stützbaken werden in Phase 1 der Gebrauchstauglichkeitsprüfung nicht betrachtet. Daher entfällt die Verifikation der Masterkeys durch Prüfung der Kommunikation an dieser Schnittstelle (SST303). |
Tabelle 54 Prüffallvorgabe: Übertragung von Masterkeys vom EETS-Anbieter zum Mauterheber
6.11 Technischer Zustand Bordgerät
Prüffallvorgabe: Abfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts
ID: | P1-TZB-016-001 |
---|---|
Beschreibung: | Aufgrund der Vorgangsbearbeitung Rückerstattung und Reklamationen werden vom Mauterheber Informationen zum technischen Zustand zu einem Bordgerät benötigt. Diese werden organisatorisch via E-Mail durch den Mauterheber beim EETS-Anbieter mit Vergabe eines eindeutigen Aktenzeichens angefragt.
Der EETS-Anbieter ermittelt die benötigten Informationen zu dem Bordgerät und sendet diese per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens an den Mauterheber zurück. |
Prüfkriterien: | Die durch den Mauterheber ausgelöste Abfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts wird durch den EETS-Anbieter korrekt per E-Mail beantwortet. |
Vorbedingungen: | Das Bordgerät, auf welches sich die Abfrage bezieht, hat im angefragten Zeitraum mindestens einen Zustandswechsel in der Empfangsbereitschaft. |
Erwartetes Ergebnis: | Die Antwort-E-Mail des EETS-Anbieters mit den Informationen zum angefragten Bordgerät wird innerhalb von drei Werktagen vom Mauterheber empfangen. Die seitens des EETS-Anbieters ermittelten Informationen werden dem Mauterheber korrekt und vollständig über den vorgesehenen Übertragungsweg bereitgestellt. |
Eingabedaten: | Der EETS-Anbieter nutzt folgende, per E-Mail vom Mauterheber erhaltenen Angaben, um in seinem System die benötigten Informationen zu dem angefragten Bordgerät zu ermitteln:
|
Akteur: | Mauterheber (Abfrage zum technischen Zustand),
EETS-Anbieter (Antwort per E-Mail) |
Bemerkungen: | keine |
Tabelle 55 Prüffallvorgabe: Anfrage zum technischen Zustand eines Bordgeräts
7 Prüffallvorgaben-übergreifend zu verwendende Daten7.1 Stammdaten
Zur Durchführung der Prüffallvorgaben kommen vorgegebene Daten für fiktive EETS-Nutzer zur Verwendung, denen Fahrzeuge und Bordgeräte zugeordnet sind. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zu verwendende Konstellation von Nutzer, Fahrzeug und Bordgerät:
Lfd. Nr. | Nutzer | Fahrzeug | Bordgerät |
---|---|---|---|
1 | NZ_01 | FZ_01 | BG_01 |
2 | NZ_01 | FZ_02 | BG_02 |
3 | NZ_03 | FZ_03 | BG_03 |
4 | NZ_02 | FZ_04 | BG_04 |
5 | NZ_04 | FZ_05 | BG_05 |
6 | NZ_05 | FZ_06 | BG_06 |
7 | NZ_05 | FZ_07 | BG_07 |
8 | NZ_05 | FZ_08 | BG_08 |
9 | NZ_06 | FZ_09 | BG_09 |
10 | NZ_07 | FZ_10 | BG_10 |
11 | NZ_02 | FZ_11 | BG_11 |
12 | NZ_02 | FZ_12 | BG_12 |
13 | NZ_08 | FZ_13 | BG_13 |
14 | NZ_08 | FZ_14 | BG_14 |
Tabelle 56: Stammdatenzuordnung
Jeder Nutzer, jedes Fahrzeug und jedes Bordgerät wird in dieser Tabelle durch einen eindeutigen Bezeichner identifiziert. Details zu jedem Nutzer beziehungsweise jedem Fahrzeug werden nachfolgend beschrieben. Zu den Bordgeräten, die EETS-Anbieter spezifisch sind, werden außer der eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Fahrzeug keine weiteren Vorgaben gemacht.
7.1.1 Adressdaten der EETS-Nutzer
Die nachfolgende Übersicht zeigt die fiktiven EETS-Nutzer, die der EETS-Anbieter in seinem Teilsystem zur Durchführung der Prüffälle zu verwenden hat. Die Nutzer werden im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben zur Schnittstelle SST 002 angelegt. Zur Referenzierung ist jedem Nutzer eine eindeutige Nutzer-ID zugeordnet. Die Attribute sind durch die Schnittstellspezifikation „SST 002b - User-Details“ definiert.
Nutzer-ID | NZ_01 | NZ_02 | NZ_03 | NZ_04 | NZ_05 |
---|---|---|---|---|---|
addresseeRoleDescriptor | – | – | z.Hd. | – | z.Hd. |
organisationName | Musterfirma AG | – | Export Russia | – | Müller Import Gmbh |
organisationUnit | Abteilung Muster | – | – | – | – |
Function | – | – | – | – | Geschäftsführung |
formOfAddress | – | Herr | Mr. | Mr. | Frau |
Qualification | – | Dr. | – | – | Dr. |
Surname | -– | Mustermann | Iwanow | Lindeberg | Müller Sander |
givenName | – | Max | Iwan | Johan Wolfgang | Miriam |
deliveryServicePoint | Postfach 22399 | – | – | – | Postfach 99888 |
Thoroughfare | – | Musterstrasse 11 | Krasnaja Ploschtschad 3 | Södra Tollgatan 3 | – |
postCode | 89073 | 70771 | 109012 | 21140 | 10875 |
Town | Ulm | Leinfelden-Echterdingen | Moskau | Malmö | Berlin |
Region | Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | – | – | Berlin |
Country | Deutschland | Deutschland | Russia | Sweden | Deutschland |
phoneInternationalDiallingCode | +49 | +49 | +370 | +46 | +49 |
phoneDiallingCode | 123 | 731 | 495 | 234 | 30 |
phoneSubscriberNumber | 4567890 | 8237896 | 66778899 | 2376587 | 5553310 |
mobileInternationalDiallingCode | – | +49 | +370 | +46 | +49 |
mobileDiallingCode | – | 980 | 495 | 10 | 171 |
mobileSubscriberNumber | – | 3465686 | 5565342 | 5656464 | 12345678 |
faxInternationalDiallingCode | +49 | +49 | +370 | +46 | – |
faxDiallingCode | 123 | 731 | 495 | 234 | – |
faxSubscriberNumber | 45678910 | 82378910 | 66778810 | 2376510 | – |
info@musterfirma.de | max.mustermann@mustermann.com | – | j.lindeberg@lindeberg.com | miriam.mueller@mueller-gmbh.de |
Tabelle 57: EETS-Nutzerdaten Teil 1
Nutzer-ID | NZ_06 | NZ_07 | NZ_08 | NZ_09 | NZ_10 |
---|---|---|---|---|---|
addresseeRoleDescriptor | – | – | z.Hd. | z.Hd. | – |
organisationName | – | – | Beispiel AG | KaKi GmbH | – |
organisationUnit | – | – | Abteilung Beispiel | – | – |
Function | – | – | – | Geschäftsführung | – |
formOfAddress | – | Mr. | Mrs. | Frau | Herr |
Qualification | – | – | Dr. | – | – |
Surname | Hofer | Herodias | Scholz | Kandlein | Geiseler |
givenName | Heinz | Aristotélis | Clément | Kirsten | Franz |
deliveryServicePoint | – | – | Postfach 12345 | – | Postfach 33468 |
Thoroughfare | Am Europaplatz 1 | Leoforos Syngrou | – | Uranusstraße 24 | – |
postCode | A-1220 | 105 64 | 50672 | 06118 | 89073 |
Town | Wien | Athen | Köln | Halle/Saale | Ulm |
Region | – | – | Nordrhein-Westfalen | Sachsen-Anhalt | – |
Country | Österreich | Greece | Deutschland | Deutschland | – |
phoneInternationalDiallingCode | +43 | – | – | +49 | +49 |
phoneDiallingCode | 70231 | – | – | 345 | 731 |
phoneSubscriberNumber | 13765 | – | – | 5534051 | 2435687 |
mobileInternationalDiallingCode | +43 | – | – | +49 | – |
mobileDiallingCode | 664 | – | – | 169 | – |
mobileSubscriberNumber | 1553765 | – | – | 88779060726488 | – |
faxInternationalDiallingCode | +43 | – | – | – | – |
faxDiallingCode | 70231 | – | – | – | – |
faxSubscriberNumber | 13765 | – | – | – | – |
hofer.heinz@hofer.at | – | karsten.scholz@beispiel-ag.de | – | franz.geiseler@geiseler.com |
Tabelle 58: EETS-Nutzerdaten Teil 2
7.1.2 Fahrzeugdaten der EETS-Nutzer
Die nachfolgende Übersicht zeigt die fiktiven Fahrzeuge, die der EETS-Anbieter in seinem Teilsystem zur Durchführung der Prüffälle zu verwenden hat. Die Fahrzeuge werden im Rahmen der Durchführung der Prüffallvorgaben zur Schnittstelle SST 002 angelegt. Zur Referenzierung ist jedem Fahrzeug eine eindeutige Fahrzeug-ID zugeordnet. Die Attribute sind durch die Schnittstellspezifikation „SST 002b - User-Details“ bzw. „SST 006 - Abschnittsbezogene Erhebungsdaten“ definiert. Nicht vorgegebene Attributwerte sind EETS-Anbieter spezifisch zu füllen. Weitere durch die Schnittstellenspezifikation definierte, aber hier nicht aufgeführte Attribute, sind für die Prüfung nicht relevant.
Fahrzeug-ID | FZ_01 | FZ_02 | FZ_03 | FZ_04 | FZ_05 |
---|---|---|---|---|---|
Pan | |||||
validityBegin | |||||
countryCode | DE | SE | RU | AT | DE |
alphabetIndicator | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 |
licencePlateNumber | SK K 2512 | CGJ 666 | A798AP 177 | K510BV | MÜ BY 2698 |
obeId | |||||
euroValue | Eev | euro-4 | euro-3 | euro-2 | euro-1 |
vehicleIdentificationNumber | WVWZZZ1JZ3W386752 | WDD1690071J236589 | W0L000051T2123456 | WP0000051T2123456 | WVWZZZ1JZ3W123456 |
vehicleMaxLadenWeight (10 kg) | 1400 | 1450 | 1800 | 1300 | 749 |
vehicleTrainMaximumWeight (10 kg) | 3300 | 3400 | 4000 | 2600 | 1800 |
vehicleWeightUnladen (10 kg) | 700 | 730 | 750 | 760 | 500 |
tractorAxles | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 |
dieselEmissionValues: unitType | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh |
dieselEmissionValues: value | 15 | 19 | 90 | 140 | 350 |
vehicleSpecificCharacteristics: engineCharacteristics | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
vehicleSpecificCharacteristics: descriptiveCharacteristics | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
vehicleSpecificCharacteristics: characteristicsFutureUse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
pmfRequired | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
EuropeanVehicleGroup | Group 5 | Group 5 | Group 5 | Group 5 | Group 4 bzw. 5 |
Tabelle 59: Fahrzeugdaten Teil 1
Fahrzeug-ID | FZ_06 | FZ_07 | FZ_08 | FZ_09 | FZ_10 |
---|---|---|---|---|---|
Pan | |||||
validityBegin | |||||
countryCode | FR | SK | ES | GR | DE |
alphabetIndicator | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 |
licencePlateNumber | AB 836 RT | BA 485AS | 5776 CNS | IZB 4320 | SK KR 49 |
obeId | |||||
euroValue | euro-1 | euro-3 | noEntry | euro-5 | euro-2 |
vehicleIdentificationNumber | WVMZZZ1JZ3H246891 | WDD1690071F236666 | WVWZZZ5KZ3M123456 | WDD1690071B237676 | WVWZZZ1JZ3W123459 |
vehicleMaxLadenWeight | 1750 | 1700 | 1350 | 1750 | 1740 |
vehicleTrainMaximumWeight | 2590 | 2600 | 3200 | 3950 | 3940 |
vehicleWeightUnladen | 950 | 740 | 710 | 740 | 730 |
tractorAxles | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 |
dieselEmissionValues: unitType | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh |
dieselEmissionValues: value | 340 | 85 | 14 | 13 | 135 |
vehicleSpecificCharacteristics: engineCharacteristics | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
vehicleSpecificCharacteristics: descriptiveCharacteristics | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
vehicleSpecificCharacteristics: characteristicsFutureUse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
pmfRequired | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
EuropeanVehicleGroup | Group 5 | Group 5 | Group 5 | Group 5 | Group 5 |
Tabelle 60: Fahrzeugdaten Teil 2
Fahrzeug-ID | FZ_11 | FZ_12 | FZ_13 | FZ_14 |
---|---|---|---|---|
Pan | ||||
validityBegin | ||||
countryCode | SE | DE | DE | DE |
alphabetIndicator | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 | latinAlphabetNo1 |
licencePlateNumber | PCJ948 | UL LA 33 | BC LF 456 | HDH OW 99 |
obeId | ||||
euroValue | euro-4 | euro-4 | euro-3 | euro-3 |
vehicleIdentificationNumber | WDD1690071X568863 | WVMZZZ1JZ3W776259 | WVMYYY1JZ3W565135 | WVMXXX1JZ3W731686 |
vehicleMaxLadenWeight | 1730 | 1300 | 1290 | 1280 |
vehicleTrainMaximumWeight | 3930 | 3100 | 2100 | 2050 |
vehicleWeightUnladen | 720 | 690 | 680 | 670 |
tractorAxles | 3 | 2 | 2 | 2 |
dieselEmissionValues: unitType | mg-kWh | mg-kWh | mg-kWh | mg-km |
dieselEmissionValues: value | 18 | 17 | 20 | 20 |
vehicleSpecificCharacteristics: engineCharacteristics | 4 | 4 | 4 | 4 |
vehicleSpecificCharacteristics: descriptiveCharacteristics | 0 | 0 | 0 | 0 |
vehicleSpecificCharacteristics: characteristicsFutureUse | 0 | 0 | 0 | 0 |
pmfRequired | 0 | 0 | 1 | 1 |
EuropeanVehicleGroup | Group 5 | Group 5 | Group 5 | Group 5 |
Tabelle 61: Fahrzeugdaten Teil 3
7.1.3 Update Mautbasisdaten
Für das Betriebsdaten-Update sind gegenüber der aktuellen Version folgende Änderungen in den Mautbasisdaten vorzusehen:
Änderung der Tarifparameter:
Inhalt | Beschreibung | Wert |
---|---|---|
Erhöhung Mauttarif | Erhöhung der Infrastrukturkosten je km: | + 0,022 € |
Ortsklasse 2 | Erhöhung der luftverschmutzungsabhängigen Kosten je km: | + 0,012 € |
Ortsklasse 3 | Erhöhung der lärmabhängigen Kosten je km: | + 0,017 € |
Zeitklasse 2 | Zuschlag auf den Mautsatz ab 12.00 Uhr: | + 50 % |
Tabelle 62: Update der Tarifparameter
Berücksichtigung der Orts- und Zeitklassen in den Mautbasisdaten:
ID | Von | Bis | Ortsklasse | Zeitklasse |
---|---|---|---|---|
4116 | Köln-West, Kreuz | Frechen | 1 | 1 |
830 | Frechen | Köln-West, Kreuz | 1 | 1 |
2556 | Köln-West, Kreuz | Köln-Klettenberg | 2 | 2 |
1060 | Köln-Klettenberg | Containerbahnhof Köln-Eifeltor | 2 | 2 |
3906 | Containerbahnhof Köln-Eifeltor | Köln-Süd, Kreuz | 2 | 2 |
2021 | Köln-Süd, Kreuz | Containerbahnhof Köln-Eifeltor | 2 | 2 |
3903 | Containerbahnhof Köln-Eifeltor | Köln-Klettenberg | 2 | 2 |
1175 | Köln-Klettenberg | Köln-West, Kreuz | 2 | 2 |
3967 | Köln-Bayenthal | Köln-Süd, Kreuz | 3 | 1 |
3660 | Köln-Süd, Kreuz | Köln-Bayenthal | 3 | 1 |
Tabelle 63: Update Orts- und Zeitklassen
Einführung einer neuen Gewichtsklasse (GK3) für Fahrzeuge über 18 t: Tarif + 0,05 €
7.2 Fahrszenarien
Die nachfolgenden Fahrszenarien beschreiben die in den Prüffallvorgaben durchzuführenden Fahrten:
FS_ID | Szenario | Bemerkung | Vorgaben |
---|---|---|---|
FS_01 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555
| Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: zwei Einfahrt → Wesseling Ausfahrt → Bornheim (Rhld.) |
|
FS_02 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555
| Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: zwei Einfahrt → Bornheim (Rhld.) Durchfahrt → Wesseling Ausfahrt → Godorf |
|
FS_03 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren von Einfahrt, Durchfahrt und Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555
| Zugfahrzeug mit 2-Achs-Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: fünf Einfahrt → Godorf Durchfahrt → Wesseling Ausfahrt → Bornheim (Rhld.) Einfahrt → Bornheim (Rhld.) (Richtung Köln) Ausfahrt → Wesseling |
|
FS_04 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A4
| Änderung der Parameter müssen bei Stillstand des Fahrzeugs, d. h. auf einem öffentlichen Parkplatz durchgeführt werden. | Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: zwei Einfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor (in Richtung Aachen) Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Köln-West, Kreuz Durchfahrt → Frechen Nord – Rasthof Frechen Nord 3-Achs-Anhänger wird angekoppelt Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: fünf Durchfahrt → Kerpen, Kreuz Ausfahrt → Kerpen |
FS_05 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A4
| Änderung der Parameter müssen bei Stillstand des Fahrzeugs, d. h. auf einem öffentlichen Parkplatz durchgeführt werden. | Zugfahrzeug mit 2-Achs-Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: vier Einfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor (in Richtung Aachen) Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Köln-West, Kreuz Durchfahrt → Frechen Nord – Rasthof Frechen Nord 2-Achs-Anhänger wird abgekoppelt Deklaration Gewicht: < 7,5 t Deklaration Achszahl: zwei Durchfahrt → Kerpen, Kreuz Ausfahrt → Kerpen |
FS_06 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A4
| Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: zwei Einfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor (in Richtung Aachen) Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Köln-West, Kreuz Durchfahrt → Frechen Nord – Rasthof Frechen Nord Bordgerät wird auf die Blacklist gesetzt Durchfahrt → Kerpen, Kreuz Ausfahrt → Kerpen |
|
FS_07 | Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrten und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555, A4 und A1
| Zugfahrzeug ohne Anhänger
Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t Deklaration Achszahl: zwei ab 00.00 bis 11.59 Uhr Einfahrt → Köln-Bayenthal (A555) Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz (A4 in Richtung Aachen) Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Köln-West, Kreuz (A1 in Richtung Euskirchen) Ausfahrt → Frechen Einfahrt → Frechen Durchfahrt → Köln-West, Kreuz Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz Ausfahrt → Köln-Bayenthal ab 12.00 bis 23.59 Uhr Einfahrt → Köln-Bayenthal (A555) Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz (A4 in Richtung Aachen) Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Köln-West, Kreuz (A1 in Richtung Euskirchen) Ausfahrt → Frechen Einfahrt → Frechen Durchfahrt → Köln-West, Kreuz Durchfahrt → Köln-Klettenberg Durchfahrt → Containerbahnhof Köln-Eifeltor Durchfahrt → Köln-Süd, Kreuz Ausfahrt → Köln-Bayenthal |
|
FS_08 | erste Fahrt:
Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555 ohne Anhänger
Erzeugung von abschnittsbezogenen Erhebungsdaten durch das Befahren einer Einfahrt, Durchfahrt und einer Ausfahrt des mautpflichtigen Bereichs der A555 mit Anhänger
| Änderung der Parameter muss vor Beginn der zweiten Fahrt durchgeführt werden. | erste Fahrt:
Zugfahrzeug ohne Anhänger Deklaration Gewicht: ≥ 7,5 t, < 18 t Deklaration Achszahl: zwei Einfahrt → Bornheim (Rhld.) Durchfahrt → Wesseling Ausfahrt → Godorf zweite Fahrt: Zugfahrzeug mit Anhänger Deklaration Gewicht: > 18 t Deklaration Achszahl: vier Einfahrt → Bornheim (Rhld.) Durchfahrt → Wesseling Ausfahrt → Godorf |
Tabelle 64: Fahrszenarien