(1) Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 
        
            - 1.
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                komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten, 
- 2.
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                fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu entwickeln und dabei Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen, 
- 3.
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                wirtschaftliche und technische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Relevanz für den E-Commerce einzuschätzen, 
- 4.
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                englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen zu nutzen und 
- 5.
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                rechtliche Regelungen bei den Geschäftsprozessen im E-Commerce einzuhalten. 
        (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen: 
        
            - 1.
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                Einsatz eines Online-Vertriebskanals und Optimierung der Nutzung, 
- 2.
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                zielgruppenorientiertes und produktbezogenes Online-Marketing sowie 
- 3.
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                sortiments-, nutzungs- und kundenbezogene und ergebnisorientierte Analyse und Steuerung der Prozesse im E-Commerce. 
(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    (4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.