(1) Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
-
komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten,
- 2.
-
fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu entwickeln und dabei Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen,
- 3.
-
wirtschaftliche und technische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Relevanz für den E-Commerce einzuschätzen,
- 4.
-
englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen zu nutzen und
- 5.
-
rechtliche Regelungen bei den Geschäftsprozessen im E-Commerce einzuhalten.
(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
- 1.
-
Einsatz eines Online-Vertriebskanals und Optimierung der Nutzung,
- 2.
-
zielgruppenorientiertes und produktbezogenes Online-Marketing sowie
- 3.
-
sortiments-, nutzungs- und kundenbezogene und ergebnisorientierte Analyse und Steuerung der Prozesse im E-Commerce.
(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.