Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung (DüngMProbV)
Verordnung über Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Düngemittelüberwachung

Ausfertigungsdatum: 19.12.1977


§ 1 DüngMProbV Sachlicher Anwendungsbereich

Für die Untersuchung von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel gekennzeichnet sind, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln im Rahmen der amtlichen Überwachung (§ 12 Abs. 1 des Düngegesetzes) werden nach dieser Verordnung die Proben genommen und die Analysen durchgeführt.