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DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft


Ausfertigungsdatum: 16.12.1999

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 10.7.2018 I 1102

§ 1 Errichtung durch Umwandlung
§ 2 Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber
§ 3 Satzung
§ 4 Vorstand
§ 5 Aufsichtsrat
§ 6 Erste Hauptversammlung
§ 7 Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen
§ 8 Zwangsvollstreckung und Insolvenz
§ 9 Anlagesicherheit, Deckungsstockfähigkeit
§ 10 Übergangsregelung für Schuldverschreibungen und Geschäfte der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank sowie ihr gewährte Darlehen
§ 11 Haftung des Bundes für Altverbindlichkeiten
§ 12 Regelungen für betriebliche Interessenvertretungen sowie sonstige Übergangsregelungen
§ 13 Weiterführung des Förderauftrags und Verwaltung des Zweckvermögens
§ 14 Verschmelzung der Aktiengesellschaft
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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