DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft

Ausfertigungsdatum: 16.12.1999


§ 3 DSLBUmwG Satzung

Die Satzung der Aktiengesellschaft wird im Anhang zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des Aktiengesetzes geändert werden.