(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Gestaltung, 
- 6.
- 
                Instandhalten von Handwerkszeugen, 
- 7.
- 
                Warten von Drehmaschinen, 
- 8.
- 
                Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Vorrichtungen, 
- 9.
- 
                Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen, 
- 10.
- 
                Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, 
- 11.
- 
                Drehen und Drechseln, 
- 12.
- 
                Beschaffenheit und Eigenschaften von Edelwerkstoffen, 
- 13.
- 
                Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, 
- 14.
- 
                Be- und Verarbeiten von Metallen, 
- 15.
- 
                Überprüfen und Verpacken von Erzeugnissen. 
        (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                
                    in der Fachrichtung Drechseln:
                     
                        - a)
- 
                            Entwerfen und Entwickeln von Erzeugnissen, 
- b)
- 
                            Herstellen von Teilen und Erzeugnissen, 
- c)
- 
                            Herstellen und Behandeln von Oberflächen; 
 
- 2.
- 
                
                    in der Fachrichtung Elfenbeinschnitzen:
                     
                        - a)
- 
                            Gestalten und Entwickeln von Erzeugnissen aus Edelwerkstoffen, 
- b)
- 
                            Herstellen von Erzeugnissen aus Edelwerkstoffen, 
- c)
- 
                            Herstellen von Oberflächen.