Drechsler-Ausbildungsverordnung (DrechslAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/zur Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin)

Ausfertigungsdatum: 07.12.1987


§ 2 DrechslAusbV Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen

1.
Drechseln
2.
Elfenbeinschnitzen
gewählt werden.