Ausfertigungsdatum: 14.07.2006
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1589 - 1591;
bzgl. der einzelnen Änderung vgl. Fußnote)
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag in Euro | |
Teil A. Gebühren | |||
I. Registerauszüge und Eintragungsscheine | |||
Erteilung von | |||
301 100 |
| 20 | |
301 110 |
Die Datenträgerpauschale wird gesondert erhoben. | 15 | |
II. Beglaubigungen | |||
301 200 | Beglaubigung von Ablichtungen und Ausdrucken für jede angefangene Seite | 0,50 - mindestens 5 | |
(1) Die Beglaubigung von Ablichtungen und Ausdrucken der vom Deutschen Patent- und Markenamt erlassenen Entscheidungen und Bescheide ist gebührenfrei. (2) Auslagen werden zusätzlich erhoben. | |||
III. Bescheinigungen, schriftliche Auskünfte | |||
301 300 | Erteilung eines Prioritätsbelegs
Auslagen werden zusätzlich erhoben. | 20 | |
301 310 | Erteilung einer Bescheinigung oder schriftlichen Auskunft
Auslagen werden zusätzlich erhoben. | 10 | |
301 320 | Erteilung einer Schmuckurkunde (§ 25 Abs. 2 DPMAV)
(1) Gebührenfrei ist
(2) Auslagen werden zusätzlich erhoben. | 15 | |
301 330 | Erteilung einer Heimatbescheinigung
Auslagen werden zusätzlich erhoben. | 15 | |
IV. Akteneinsicht, Erteilung von Ablichtungen und Ausdrucken | |||
301 400 | Verfahren über Anträge auf Einsicht in Akten
Die Akteneinsicht in solche Akten, deren Einsicht jedermann freisteht, in die Akten der eigenen Anmeldung oder des eigenen Schutzrechts ist gebührenfrei. | 90 | |
301 410 | Verfahren über Anträge auf Erteilung von Ablichtungen und Ausdrucken aus Akten
(1) Gebührenfrei ist
(2) Auslagen werden zusätzlich erhoben. | 90 | |
V. Erstattung | |||
301 500 | Erstattung von Beträgen, die ohne Rechtsgrund eingezahlt wurden | 10 | |
Nr. | Auslagen | Höhe | |
Teil B. Auslagen | |||
I. Dokumenten- und Datenträgerpauschale | |||
302 100 | Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:
| ||
| 0,50 EUR | ||
| 0,15 EUR | ||
| 2,50 EUR | ||
| 7,00 EUR | ||
| 12,00 EUR | ||
(1) Frei von der Dokumentenpauschale sind für jeden Beteiligten und dessen bevollmächtigte Vertreter jeweils
(2) Die Datenträgerpauschale wird in jedem Fall erhoben. (3) Für die Abgabe von Schutzrechtsdaten über die Dienste DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect wird eine Dokumenten- oder Datenträgerpauschale nicht erhoben. | |||
II. Auslagen für Fotos, graphische Darstellungen | |||
302 200 | Die Auslagen für die Herstellung von Fotos oder Duplikaten von Fotos oder Farbkopien betragen
für den ersten Abzug oder die erste Seite | 2 EUR | |
für jeden weiteren Abzug oder jede weitere Seite | 0,50 EUR | ||
302 210 | Anfertigung von Fotos oder graphischen Darstellungen durch Dritte im Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamts | in voller Höhe | |
III. Öffentliche Bekanntmachungen, Kosten eines Neudrucks | |||
302 310 | (weggefallen) | ||
302 340 | Bekanntmachungskosten in Urheberrechtsverfahren | in voller Höhe | |
302 360 | Kosten für den Neudruck oder die Änderung einer Offenlegungsschrift oder Patentschrift, soweit sie durch den Anmelder veranlasst sind | 80 EUR | |
IV. Sonstige Auslagen | |||
Als Auslagen werden ferner erhoben: | |||
302 400 |
| in voller Höhe | |
302 410 |
| in voller Höhe | |
302 420 |
| in voller Höhe | |
302 430 |
| in voller Höhe | |
302 440 |
| in voller Höhe | |
| bis zur Höhe der nach dem JVEG an Zeugen zu zahlenden Beträge | ||
302 450 |
| in voller Höhe | |
302 460 |
| begrenzt durch die Höchstsätze für die Auslagen 302 420 bis 302 450 | |
302 470 |
| in voller Höhe |