DPMA-Verwaltungskostenverordnung (DPMAVwKostV)
Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt

Ausfertigungsdatum: 14.07.2006


§ 3 DPMAVwKostV Mindestgebühr

Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.