(DPAGÜbertrAnO)
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 03.12.2015


§ 5 DPAGÜbertrAnO Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen disziplinarrechtliche Entscheidungen wird der Service Niederlassung Human Resources Deutschland in Dortmund übertragen.