(DPAGÜbertrAnO)
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 03.12.2015


§ 6 DPAGÜbertrAnO Vorbehaltsklausel

Der Vorstand der Deutschen Post AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.