(DöKVAG)
Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag

Ausfertigungsdatum: 08.03.1985


§ 6 DöKVAG Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.