D-Markbilanzgesetz (DMBilG)
Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung


Ausfertigungsdatum: 23.09.1990

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28.7.1994 I 1842;

Abschnitt 1 Inventar. Eröffnungsbilanz. Anhang
Unterabschnitt 1 Inventar. Eröffnungsbilanz
Unterabschnitt 2 Bilanzansatz- und Bewertungsvorschriften
Unterabschnitt 3 Anhang. Vergleichende Darstellung
Abschnitt 2 Konzerneröffnungsbilanz. Gesamteröffnungsbilanz
Abschnitt 3 Kapitalausstattung
Unterabschnitt 4 Vermögensausgleich und Eigenkapitalsicherung von bisher volkseigenen Unternehmen
Unterabschnitt 5 Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse privater Unternehmen
Unterabschnitt 6 Vorläufige Gewinnrücklage
Abschnitt 4 Festsetzung und Anpassung von Leistungen in Deutscher Mark
Abschnitt 5 Verfahren
Unterabschnitt 7 Prüfung
Unterabschnitt 8 Feststellung und Berichtigung
Unterabschnitt 9 Offenlegung
Abschnitt 6 Geschäftszweigbezogene Vorschriften
Unterabschnitt 10a Vorschriften für Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe
Unterabschnitt 10b Abführungspflicht für Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe
Unterabschnitt 11 Vorschriften für Versicherungsunternehmen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder
Abschnitt 8 Steuern. Gebühren
Abschnitt 9 Verfahren der Kapitalneufestsetzung. Sonstige Vorschriften
Abschnitt 10 Schlußvorschriften