Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz (DLKonjStatG)
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen

Ausfertigungsdatum: 24.04.2013


§ 2 DLKonjStatG Erhebungsbereiche

Die Erhebungen erstrecken sich auf die nachfolgend genannten Dienstleistungsbereiche nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung:

1. Abschnitt HVerkehr und Lagerei
2. Abschnitt JInformation und Kommunikation
3. Abschnitt MErbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen – ohne die Abteilungen 72, 75 und Gruppe 70.1
4. Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen –
ohne Abteilung 77 und ohne die
Gruppen 81.1. und 81.3.