Ausfertigungsdatum: 13.08.1998
§ 8 DGBankSa
    
        
            - 1.
- 
                Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes. 
- 2.
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                Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.