Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung

Ausfertigungsdatum: 04.05.2016


§ 29 DeuFöV Datenverarbeitung

Bis zum 31. Dezember 2017 kann das Bundesamt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales von der Verarbeitung einzelner der in § 26 Absatz 1 genannten Daten absehen.