Designgesetz (DesignG)
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Ausfertigungsdatum: 12.03.2004


§ 68 DesignG Weiterleitung der internationalen Anmeldung

Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt internationale Anmeldungen von Designs eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an das Internationale Büro weiter.