Designgesetz (DesignG)
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Ausfertigungsdatum: 12.03.2004


§ 18 DesignG Eintragungshindernisse

Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 oder ist ein Design nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.