Chemikaliengesetz (ChemG)
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen


Ausfertigungsdatum: 16.09.1980

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28.8.2013 I 3498, 3991;

Erster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Abschnitt IIa Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Dritter Abschnitt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Vierter Abschnitt Mitteilungspflichten
Fünfter Abschnitt Ermächtigung zu Verboten und Beschränkungen sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten
Sechster Abschnitt Gute Laborpraxis
Siebter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Achter Abschnitt Schlussvorschriften