Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- 3.
-
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
- 3.1
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 3.2
-
Anlagensicherheit,
- 3.3
-
Umweltschutz,
- 3.4
-
Einsetzen von Energieträgern,
- 3.5
-
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln,
- 3.6
-
Qualitätssicherung, Kundenorientierung,
- 3.7
-
Kostenorientiertes Handeln;
- 4.
-
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
- 4.1
-
Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe,
- 4.2
-
Arbeiten im Team,
- 4.3
-
Informationsbeschaffung, Dokumentation,
- 4.4
-
Kommunikations- und Informationssysteme;
- 5.
-
Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten;
- 6.
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Verfahrenstechnische Grundoperationen;
- 7.
-
Installationstechnische Arbeiten;
- 8.
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Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen;
- 9.
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Messtechnik;
- 10.
-
Bedienen von Anlagen;
- 11.
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Herstellen und Verarbeiten von Produkten.