Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; 
- 3.
- 
                Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care): 
- 3.1
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 3.2
- 
                Anlagensicherheit, 
- 3.3
- 
                Umweltschutz, 
- 3.4
- 
                Einsetzen von Energieträgern, 
- 3.5
- 
                Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln, 
- 3.6
- 
                Qualitätssicherung, Kundenorientierung, 
- 3.7
- 
                Kostenorientiertes Handeln; 
- 4.
- 
                Arbeitsorganisation und Kommunikation: 
- 4.1
- 
                Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe, 
- 4.2
- 
                Arbeiten im Team, 
- 4.3
- 
                Informationsbeschaffung, Dokumentation, 
- 4.4
- 
                Kommunikations- und Informationssysteme; 
- 5.
- 
                Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten; 
- 6.
- 
                Verfahrenstechnische Grundoperationen; 
- 7.
- 
                Installationstechnische Arbeiten; 
- 8.
- 
                Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen; 
- 9.
- 
                Messtechnik; 
- 10.
- 
                Bedienen von Anlagen; 
- 11.
- 
                Herstellen und Verarbeiten von Produkten.