(ChemFachAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Ausfertigungsdatum: 23.03.2005


§ 4 ChemFachAusbV Berufsfeldbreite Grundbildung

Die Ausbildung im ersten Jahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.