Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Chemiebetriebsjungwerker sind vorbehaltlich des § 12 nicht mehr anzuwenden.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen