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Benzinbleigesetz (BzBlG)
Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore


Ausfertigungsdatum: 05.08.1971

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 73 V v. 31.8.2015 I 1474

Eingangsformel
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begrenzung und Verbot von Zusätzen mit Metallverbindungen
§ 2a Verbraucherschutz
§ 3 Ausnahmen
§ 3a Abgabe zum Ausgleich von Wettbewerbsvorteilen bei Ausnahmebewilligung
§ 4 Erklärung über die Beschaffenheit einzuführender Ottokraftstoffe
§ 5 Überwachung
§ 6
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Einfuhr von Ottokraftstoffen zu Verteidigungszwecken
§ 9 Berlin-Klausel
§ 10 Inkrafttreten

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