(BWO)
Bundeswahlordnung

Ausfertigungsdatum: 28.08.1985


Anlage 12 BWO (zu § 28 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 20 - 21;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl


Sehr geehrte Wählerin!
Sehr geehrter Wähler!

Anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ........... Deutschen Bundestag in dem auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreis:

1.den Wahlschein,3.den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
2.den amtlichen weißen Stimmzettel,4.den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

Sie können an der Wahl teilnehmen
1.
gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises

oder
2.
gegen Einsendung des Wahlscheines an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises durch Briefwahl.
Nach § 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte nachstehende "Wichtige Hinweise für Briefwähler" und umseitigen "Wegweiser für die Briefwahl" genau beachten.
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Wichtige Hinweise für Briefwähler
1.Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheines die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit der Unterschrift versehen ist.
2.Den Wahlschein nicht in den blauen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
3.Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" zu unterzeichnen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl des gehinderten Wählers erlangt hat.
4.Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den .... 20..), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei ... eingeliefert werden. Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform, gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden.

Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland "ALLEMAGNE" oder "GERMANY" angeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben.

5.Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.



Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl

Wegweiser für die Briefwahl



Stimmzettel persönlich ankreuzen.
Sie haben zwei Stimmen:
Erststimme links, Zweitstimme rechts.
Stimmzettel in blauen Stimmzettelumschlag legen I
und zukleben. (Die blauen Stimmzettelumschläge kommen
später ungeöffnet in die Wahlurne.)
"Versicherung an Eides statt zur Muster)
Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem
Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben.
Wahlschein zusammen mit blauem Stimmzettelumschlag
in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
Roten Wahlbriefumschlag zukleben, Muster)
unfrankiert ... geben
(außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
frankiert) oder in der darauf angegebenen
Stelle abgeben.

Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen ist!