Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung (BWFSPrV)
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen

Ausfertigungsdatum: 23.04.2015


§ 30 BWFSPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1985 (BGBl. I S. 722) außer Kraft.