Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung (BWFSPrV)
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen

Ausfertigungsdatum: 23.04.2015


§ 29 BWFSPrV Übergangsregelung

Auf Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Prüfungshalbjahr befinden, ist die Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1985 (BGBl. I S. 722) weiter anzuwenden.