Diese Verordnung gilt für die Abschlussprüfungen, die an Bundeswehrfachschulen abgelegt werden können. An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden:
- 1.
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als Abschluss der Sekundarstufe I
- a)
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der Realschulabschluss,
- b)
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die Fachschulreife in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
- c)
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die Fachschulreife in der Fachrichtung Technik,
- d)
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die Fachschulreife in der Fachrichtung Wirtschaft,
- e)
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die Fachschulreife in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,
- 2.
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als Abschluss der Sekundarstufe II
- a)
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die Fachhochschulreife in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
- b)
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die Fachhochschulreife in der Fachrichtung Technik,
- c)
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die Fachhochschulreife in der Fachrichtung Wirtschaft,
- d)
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die Fachhochschulreife in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.