(BwFahnAnO)
Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 18.09.1964


§ 1 BwFahnAnO

Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.