Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Ausfertigungsdatum: 19.05.1953
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 10.8.2007 I 1902;
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Verteilung, Rechte und Vergünstigungen
Dritter Abschnitt Behörden und Beiräte
Vierter Abschnitt Aufnahme
Fünfter Abschnitt Namensführung, Beratung
Sechster Abschnitt Kultur, Forschung und Statistik
Siebter Abschnitt Strafbestimmungen
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften