BSI-Gesetz (BSIG)
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Ausfertigungsdatum: 14.08.2009


§ 1 BSIG Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) als Bundesoberbehörde. Das Bundesamt ist zuständig für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern.