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Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (BSchAV)
Ausfertigungsdatum: 28.06.2011
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 23.9.2014 I 1533
Eingangsformel
Abschnitt 1
Berufsschadensausgleich
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Vergleichseinkommen
§ 3
Durchschnittseinkommen
§ 4
Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen
§ 5
Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung
§ 6
Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und des § 64c Absatz 2
§ 7
Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens
§ 8
Derzeitiges Bruttoeinkommen
§ 9
Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
Abschnitt 2
Schadensausgleich für Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
§ 10
Vergleichseinkommen
§ 11
Bruttoeinkommen
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
§ 12
Rundungsvorschrift
§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
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