Bundespolizeidienstkleidung-Zuständigkeitsanordnung (BPolDKlZustAnO)
Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass der Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 06.09.2013


§ 2 BPolDKlZustAnO

Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der übrigen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei erlässt das Bundespolizeipräsidium mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern.