Bundespolizeidienstkleidung-Zuständigkeitsanordnung (BPolDKlZustAnO)
Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass der Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 06.09.2013


§ 1 BPolDKlZustAnO

Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder erlässt das Bundesministerium des Innern.