Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. BörsZulV

Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse


Ausfertigungsdatum: 15.04.1987

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2832;

Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
§ 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
§ 2 Mindestbetrag der Wertpapiere
§ 3 Dauer des Bestehens des Emittenten
§ 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
§ 5 Handelbarkeit der Wertpapiere
§ 6 Stückelung der Wertpapiere
§ 7 Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
§ 8 Druckausstattung der Wertpapiere
§ 9 Streuung der Aktien
§ 10 Emittenten aus Drittstaaten
§ 11 Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
§ 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
(XXXX) §§ 13 bis 47 (weggefallen)
Dritter Abschnitt Zulassungsverfahren
§ 48 Zulassungsantrag
§ 48a Veröffentlichung eines Basisprospekts
§ 49 (weggefallen)
§ 50 Zeitpunkt der Zulassung
§ 51 Veröffentlichung der Zulassung
§ 52 Einführung
Zweites Kapitel Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Erster Abschnitt (weggefallen)
(XXXX) §§ 53 bis 62 (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Sonstige Pflichten
(XXXX) §§ 63 bis 67 (weggefallen)
§ 68
§ 69 Zulassung später ausgegebener Aktien
§ 70 (weggefallen)
Drittes Kapitel Schlussvorschriften
§ 71 (weggefallen)
§ 72 Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse
§ 72a Übergangsvorschrift
§ 73
Anlage (weggefallen)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz