Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse
Ausfertigungsdatum: 15.04.1987
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2832;
Erstes Kapitel  Zulassung von Wertpapieren zur
regulierten Notierung
Dritter Abschnitt  Zulassungsverfahren
Zweites Kapitel  Pflichten des Emittenten zugelassener
Wertpapiere
Erster Abschnitt  (weggefallen)
Zweiter Abschnitt  Sonstige Pflichten
Drittes Kapitel  Schlussvorschriften