Ausfertigungsdatum: 13.03.2015
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 310 - 311)
Die betriebliche Umschulung umfasst die folgenden sechs Qualifikationsschwerpunkte:
(1) Der Qualifikationsschwerpunkt „Einweisen, Annehmen und Sichern von Luftfahrzeugen“ umfasst: |
13 Arbeitstage |
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a) | Einweisen von Luftfahrzeugen zur Vorfeldposition, | |
b) | Annehmen von Luftfahrzeugen, Kommunizieren mit dem Cockpit, | |
c) | Anbringen und Entfernen von Sicherungsvorrichtungen. |
(2) Der Qualifikationsschwerpunkt „Überprüfen und Bedienen der für die Abfertigung erforderlichen Geräte und Fahrzeuge sowie Anwenden von Informationssystemen“ umfasst: |
32 Arbeitstage |
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a) | Überprüfen der Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit von Geräten und Fahrzeugen, | |
b) | Einsetzen von Geräten und Fahrzeugen nach deren Bestimmungen, | |
c) | Erkennen und Melden von Störungen und Schäden an Geräten und Fahrzeugen, | |
d) | Überprüfen der Funktionalität von Informationssystemen und Anwenden von Informationssystemen. |
(3) Der Qualifikationsschwerpunkt „Abfertigen von Luftfahrzeugen“ umfasst: | 75 Arbeitstage | |
a) | Öffnen, Schließen und Sichern der Laderaumtüren, | |
b) | Be- und Entladen von Luftfahrzeugen gemäß Ladeanweisungen, | |
c) | Cargo und Mail Handling an Luftfahrzeugen, | |
d) | Sichern der Ladung, | |
e) | Abfertigen von gefährlichen Gütern und Sonderfrachten. |
(4) Der Qualifikationsschwerpunkt „Baggage Handling“ umfasst: | 15 Arbeitstage | |
Outbound: | ||
a) | Abfertigen des Gepäcks und Bearbeiten von Besonderheiten, | |
b) | Beladen der Lademitteleinheiten unter Berücksichtigung der Sortierkriterien und Sicherheitsverfahren, | |
c) | Bedienen der Gepäckfördereinrichtungen, | |
d) | Bearbeiten von Besonderheiten, Verfassen von Schadensmeldungen; | |
Inbound: | ||
a) | Abfertigen des Gepäcks und des Sondergepäcks und Bearbeiten anderer Besonderheiten, | |
b) | Entladen der Lademitteleinheiten unter Berücksichtigung der Sortierkriterien, | |
c) | Bedienen der Gepäckfördereinrichtungen, | |
d) | Bearbeiten von Besonderheiten, Verfassen von Schadensmeldungen. |
(5) Der Qualifikationsschwerpunkt „Kommunizieren und Kooperieren mit den an der Abfertigung Beteiligten“ umfasst: |
3 Arbeitstage |
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a) | Situationsgerechtes Kommunizieren im Team sowie mit internen und externen Partnern, | |
b) | Erteilen von Anweisungen und Auskünften auch in englischer Sprache, | |
c) | Situationsgerechtes Anwenden von Kommunikationsmitteln und -regeln. |
(6) Der Qualifikationsschwerpunkt „Übernehmen von verantwortlichen Organisationsaufgaben“ umfasst: |
2 Arbeitstage |
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a) | Delegieren von Aufgaben, | |
b) | Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, | |
c) | Koordinieren von Aufgaben und Teams. |