Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Ausfertigungsdatum: 20.12.2007


§ 16 BodSchätzG Aufgaben anderer Behörden

Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.