Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren

Ausfertigungsdatum: 28.12.1992


§ 24 BmTierSSchV Genehmigungspflichtige Einfuhr

Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.